Beschlussvorlage - 2024/0015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stellt fest, dass mit dem Jugendcafé Simmerath im Südkreis nur eine offene Jugendeinrichtung besteht, die mit pädagogischem Fachpersonal betrieben wird und dieses Angebot insbesondere für junge Menschen ohne Vereinsanbindung im Südkreis unverzichtbar ist.

 

  1. Er gewährt dem Verein Jugendaktiv Simmerath e.V. als Träger des Jugendcafés für die Jahre 2024 bis 2026 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 6.100,00 €/ Jahr über die im Kinder- und Jugendförderplan der Städteregion Aachen für die Jahre 2022 bis 2026 (KJFP) festgelegte Summe hinaus.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Summe auch in den Jahren 2025 und 2026 im Haushaltsentwurf zu veranschlagen.
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Sachlage

 

Der Verein Jugendaktiv Simmerath e.V. betreibt aus bürgerschaftlichem Engagement heraus seit dem Jahr 2004 ehrenamtlich das Jugendcafé Simmerath (JuCa) in der Nähe des Bushofes in Simmerath und beschäftigt seitdem die einzige pädagogische Fachkraft im Umfang von 0,5 VZÄ in einer offenen Jugendeinrichtung im Südkreis. 

 

Das Jugendcafé Simmerath feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen und ist für viele junge Menschen Heimat geworden; insbesondere für solche, die sonst keine Anbindung und wenig Ansprache haben. Auch junge Menschen mit Fluchthintergrund finden dort Bezugspersonen, Unterstützung und Freizeitangebote. Viele junge Volljährige, die dringend eine soziale Anbindung und Einzelfallhilfe benötigen, besuchen die Einrichtung. Die „klassische Jugendhilfe“ greift in diesen Fällen oft nicht mehr. Die Jugendarbeit nach § 11 SGB VII richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.

 

Das JuCa und die Mobile Jugendarbeit (MoJu) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie arbeiten eng vernetzt zusammen und bieten viele Angebote gemeinsam an. Seit März 2021 war die MoJu kontinuierlich lediglich mit 0,5 VZÄ besetzt. Jegliche Wiederbesetzung der vakanten 1,5 VZÄ war jeweils nur von kurzer Dauer und damit nicht zielführend. Die Ursachen liegen einerseits im generellen Fachkräftemangel und andererseits in den speziellen Anforderungen an diese Aufgabe.

 

In den Vakanzzeiten hat die Leiterin des JuCa die MoJu stets unterstützt, um eine gewisse Kontinuität im Angebot sicherstellen zu können. Die entstandenen Mehrarbeitsstunden im Jahr 2023 hat die Verwaltung dem Träger durch Einsparungen in der Mobilen Jugendarbeit finanziert. Neben den Zuschüssen der Verwaltung finanziert sich der Träger ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

 

Auf die erneute Ausschreibung der Stelle in der mobilen Jugendarbeit im Herbst 2023 ging keine einzige Bewerbung mehr ein. Die Verwaltung hat daraufhin 0,5 VZÄ dauerhaft für den Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen in Baesweiler-Setterich zur Verfügung gestellt, weil dort dringender akuter Handlungsbedarf mit erster Priorität bestand.

 

Die Leiterin des JuCas leistet in dieser Einrichtung durch offene Treffzeiten, persönliche Ansprache und Hilfsangebote, Projekte, Tagesausflüge, mehrtägige Ferienfahrten und inklusive Events wie beispielsweise die Teilnahme am inklusiven Kickerturnier (vgl. Anlage 2 zur Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0214) seit dem Jahr 2009 kontinuierlich qualitativ gute Jugendarbeit. Über ihre Arbeit wird sie den Ausschussmitgliedern in der Sitzung auch persönlich berichten.

 

Aufgrund des anhaltenden Bedarfes beabsichtigt der Träger, die Arbeitszeit der Leiterin des Jugendcafés dauerhaft um fünf Wochenarbeitsstunden zu erhöhen. Der Träger rechnet mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von rund
6.100,00 €/ Jahr.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan der Städteregion Aachen für die Jahre 2022 – 2026 sieht lediglich die Förderung einer hauptamtlichen Fachkraft im Umfang von 0,5 VZÄ vor. Die derzeit vereinbarte Zuschusssumme beträgt 18.500 € pro Jahr zuzüglich 7 % der jährlich zugewiesenen Landesmittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Umfang von ca. 5.300,00 €/ Jahr.

 

Da die geplante Arbeitszeiterhöhung auch dem bestehenden Bedarf in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Südkreis zugutekäme, befürwortet die Verwaltung die beabsichtigte Maßnahme und schlägt vor, dem Verein Jugendaktiv Simmerath e.V. zunächst für die Jahre 2024 bis 2026 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 6.100,00 € zu gewähren und über die weitere Förderung im Rahmen der Erstellung des neuen KJFP ab 2027 zu entscheiden.

 

Rechtslage

 

Die Kinder- und Jugendarbeit ist nach § 11 SGB VIII dem Grunde nach eine Pflichtaufgabe.

 

Nach § 79 SGB VIII „sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen […] entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen […]. Von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln haben sie einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden.“

 

Nach § 74 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die anerkannten Träger der freien Träger der Jugendhilfe fördern.

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Personelle Auswirkungen

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Haushaltsmittel stehen in der Haushaltssatzung 2024 (nach deren Rechtskraft) im Teilprodukt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" (diff. RU) wie folgt zur Verfügung:

 

Aufwendungen/Auszahlungen:

 

Förderung der Einrichtungen der

offenen Kinder- und Jugendarbeit (SK 531203)   348.440,00 €

 

Der Betrag ist in dieser Summe enthalten.

 

Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

 

Soziale Auswirkungen

 

Das offene Angebot im Jugendcafé Simmerath mit persönlicher Unterstützung in vielen Lebensfragen, die junge Menschen dort erhalten, dient deren gesellschaftlicher Integration auf dem Weg ins Erwachsenenleben und wirkt Benachteiligungen entgegen.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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