Beschlussvorlage - 2024/0011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt die Weiterentwicklung des Netzwerks „Im Blick“ zur Kenntnis und stellt fest, dass diese Institution die städteregionale Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe auf Basis neuer Gesetze und Förderrichtlinien auch in Zukunft weiter stärkt und befördert.

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel für die Maßnahmen des Netzwerks ab dem Haushaltsjahr 2025 von derzeit 10.000 €/ Jahr um 5.000 € auf insgesamt 15.000 €/ Jahr zu erhöhen.
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Sachlage

Das Netzwerk „Im Blick – Frühe Hilfen/ Kinderschutz“ aller Jugendämter in der Städteregion und des Gesundheitsamtes mit Unterstützung des kommunalen Integrationszentrums (KI) sowie des Kriminalkommissariats KP/O - Kriminalprävention/ Opferschutz (KK KP/O) der Polizei sorgt schon seit vielen Jahren für die städteregionsweite Abstimmung von Maßnahmen, Synergieeffekte und öffentlichkeitswirksame Kampagnen zu den beiden Themenbereichen. Es hat im Laufe der Zeit diverse Anpassungen und Weiterentwicklungen erfahren. Die Geschäftsführung liegt beim A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen. Die Verwaltung hat dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuletzt in der Sitzung am 10.03.2022 über die Entwicklungen im Netzwerk berichtet (vgl. Anlage 1 zur Sitzungsvorlagen-Nr. 2022/0062, Punkt 2.1).

 

1. Inhaltliche Aktivitäten 2023

 

Inhaltlich hat sich das Netzwerk seit dem letzten Bericht neben dem laufenden Geschäft in Form von Werbung für Familiennavis, Nachdruck und Verteilung von Infomaterial, Gestaltung der Ordner der Babybesuchsdienste, Aktualisierung der Internetseite, Bündelung und Übersetzungen von Informationen für geflüchtete Familien, Entwicklung eines Aufklebers für die Mutterpässe mit QR-Code zu www.imblick.info etc. schwerpunktmäßig mit den Themen Inklusion und häusliche Gewalt beschäftigt.

 

  • Am 25.04.2023 hat ein großer „Fachtag Inklusion“ im Rathaus in Eschweiler stattgefunden, bei dem sich viele mit dem Thema befassten Institutionen vorgestellt haben und Kontakte geknüpft wurden. Das Hauptreferat von Rainer Schmidt (Kabarettist, Moderator, Redner, Dozent, Pfarrer und Autor) hat nicht nur für Kurzweil gesorgt, sondern vor allem das Verständnis und den Blick für das Notwendige bezüglich der Inklusion deutlich geweitet.

 

  • Parallel dazu wurde am Thema häusliche Gewalt gearbeitet. Die Planung einer Öffentlichkeitsaktion, die am 30.04.2024 - dem Tag der gewaltfreien Erziehung - gestartet werden soll, geht nun in die Endphase. Die Erfahrungen der Jugendämter, der Polizei und des Gesundheitsamtes machten deutlich, dass das Thema hochaktuell ist und immer auch die Kinder mindestens psychisch mitbetrifft. Die hierfür erstellten Plakate, Postkarten etc. enthalten einen QR-Code, der direkt auf eine Seite mit Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten leitet und sollen unter anderem in Schulen, Beratungsstellen und Arztpraxen ausgelegt werden.

 

2. Weiterentwicklung des Netzwerkes

 

2.1 Ausgangslage

 

Als Voraussetzung für die Förderung durch die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ betreiben alle Jugendämter in der Städteregion schon seit mehreren Jahren lokale Koordinierungsstellen Frühe Hilfen, die die örtlichen Netzwerke zu diesem Thema organisieren.

 

Darüber hinaus sind viele Jugendämter am Landesförderprogramm „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ beteiligt und benötigen dafür kommunale Netzwerkkoordinierungsstellen.

 

Im Mai 2022 ist zusätzlich das Landeskinderschutzgesetz NRW (LKiSchG NRW) in Kraft getreten. Nach § 9 Abs. 1 LKiSchG NRW „bilden die Jugendämter Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (Netzwerke Kinderschutz). Die Netzwerke Kinderschutz werden in jedem Jugendamtsbezirk oder jugendamtsbezirksübergreifend in interkommunaler Zusammenarbeit mehrerer benachbarter Gemeinden oder innerhalb eines Kreises gebildet, finanziert, koordiniert und laufend weiterentwickelt. Eine interkommunale Zusammenarbeit soll in Vereinbarungen geregelt werden“. Nach § 9 Abs. 2 LKiSchG NRW „unterhält jedes Jugendamt eine Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz, das es gebildet hat oder an dem es beteiligt ist. Im Falle eines interkommunalen Netzwerkes soll die Zusammenarbeit der beteiligten Koordinierungsstellen in Vereinbarungen geregelt werden.“

 

2.2 Im Blick 4.0 – Weiterentwicklung des Netzwerkes

 

Seit Mitte 2022 hat sich das Netzwerk in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Jugendamtsleitungen damit befasst, eine geeignete und effiziente Struktur in der Städteregion Aachen zu finden, die allen gesetzlichen, fördertechnischen und spezifischen örtlichen Bedingungen entspricht und dabei nicht Gefahr läuft, „sich bis zur Handlungsunfähigkeit zu vernetzen“. Damit verbunden war der Wunsch der Jugendamtsleitungen, alle bestehenden Arbeitskreise zu unterschiedlichen Themen in eine Struktur zu bringen und sie zum Netzwerk „Im Blick“ ins Verhältnis zu setzen. Diese ambitionierte Aufgabe hat viel Zeit in Anspruch genommen und mit dem Beschluss einer neuen Geschäftsordnung für das Netzwerk „Im Blick“ durch die Konferenz der Jugendamtsleitungen am 14.12.2023 zunächst ihr Ziel gefunden. Die Geschäftsordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft und damit ein in die Phase der Praxiserprobung. Sie wird nach zwei Jahren evaluiert.

