Beschlussvorlage - 2024/0034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2024/0034 als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2024/2025.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle eines abweichenden Bedarfes von Eltern situativ von der Zuordnung der Kindpauschalen nach Anlage 2 zu Sitzungsvorlage 2024/0034 - ggf. im Einvernehmen mit dem Träger - abzuweichen.

 

  1. Er stellt fest, dass zwar planerisch, finanzwirtschaftlich, sachlich und baulich Betreuungsplätze in ausreichender Anzahl in einer Kinder­tages­einrichtung oder Tagespflegestelle bereitgestellt werden können; die größte Herausforderung aber auch im Kindergartenjahr 2024/2025 in der Verfügbarkeit und Qualität des hierfür erforderlichen Personals besteht (vgl. hierzu auch Sitzungsvorlage 2024/0031).

 

  1. Er beschließt, dass die investiv geförderten U3-Plätze im Kindergartenjahr 2024/2025 vorrangig mit unter-dreijährigen Kindern belegt werden.

In den Kindertageseinrichtungen

  • Kath. Familienzentrum Simmerath-Lammersdorf
  • KiTa Baesweiler-Setterich/ Emil-Mayrisch-Straße
  • KiTa Roetgen, Hauptstraße 26

ist bedarfsentsprechend vorübergehend von der Zweckbindung für U3-Plätze abzuweichen.

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Sachlage

Das ausführliche Ergebnis der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2024/2025 ist der als Anlage 1 beigefügten Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2024/2025 sowie der als Anlage 2 beigefügten Zuweisung der Kindpauschalen/ Zuschüsse zu entnehmen.

 

Die Anlage 2 ist als Grundlage für die Antragstellung beim Land vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Die Verwaltung wird für den Fall, dass sich ein anderer Bedarf ergibt, ausdrücklich dazu ermächtigt, situativ von der Zuordnung der Kindpauschalen nach Anlage 2 - ggf. im Einvernehmen mit dem Träger - flexibel abzuweichen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen:

 

  • Für 46,35 % der unter-dreijährigen Kinder und 112,23 % der über-dreijährigen Kinder steht ein Platz in der Kindertagespflege bzw. in einer Kindertageseinrichtung planerisch, finanzwirtschaftlich, sachlich und baulich zur Verfügung.

 

  • Für rd. 50 Plätze ist Voraussetzung, dass auch die Sicherstellung des Fachkräftebedarfes gelingt (vgl. SV-Nr. 2024/0031 für die heutige Sitzung).

 

  • Die bereits beschlossenen Maßnahmen im Hinblick auf geplante Baugebiete müssen weiter umgesetzt werden, um mit der Bevölkerungsentwicklung in den Jugendamtskommunen Schritt halten zu können.

 

  • Der überwiegende Anteil der durch Bundes- und Landesmittel investiv geförderten U3-Plätze kann entsprechend der Förderung mit unter-dreijährigen Kindern belegt werden. In den Einrichtungen Kath. Familienzentrum Simmerath-Lammersdorf, KiTa Baesweiler-Setterich/ Emil-Mayrisch-Straße und KiTa Roetgen/ Hauptstraße 26 gelingt dies im Kindergartenjahr 2024/2025 nicht, weil inzwischen über-dreijährige Kinder, die im Vorjahr keinen Platz bekommen haben, nun vorrangig versorgt werden müssen. Das Land verlangt zum Abweichen von der Zweckbindung einen Beschluss, damit diese Verfahrensweise nicht zur Rückforderung des gewährten Zuschusses führt. Die Zweckbindungsfrist verlängert sich entsprechend um ein Jahr.

 

  • Flexiblere Öffnungszeiten in Familienzentren werden bedarfsentsprechend umgesetzt, soweit die Verfügbarkeit entsprechender Fachkräfte dies zulässt.

 

  • Mit Mitteln des Landes NRW und des Bundes wird die Ausbildung von Nachwuchskräften im Hinblick auf den Fachkräftemangel weiter intensiv vorangetrieben.

 

  • Die Verwaltung plant in den KiTas der StädteRegion die Beschäftigung von insgesamt 90 Erzieher_innen, Heilerziehungspfleger_innen und Kinderpfleger_innen in praxisintegrierter Ausbildung (piA) und im Anerkennungsjahr/ Berufspraktikum.

 

  • In Baesweiler-Setterich besteht ein noch ungedeckter Bedarf für eine ortsnahe Betreuung einer Gruppe. Dieser kann vorübergehend in den KiTas Am Weiher und Emil-Mayrisch Straße sichergestellt werden.

 

Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2024/2025 wurde mit Rücksicht auf das berechtigte Interesse nach Planungssicherheit für Eltern, Einrichtungen und Träger auf den 15.10.2023 vorgezogen. Auch die Verteilung der Plätze erfolgt ab diesem Jahr zeitlich parallel zur Beschlussfassung über die Bedarfsplanung und nicht mehr im Anschluss an diese. Die meisten Eltern sind bereits über ihre Platzzuweisung informiert. In besonders gelagerten Einzelfällen kann die Platzvermittlung erst zeitlich verzögert – spätestens aber bis Mai 2024 - erfolgen.

 

Rechtslage

Die Jugendämter erstellen für ihren Bezirk einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort. Der Bedarfsplan weist die im Jugendamtsbezirk zur Bedarfsdeckung betriebsgenehmigten Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege aus. Er enthält die zur Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes voraussehbare Entwicklung für einen mehrjährigen Zeitraum mit der Beschreibung erforderlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung besonderer sozialräumlicher und zielgruppenorientierter Belange. Die Jugendämter sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen (Auszug aus § 46 Kinderbildungsgesetz in der ab 01.08.2020 geltenden Fassung).

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. a) der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen vom 12.11.2009 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.06.2015 über die Jugendhilfeplanung einschl. der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Rahmen der durch den Städteregionstag bereit gestellten Haushaltsmittel.

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Personelle Auswirkungen

Die für die Fortführung und Neueinrichtung von KiTa-Plätzen erforderlichen Stellen sind im Stellenplan 2024 berücksichtigt bzw. werden für 2025 angemeldet.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

In der Haushaltssatzung 2024 sind im Produkt 060301 - Kindertagesbetreuung in

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (diff. RU) Haushaltsmittel (konsumtiv) wie folgt veranschlagt:

 

Erträge:   24.082.591 €

Aufwendungen:   43.199.035 €

Zuschussbedarf:  19.116.444 €

 

In den veranschlagten Haushaltsmitteln (Personalaufwendungen) sind die Ergebnisse der Tarifrunden 2022 (Sozial- und Erziehungsdienst) und 2023 (öffentlicher Dienst insgesamt) für die Einrichtungen in Trägerschaft der StädteRegion berücksichtigt.

 

Die Aufwendungen (Zuschüsse an freie Träger) und Erträge (Zuschüsse des Landes NRW an das Jugendamt) berücksichtigen die durch das Land mit Wirkung vom 01.08.2024 festgelegte erhöhte Fortschreibungsrate zu den Kindpauschalen in Höhe von 9,65 %.

 

Soziale Auswirkungen

Mit einem bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebot im Elementarbereich schafft die StädteRegion Aachen gute Voraussetzungen für den Bildungserfolg der Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 


Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Kinder mit und ohne Behinderung werden in den Kindertageseinrichtungen und in

der Kindertagespflege gemeinsam betreut. Kinder mit Behinderung können nach Entscheidung durch den Landschaftsverband Rheinland in den Betreuungsformen Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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