Mitteilungsvorlage - 2024/0007
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitale Infrastruktur in der StädteRegion; Sachstandsbericht Glasfaserausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- S 85 - Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt
- Verfassend:
- Lars Kleinsteuber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
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Kenntnisnahme
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15.02.2024
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Sachlage
Die StädteRegion Aachen ist mit der Gigabitkoordination seit 2016 in der Breitbandförderung des Bundes aktiv. Zum aktuellen Sachstand wird wie folgt berichtet:
Weiße-Flecken-Programm
Im Rahmen des sogenannten „Weiße Flecken Programm“ wurde ein Förderantrag
zum Ausbau unterversorgter Gebiete (<30 Mbit/s im Download) in den Kommunen Alsdorf, Herzogenrath und Würselen gestellt. Nach langwierigen Genehmigungs- und Vergabeverfahren befindet sich das Projekt seit März 2021 in der baulichen und technischen Umsetzung. Im Zuge dessen sind bislang rund 2500 Adressen für den geförderten Ausbau vorgesehen. Hiervon entfallen auf das Stadtgebiet Würselen 44 Privatadressen und sieben Schulen. In Herzogenrath (614 Privat-, 16 Gewerbeadressen, 5 Schulen) und Alsdorf (1829 Privat-, 45 Gewerbeadressen, 14 Schulen und Kindergärten) sind die Arbeiten an der zu bauenden Trasse bereits zu 99 Prozent fertigstellt. Kommunen übergreifend sind bereits rund 86 Prozent der geplanten Anschlüsse baulich hergestellt und montiert. Es wurden bislang 2135 Gebäude angeschlossen. Aufgrund noch zu erstellender Zuleitungen und Anbindungen an die Verteilnetze etc. sowie das noch ausstehende Einblasen der Glasfaser können auf einigen dieser Anschlüsse bislang noch keine aktiven Verbindungen geschaltet werden. Das Einblasen wird in den nächsten Monaten erfolgen und damit die tatsächliche Nutzung der Glasfaser ermöglicht.
Einige Adressen konnten aufgrund von fehlenden Eigentümergenehmigungen oder zwischenzeitlichem anderweitigem Ausbau nicht realisiert werden.
Durch einen Änderungsantrag im Jahr 2023 zur Hinzunahme von Adressen wurde das Projekt um 72 Privat- und Gewerbeadressen, sowie 13 Schulen ergänzt (SV-Nr.:2023/0155). Die Arbeiten an diesen Adressen haben bereits begonnen (Trassen zu 45 Prozent, Montage zu 10 Prozent bereits fertiggestellt) und sollen das Projekt bis zum Frühjahr 2025 abschließen. Ein entsprechender Änderungsbescheid des Bundes steht derzeit noch aus.
Aufgrund der Haushaltssperre des Bundes im ausgehenden Jahr 2023 konnten sowohl das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) als auch der Projektträger zunächst keine Aussagen über den Bescheid des Änderungsantrages tätigen.
Dies betrifft auch die Bearbeitung des ersten Mittelabrufs des Projektes bei dem durch die Projektpartner 1.072.814,93 Euro für einen ersten Bauabschnitt in Rechnung gestellt wurden.
Zu Beginn des Jahres 2024 wurde mitgeteilt, dass das städteregionale Projekt aus Mitteln eines Sondervermögens bewilligt wurde und daher nicht von der Haushaltssperre betroffen ist. Einem Bescheid des Änderungsantrages, sowie einer Auszahlung des ersten Mittelabrufes stehen daher voraussichtlich nur noch wenige abschließende Prüfschritte entgegen.
Graue-Flecken-Programm
Als Programm zur Nachfolgeförderung wurde Anfang April 2023 die Richtlinie zum sogenannten „Graue Flecken Programm“ des Bundes veröffentlicht. In diesem Programm werden alle Adressen förderfähig, welche unterhalb einer Versorgung von 200mbit/s symmetrisch oder 400mbit/s im Download liegen. De Facto werden damit alle noch nicht mit FTTH/B und HFC Netzen erschlossenen Adressen förderfähig.
Die StädteRegion Aachen hat zur gemeinsamen Antragsstellung in diesem Programm Aufgabenübertragungen der sechs Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Roetgen, Würselen und Simmerath erhalten.
Zur Vorbereitung der Antragsstellung wurden bereits Fördermittel zur Beratungsförderung bewilligt. Die Beratung mit der Firma MICUS Strategieberatung erfolgt seit Januar 2023 zunächst im Rahmen einer IST-Analyse.
Im weiteren Verlauf werden ein Markterkundungsverfahren durchgeführt sowie die Antragsstellung vorbereitet. Das Markterkundungsverfahren wurde am 06.11.2023 gestartet. Geplantes Ende war der 22.01.2024. Anschließend sollte die Auswertung der Ergebnisse und die Vorbereitung eines Antrages im ersten Förderaufruf für April 2024 erfolgen.
