Beschlussvorlage - 2024/0001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Die Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen für das Jahr 2024 in Höhe von 17.737,00 € werden vollständig für den Anteil der StädteRegion Aachen an den Gesamtkosten der „Gesundheitsorientierten Familienbegleitung“ des Gesundheitsamtes eingesetzt.

 

  1. Er beschließt, für das Jahr 2024 aus Mitteln der diff. RU „Jugendhilfe“ folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

Caritasverband für die Region Eifel e. V. für

  Familienpatenschaften im Südkreis         9.205,00 €

 

  DRK Kreisverband StädteRegion Aachen e. V.

  für das „Café Mama“ in Baesweiler-Setterich       7.486,50 €

 

  1. Er nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgende Zuschüsse für das Jahr 2024 gewährt:

 

Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V.

für Familienpatenschaften in Baesweiler         3.900,00 €

 

Caritasverband für die Region Eifel e. V. für

Zeit-Café „Zusammensein mit Eltern“      3.976,53 €

 

Caritasverband für die Region Eifel e. V. für

„BiNE“ – Bindung- Nähe- Empathie      2.528,40 €

(nach Abzug der Landesförderung)

 

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.

für „Willkommen in der Familie“            2.037,16 €

 

Die Entscheidungen stehen unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen und der Bewilligung der in Aussicht gestellten Mittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen für das Jahr 2024.

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Sachlage

 

Die StädteRegion Aachen fördert bzw. finanziert seit mehreren Jahren die Angebote der Frühen Hilfen in freier und in eigener Trägerschaft sowohl aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen als auch aus Städteregionsmitteln (diff. RU „Jugendhilfe“).

 

Im Jahr 2023 hat die StädteRegion Aachen aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen 18.999 € als reguläre Grundförderung erhalten. Die in Aussicht gestellte Fördersumme für 2024 beträgt 17.737,00 €.

 

Die Verwaltung schlägt wie in den Vorjahren die Förderung folgender Maßnahmen vor:

 

Aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen:

 

  • „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“ des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen

Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Für das Jahr 2024 kalkuliert das Gesundheitsamt einen Betrag von rund 18.508,92 € (Vorjahr 17.100 €) als Anteil der StädteRegion Aachen am Gesamtangebot für die Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Würselen und den eigenen Jugendamtsbereich. Der Anteil für den Jugendamtsbereich beträgt 15,22 %.

 

Aus Mitteln der diff. RU „Jugendhilfe“:

 

  • Familienpatenschaften des Caritasverbandes für die Region Eifel
    e. V. im Südkreis

Im Jahr 2023 waren vier Patenschaften an Familien vergeben. Zwei weitere Ehrenamtliche pausieren zudem. Die Nachfrage ist weiterhin ununterbrochen hoch und es stehen viele Familien auf der Warteliste. Die Werbung für das Patenprojekt läuft daher kontinuierlich weiter. Regelmäßige Treffen ermöglichen auch, sich über die Ausführung des Ehrenamts auszutauschen. Für das Jahr 2024 kalkuliert der Träger mit Kosten in Höhe von
15.650,55 € und beantragt wie im Vorjahr einen Zuschuss in Höhe von 9.205 € für deren Einsatz im Jugendamtsbereich. Der Zuschuss bleibt gleichbleibend zum Vorjahr.

 

Zuschuss der StädteRegion: 9.205 €.

Der Differenzbetrag (6.445,55 €) wird aus Eigenmitteln getragen.

 

  • „Willkommen in der Familie“ des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. in Baesweiler

Das Patenprojekt für Alsdorf, Würselen und die Städteregion (Bereich Baesweiler) wird auch im Jahr 2024 weitergeführt. Der Träger hat um den Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung mit den beteiligten Jugendämtern gebeten. Dies wurde von allen drei Kommunen befürwortet und umgesetzt. Der Anteil an den Gesamtkosten ist für die StädteRegion Aachen vergleichsweise gering (11,90 % - für den Bereich Baesweiler). Der Basiswert für die StädteRegion betrug im vergangenen Jahr 1.932,64 €. Aufgrund von Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich kann für die jeweiligen Folgejahre auf Antrag eine Anpassung des Leistungsbetrages bis zur Höhe der Tarifsteigerung des TV-L für den öffentlichen Dienst der Länder des laufenden Jahres anerkannt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren von 2024 bis 2027. Für 2024 hat der Träger einen Zuschuss in Höhe von 2.037,16 € (Anteil der StädteRegion Aachen) beantragt. Das entspricht der Tarifsteigerung nach TV-L.

 

Zuschuss der StädteRegion: 2.037,16 € (Vorjahr 1.932,64 €)

Der Differenzbetrag wird von den anderen beteiligten Jugendämtern und aus Eigenmitteln getragen.

 

  • Café Mama“ des DRK Kreisverbandes StädteRegion Aachen e. V. in Setterich

Das Besuchsaufkommen ist nach der Wiedereröffnung nach der Corona-Pandemie deutlich angestiegen. Mitfinanziert über das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ hat das Haus Setterich noch ein drittes Elterncafé, zunächst speziell für ukrainische Mütter, angeboten. Seit Herbst 2023 werden die drei Angebote multikulturell besucht, eines davon richtet sich speziell an Mütter mit Kindern bis drei Jahre. Aktuell wird eine Warteliste geführt. Der Finanzierungsplan sieht für 2024 Kosten in Höhe von
8.386,50 € vor.

 

Zuschuss der StädteRegion: 7.486,50 €

Der Differenzbetrag (900 €) wird aus Eigenmitteln getragen.

