Mitteilungsvorlage - 2024/0020

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Beratungsfolge

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Sachlage

Die Verwaltung berichtete zuletzt am 14.12.2023 im Rahmen der Sitzung des Städteregionstags über den aktuellen Sachstand der Entwicklung der StädteRegion Aachen als Aktiverlebnisregion sowie der damit verbundenen Erarbeitung der RWP-Förderanträge „Erlebnisraum Aachener Revier“ und „Erlebnisraum Aachen/Eifel“ (siehe SV-Nr.: 2023/0450). Im Rahmen der Sitzung wurde u. a. der mit den krisen- und inflationsbedingt gestiegenen Baukosten begründeten Erhöhung der Projektmittel im Rahmen des Projektes Erlebnisraum Aachen/Eifel vorbehaltlich der Bewilligung der Mehrkosten durch den Fördermittelgeber, der hälftigen Übernahme des Eigenanteils für die kommunalen Maßnahmen durch die Kommunen Roetgen, Simmerath und Stolberg sowie der Beschlussfassung über den Haushalt 2024 zugestimmt.

 

Es folgt der aktuelle Sachstand:

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Material- und Baukosten kommt es im o. g. Projekt nach aktuellem Planungsstand zu Kostensteigerungen i. H. v. 569.762,34 € (siehe Sitzungsvorlage 2023/0450), die sich wie folgt auf nachstehende Teilmaßnahmen aufteilen:

 

Teilmaßnahme

Verfügbares Budget

Aktualisierte Kostenschätzung zzgl. bereits erfolgter Ausgaben

Mehrkosten

Steganlage

Woffelsbach

261.725,50 €

351.572,06 €

89.846,56 €

Rast- und

Erlebnisorte

367.563,05 €

535.285,80 €

167.722,75 €

Inszenierung Burg Stolberg

579.350,00 €

601.350,00 €

22.000,00 €

Infozentrum Roetgen

479.813,17€

770.006,20 €

290.193,03 €

Gesamt

1.688.451,72 €

2.258.214,06 €

569.762,34 €

 

Vor dem Hintergrund der oben skizzierten massiven Baukostensteigerungen in Höhe von 290.193,03 € im Kontext der Umsetzung des angedachten Informationszentrums in Roetgen informierte die Gemeinde Roetgen die StädteRegion Aachen mit Mail vom 11.12.2023, dass sich die politischen Vertreter im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Roetgen am 05.12.2023 dafür ausgesprochen haben, den Mehrkosten für die Umsetzung des Zentrums nicht zuzustimmen und die Planung des Gebäudes einzustellen, da die Gesamtkosten in Höhe von gut 700.000 € unverhältnismäßig hoch seien. Zudem wurde die Verwaltung der Gemeinde Roetgen beauftragt, gemeinsam mit der StädteRegion Aachen kostengünstigere Alternativen im Rahmen des Förderprojektes abzustimmen.

 

Vor dem Hintergrund der politischen Entscheidung in Roetgen hat die StädteRegion Aachen in enger Abstimmung mit der Gemeinde Roetgen und der Bezirksregierung daher einen Antrag auf Umwidmung von Projektmitteln  eingereicht, in dessen Rahmen sie vorschlägt, die für das Infozentrum bereits bewilligten Mittel in Höhe von 479.813,17 € dahingehend umzuwidmen, dass ein Teil der Mittel für das Abfangen der oben skizzierten Mehrkosten in den Projektbausteinen

 

  • Steganlage Woffelsbach
  • Rast- und Erlebnisorte
  • Burg Stolberg

 

genutzt wird und der Restbetrag in Höhe von knapp 200.243,86 € für die Bespielung des Themas Befreiung durch eine Outdoorausstellung und touristische Aufwertung im Bereich des  Außengeländes Wanderstation/Vennbahn in  Roetgen genutzt wird, damit das Thema an der Strecke ausreichend präsent und wahrnehmbar bleibt und die Schleife der Befreiung weiter umgesetzt werden kann bzw. der Zuwendungszweck erreicht wird.

 

Teilmaßnahme

Kosten

Mehrkosten Steganlage Woffelsbach

                       89.846,56 €

Mehrkosten Rast- und Erlebnisorte

                    167.722,75 €

Mehrkosten Burg Stolberg

                    22.000,00€

Inszenierung des Themas Befreiung in Roetgen

                    200.243,86 €

Gesamt (entspricht bisher bewilligten Mitteln für das Infozentrum in Roetgen)

 479.813,17 €

 

Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen einer Sondersitzung des zuständigen Fachausschusses der Gemeinde Roetgen am 25.01.2024 vorgestellt und von politischer Seite einstimmig beschlossen. Im Nachgang der Sitzung wurde ein Antrag auf Umwidmung bei der Bezirksregierung eingereicht, der derzeit seitens des Fördermittelgebers geprüft wird.

 

 

Rechtslage

Die Förderung des Tourismus in der StädteRegion Aachen ist eine freiwillige Aufgabe. Mit Einreichung des o.g. Projektantrages und dessen Bewilligung ist die StädteRegion Aachen gegenüber der Fördermittelgeberin die rechtliche Verpflichtung eingegangen, die bewilligten Vorhaben innerhalb der vorgebenen Durchführungszeiträume umzusetzen und die bewilligten Zuwendungen zweckgebunden zur Durchführung der Projekte gemäß der eingereichten Anträge zu verwenden.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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