Aufgrund der Haushaltssperre des Bundes, sowie der deutlichen Überzeichnung des Förderaufrufs im Oktober 2023 hat das BMDV im Dezember 2023 zunächst die Förderung der „Grauen Flecken“ gestoppt und um 22.12.2023 die Funktion der Markterkundungsverfahren auf der Online-Plattform beendet. Welche Auswirkungen dies auf das bereits gestartete Verfahren für die StädteRegion hat, konnte bislang weder durch den Projektträger noch durch das BMDV beantwortet werden. Durch die Aussetzung der Förderung zur Überprüfung der Förderrichtlinie, sowie des angesetzten Kriterienkataloges kann derzeit noch keine Prognose über den Start eines nächsten Förderaufrufes getätigt werden. Daher müssen die Planungen der Verwaltung zur Antragsstellung und auch zur Erstellung eines städteregionalen Breitbandentwicklungsplanes bis auf weiteres verschoben werden.
Ziel bleibt weiterhin sich an dem nächsten Förderaufruf der „Grauen Flecken“ zu beteiligen und somit eine perspektivische Vollversorgung im Projektbereich in Aussicht zu stellen.
Die Stadt Monschau war bereits im vorgelagerten „Hellgraue Flecken Programm“ (Förderung von Haushalten unter 100mbit/s oder sozio-ökonomische Schwerpunkte) aktiv. Ein entsprechendes Markterkundungsverfahren hat hier zur Antragsstellung für Bundes- und Landesmittel geführt. Entsprechende vorläufige Förderzusagen sind erteilt, eine Ausschreibung zur Ausführung des Ausbaus steht derzeit noch aus.
Die Städte Stolberg und Eschweiler haben im vergangenen Sommer und Herbst Markterkundungsverfahren zur Vorbereitung von Förderanträgen durchgeführt. Dabei konnte festgestellt werden, dass u.a. aufgrund der hohen Zahl an HFC-Kabelanschlüssen (nicht förderfähig) und gemeldeten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbauabsichten in beiden Kommunen eine Adressanzahl jeweils im unteren dreistelligen Bereich für die Förderung vorzusehen wäre. Aufgrund der geringen Anzahl an Adressen, sowie der Erhöhung der kommunalen Eigenanteile durch die Landesregierung (von 10 auf 20 Prozent; SV-Nr.:2023/0155) und den daraus resultierenden verhältnismäßig hohen Kosten, haben sich beide Kommunen entschlossen von Förderanträgen und somit einem geförderten Ausbau dieser Adressen vorerst abzusehen. Dadurch bleiben neben den HFC-Kabel Gebieten auch diese identifizierten förderfähigen Adressen bis auf Weiteres ohne Perspektive auf einen Glasfaseranschluss.
Die Gigabitkoordination ist hier im engen Austausch mit den kommunalen Verantwortlichen um gemeinsam weitere eigenwirtschaftliche Lösungen zu eruieren. Insbesondere in Stolberg wird derzeit der Überbau der HFC-Kabelnetze mit Glasfaser durch einen neuen Marktteilnehmer verhandelt. In Eschweiler wird die Deutsche Glasfaser weitere Nachfragebündelungen auch in HFC-Kabel Gebieten beginnen. Anschließend wird erneut eruiert werden müssen welche Adressen für eine Förderung in beiden Kommunen verbleiben und wie sich die fördertechnischen Rahmenbedingungen bis dahin gegebenenfalls verändern.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau
Auch im Glasfasermarkt ist die derzeitige wirtschaftliche Gesamtsituation angekommen. In einigen Fällen hat es bereits eine Konsolidierung des Marktes bspw. in Form von Insolvenzen oder Zusammenschlüssen gegeben. Dennoch sind unvermindert weiterhin neue Marktakteure aktiv. Von der Marktkonsolidierung sind die Projekte und Maßnahmen in der StädteRegion nicht oder nur in begrenztem Ausmaß betroffen. Gleichzeitig konnten weitere Projekte vereinbart werden. (SV-Nr.:2023/0155)
Der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekom in Alsdorf, Würselen, Eschweiler und Stolberg läuft derzeit unvermindert weiter. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit den Tiefbauunternehmen in Alsdorf hat sich die Lage dort stabilisiert. Weiterhin ist insbesondere das Aufbruchmanagement ein großes Aufgabenfeld für die Beteiligten. Der Ausbau in Würselen brachte zunächst keine Tiefbauprobleme mit sich. Nachdem nun in größerem Maße Oberflächen wiederhergestellt wurden gab es jedoch Beanstandungen welche im Dialog zwischen der Kommune, den Anwohnenden und der Tiefbaufirma geklärt werden konnten.