 

Die wichtigsten Eckpunkte der Geschäftsordnung sind:

 

  • Das Netzwerk heißt in Zukunft „Im Blick“ und umfasst zwei Bereiche: „Prävention/ Frühe Hilfen“ und „Kinderschutz“. Das Ziel ist die gemeinsame strategische Ausrichtung dieser beiden Bereiche in der Städteregion Aachen. Die Internetseite www.imblick.info wird perspektivisch entsprechend strukturell angepasst.

 

  • Alle Jugendämter unterhalten eigene ortsspezifische Netzwerke „Frühe Hilfen“ und „Kinderschutz“. Sie entsenden jeweils zwei Personen in die Steuergruppe „Im Blick“, die beide Themenbereiche vertreten. Das Gesundheitsamt, das KK KP/O der Polizei und das KI sind weiterhin ständige Mitglieder. Bei Bedarf können weitere beratende Mitglieder wie bspw. Schulaufsicht, Bildungsbüro, Familiengericht, Staatsanwaltschaft etc. hinzugezogen werden

 

  • Das A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen übernimmt weiterhin die Geschäftsführung.

 

  • Die Steuerungsgruppe tagt mindestens viermal im Jahr. Sie steuert ausschließlich und sorgt für das Informationsmanagement zu den Arbeitskreisen, in denen alle operativen Aufgaben wahrgenommen werden.

 

  • Öffentlichkeitswirksame Kampagnen wird es auch in Zukunft geben, zumal das Landeskinderschutzgesetz NRW gerade auch die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kindesschutz im Fokus hat. Hierzu wird eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet.

 

  • Die bereits bestehenden Arbeitskreise, die sich auf die einzelnen Aufgabenbereiche der öffentlichen Jugendhilfe beziehen (Leitungen Allgemeine Soziale Dienste, Leitungen Besondere Dienste, KiTa Bereich, Jugendförderung etc.) bekommen feste Sprecher_innen und eine feste Struktur. Sie bilden hauptsächlich den Bezugsrahmen für die Steuergruppe „Im Blick“. Weitere temporäre Arbeitsgruppen zur gemeinsamen Umsetzung von Aufgaben aus dem Kinderschutzgesetz oder dem Bereich Frühe Hilfen/ Prävention können gebildet werden.

 

  • Für das Jahr 2024 stehen in der allgemeinen Regionsumlage (ohne Stadt Aachen) 10.000,00 EUR zur Verfügung. Für 2024 stellt die StädteRegion Aachen allen sieben Jugendämtern jeweils einen zusätzlichen Betrag von 700,00 EUR in Rechnung, so dass sich der verfügbare Betrag auf 14.900,00 EUR erhöht. Ab dem Jahr 2025 sollen jährlich 15.000,00 EUR veranschlagt werden, woran sich die Stadt Aachen entsprechend der anteiligen Umlagegrundlagen beteiligen soll. Die Steuerungsgruppe entscheidet wofür die Finanzmittel in welcher Höhe eingesetzt werden. In erster Linie werden sie für Maßnahmen, Kampagnen, Aktionen und Projekte verwendet, die in der gesamten Städteregion Wirkung haben, da es sich um eine städteregionsweite Netzwerkarbeit handelt. Nicht verausgabte Finanzmittel werden bei Bedarf auf lokale Maßnahmen verteilt. Dabei ist auf Ausgewogenheit unter den beteiligten Kommunen zu achten.

 

Rechtslage

Die Inhalte der Netzwerkarbeit sind für die einzelnen Jugendämter dem Grunde nach Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe, dem Gesetz zur Kommunikation und Information im Kinderschutz (KKG) bzw. dem Landeskinderschutzgesetz NRW oder Voraussetzungen für die Teilhabe an Förderprogrammen des Bundes oder des Landes. Die städteregionsweite Koordination ist durch das Wirtschaftlichkeitsprinzip geboten und im Sinne des städteregionalen Gedankens bürgerfreundlich.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel für die Maßnahmen des Netzwerks wurden in der Haushaltssatzung 2024 im Produkt 06.00.02 „Zentrale Aufgaben und sonstige Leistungen“ (allg. RU) wie folgt veranschlagt:

 

Aufwendungen/Auszahlungen:

Projekt Stärkung/Förderung des Jugendschutzes (SK 543976)   10.000,00 €

 

Es ist geplant, diese Mittel im Jahr 2024 durch einen Anteil der sieben Jugendämter von je 700 € um insgesamt 4.900 € zu erhöhen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2025 sollen 15.000 € jährlich im Haushalt veranschlagt und die Beteiligung der Stadt Aachen anhand der anteiligen Umlagegrundlagen abschließend geklärt werden.

 

Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

 

Soziale Auswirkungen

Die Netzwerkarbeit „Im Blick“ leistet insbesondere durch die konzertierte Öffentlichkeitsarbeit in der gesamten Städteregion Aachen einen wichtigen Beitrag zur frühen Förderung von Kindern und Familien sowie zum Kindesschutz. Sie trägt städteregionsweit zum gesunden und geschützten Aufwachsen der Kinder in allen Jugendamtsbereichen bei.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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