 

  • Familienpatenschaften des Caritasverbandes Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. in Baesweiler

Der Träger wird das Angebot in bewährter Form fortsetzen und ist nach der Corona-Pandemie wieder verstärkt in die Werbung gegangen. Die Nachfrage für das Angebot ist auch in Baesweiler nach wie vor groß. Im Jahr 2023 konnten zwei neue Paten gewonnen werden. Teilweise begleiten die Paten auch Familien mit erhöhtem Hilfebedarf. Der Finanzierungsplan des Trägers sieht für 2024 Kosten in Höhe von 5.869,60 € (Vorjahr 5.600 €) vor.

 

Zuschuss der StädteRegion: 3.900 € (Vorjahr 3.000 €).

Der Differenzbetrag (1.969,60 €) wird aus Eigenmitteln getragen.

 

  • Zeit-Café „Zusammensein mit Eltern“ des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. im Südkreis

Im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ wurde vom Caritasverband ein niederschwelliges Angebot als Anlaufstelle für (junge) Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern geschaffen. Es findet einmal im Monat im Pfarrsaal in Imgenbroich in kindgerecht gestalteter Atmosphäre statt. Die Mütter verbringen gemeinsam Zeit, tauschen sich über pädagogische Fragen des Alltags mit ihren Kindern aus und vernetzen sich untereinander. Eine duale Studentin des Caritasverbandes begleitete und unterstützte auch in diesem Jahr das Angebot und bot unterschiedliche Aktionen an. Malen mit Fingerfarbe, Seifenblasen einfangen und kleine Singspiele fanden bei den Kindern großen Anklang.

 

Durch gezielte Werbung gab es im Jahr 2023 einen Zuwachs an Teilnehmenden. Mittlerweile kommt eine feste Gruppe von vier oder fünf Müttern, die wiederum interessierte Familien motivieren konnte, das Zeit-Café zu besuchen. Erfreulicherweise besuchten auch die Kinder weiterhin mit ihren Müttern das Zeit-Café, die mittlerweile schon einen KiTa-Platz bekommen haben. Für zugezogene Mütter ist dieses Angebot besonders hilfreich, da sie darüber soziale Kontakte knüpfen und sich ein Netzwerk aufbauen können. Der Finanzierungsplan des Trägers sieht für 2024 Kosten in Höhe von 3.976,53 € vor.

 

Der Zuschuss der StädteRegion:3.976,53 € (100%).

 

  • „BiNE“ – Bindung – Nähe - Empathie des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. im Südkreis

Im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark - NRW schafft Chancen“ hat der Caritasverband im Jahr 2023 ein neues aufsuchendes Angebot im ländlichen Raum konzipiert. Ab 2024 soll es in die Umsetzung gehen und erprobt werden. Es richtet sich speziell an nicht mobile Familien in besonderen Belastungslagen (z. B. soziale Exklusion, Armut, Migration) und soll von Beginn an die Beziehung und Bindung zum (Klein-) Kind fördern. Die Familien werden gezielt über die Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen aufgrund des individuellen Bedarfes ausgewählt.

 

Das Angebot trägt dazu bei, dass Eltern schon vor Beginn der Fremdbetreuung des Kindes in einer Einrichtung geeignete Förderung für sich und ihr Kind bei sich zu Hause erhalten, insbesondere wenn sie aufgrund verschiedener Problematiken bisher keinen Anschluss zu anderen Angeboten haben. Durch gezielte pädagogische Anregungen werden die Eltern in der Erziehung handlungssicherer und bilden durch Gruppentreffen neues soziales Miteinander. Familien mit psychosozialen Belastungslagen erhalten schon ganz frühzeitig Hilfe und Unterstützung im häuslichen Kontext. Bestenfalls können dadurch später notwendige Hilfen zur Erziehung im Vorfeld vermieden werden. Das Angebot soll im März 2024 starten. Die Kosten betragen 12.642 € für zehn Monate. Es wird über „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zu 80 % vom Land gefördert; der Anteil der StädteRegion beträgt 2.528,40 €.

 

Ein ausführlicher Jahresbericht über die Entwicklung in den Frühen Hilfen wurde dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 09.03.2023 vorgelegt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0061). In diesem Jahr wird den Ausschussmitgliedern mündlich über die Entwicklungen des vergangenen Jahres berichtet.

 

Rechtslage

 

Die Frühen Hilfen werden auf der Grundlage des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wahrgenommen.

 

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000 €.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen in der zurzeit gültigen Fassung entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000 €.

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Personelle Auswirkungen

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Haushaltsmittel für die geplanten Maßnahmen wurden in der Haushaltssatzung 2024 im (Teil-) Produkt 951120 „Frühe Hilfen“ (diff. RU) wie folgt veranschlagt:

 

Aufwendungen/Auszahlungen:

 

Aufwendungen für Bundesstiftung Frühe Hilfen (SK 531856)  18.550 €

Förderung von Maßnahmen freier Träger (SK 531878)       29.000 €

Sonstige Projekt- und Sachkosten (SK 544014)    31.250 €

(davon 12.642 € für das neue Projekt „BiNE“ – Bindung- Nähe- Empathie)

 

Erträge/Einzahlungen:

 

Zuweisungen u. Zuschüsse f. lfd. Zwecke vom Land (SK 414100) 18.500 €

Zuweisungen u. Zuschüsse f. lfd. Zwecke von Gemeinden

und Gemeindeverbänden (SK 414200)     28.500 €

(davon 10.113,60 € für das neue Projekt „BiNE“ – Bindung- Nähe- Empathie)

 

Im Rahmen von NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

 

Soziale Auswirkungen

 

Die genannten Angebote sind wichtige Bausteine zur frühen Förderung von Kindern und Familien. Sie leisten einen Beitrag zum Kindesschutz und fördern eine gesunde kindliche Entwicklung von Anfang an.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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