In allen von der Telekom avisierten Ausbaugebieten (insbesondere in Alsdorf und Würselen) kam es im November zu Einschnitten in das versprochene Angebotsportfolio. Ursprünglich wurde seitens der Telekom beworben, dass man einen kostenlosen Hausanschluss auch ohne Buchung eines Tarifs bekommen könne, wenn man sich bis zum 31.12.2023 hierfür registriert. Ohne vorherige Ankündigung (auch gegenüber den lokalen Telekom-Ansprechpersonen) wurde dieses Angebot durch die Telekom bundesweit zum 22.11.2023 eingestellt. Seit diesem Datum ist es nun folglich in den Ausbaugebieten nur noch mit Buchung eines Tarifs möglich den kostenlosen Glasfaseranschluss zu erhalten. Aufgrund der Geschäftspolitik der Telekom ist dafür jedoch nicht zwingend ein Telekom Tarif nötig. Es genügt einen Vertag bei einem Internet Service Provider (IsP) zu schließen, welcher mit der Telekom über entsprechende Vereinbarungen zur Aufschaltung auf das Telekomnetz verfügt. Im Übrigen ist diese Vorgehensweise marktüblich und bis auf das „gebrochene Versprechen“ nicht zu beanstanden.
In Folge dieser Entscheidung kam es zu vermehrten Bürger_innenanfragen.
Für die Kommunen Herzogenrath und Würselen konnten mit einem anderen Telekommunikationsunternehmen weitergehende Absichtserklärungen über den eigenwirtschaftlichen Ausbau unterzeichnet werden. So wird in Herzogenrath ab dem Frühjahr 2024 mit einem flächendeckenden Ausbau im gesamten Stadtgebiet gestartet. In Würselen können mit selbigem Unternehmen auch die bisher nicht erschlossenen Randgebiete angegangen werden. Mit ebenjenem TKU steht auch eine Vereinbarung für Baesweiler kurz vor dem Abschluss. Auf diesem Weg kann in allen drei Kommunen eine große Zahl an zusätzlichen Adressen an das Glasfasernetz angeschlossen werden, wodurch die zu fördernden Adressen und entsprechende kommunale Eigenanteile erheblich reduziert werden können. Über das ausbauende Unternehmen und die damit verbundenen Konditionen wird mit der Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Vermarktungs- und Bauphase im weiteren Verlauf des Jahres berichtet. Aus strategischen Gründen kann zur Sicherung der Ausbauvorhaben derzeit kein Name in der Öffentlichkeit genannt werden.
Diese umfassenden Ausbaubestrebungen und weitere Planungen sollen in den nächsten Monaten durch die Verwaltung gebündelt und in Abstimmung mit den kommunalen Verantwortlichen in einem Breitbandentwicklungsplan für die StädteRegion Aachen festgehalten werden. Dieser wird als Perspektive auf die nächsten fünf Jahre den IST Zustand, die Planungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau, sowie die für die Förderung vorgesehenen Gebiete darstellen und die Gesamtstrategie für das „100 Prozent Glasfaser“-Ziel aufzeigen.
Rechtslage
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Personelle Auswirkungen
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Im Zuge des Änderungsantrags für das „Weiße Flecken Programm“ wird die Wirtschaftlichkeitslücke des Ausbauprojekts erhöht, sowie der Projektzeitraum verlängert. Dies wirkt sich entsprechend auf die Planungen für das Produkt 15.01.01., Teilprodukt 990100, Sachkonto 544027 „Digitale Infrastruktur“ für die Bereitstellung von Mitteln zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Rahmen des Bundesförderprogramms aus und ist bereits eingeplant.
Für die StädteRegion Aachen fällt kein Eigenanteil an.
Die Abrechnung mit dem ausbauenden Unternehmen sowie die Mittelabrufe bei den Fördermittelgebern und der Kommune erfolgen über die StädteRegion.
Im Jahr 2023 wurde ein erster Mittelabruf in Höhe von 1.072.814,93 € gestellt.
Die Auszahlung der Fördermittel durch Bund und Land steht noch aus.
Die Einleitung eines Antragsverfahrens im „Graue Flecken Programm“ würde im weiteren Verlauf der Antragsstellung zur Einplanung ähnlicher Sachkosten wie im „Weiße Flecken Programm“ für die Folgejahre führen. Auch hier trägt die StädteRegion keinen Eigenanteil.
Durch das Aussetzen der Förderung des Bundes Ende 2023 kann es zu einer Verschiebung der für 2023 und 2024 eingeplanten Mittel im Sachkonto 544027 „Digitale Infrastruktur“ für die Beratungsleistungen im Rahmen des „Grauen Flecken Programms“ kommen.
Die kommunalen Projekte zum eigenwirtschaftlichen Ausbau begleitet das Fachamt mit diversen unterstützenden Leistungen. Für diese stehen Mittel im Sachkonto 544027 „Digitale Infrastruktur“ für die Bereitstellung von Mitteln zur Koordination der Aktivitäten im Rahmen des Ausbaus der digitalen Infrastruktur (SV-Nr.:2019/0258) sowie zur Beteiligung an regionalen Projekten zur Verfügung.