Beschlussvorlage - 2024/0022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft follgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass die derzeit in der Verantwortung des A 58 / Amt für Inklusion und Sozialplanung liegende Aufgabe der Unterhaltung des Wanderknotenpunktsystems im Wurm- und Broichbachtal künftig inhaltlich und finanziell auf die Stabsstelle 85 /Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa übertragen wird.
  2. Er stimmt der Einplanung zusätzlicher Mittel in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr für die Finanzierung der Kontroll- und Wartungsmaßnahmen in den Haushaltsentwurf 2025 ff. zu. Ergänzend hierzu werden die bei A 58 bisher etatisierten Mittel i.H.v. 5.000 Euro an S 85 ab 2025 übertragen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, zeitnah eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung “Kontrolle und Wartung des Beschilderungssystems” durchzuführen, damit eine durchgängige Kontrolle und Wartung der Infrastruktur gewährleistet ist.
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Sachverhalt

Auf politische Initiative (siehe Sitzungsvorlage 2014/0388 und Sitzungsvorlage 2015/0046) hat die Verwaltung im Wurm- und Broichbachtal ein Wanderleitsystem installiert, welches auf Basis eines Knotenpunktsystems eine leichte Orientierung zulässt. Die Antragsstellung und Projektumsetzung erfolgte aufgrund des fördertechnischen Zugangs (Förderquote 90%) und den in das Projekt integrierten inklusiven Ansätzen seinerzeit über das A 58 für Inklusion und Sozialplanung. Das Projekt wurde im Jahr 2022 mit Installation der wegweisenden Beschilderung erfolgreich abgeschlossen und Ende 2023 fördertechnisch abgerechnet.

Das erarbeitete Wegenetz erfreut sich inzwischen hoher Beliebtheit in der Bevölkerung und wird sehr gut von den unterschiedlichsten Zielgruppen genutzt und angenommen. Mit Hilfe des Beschilderungssystems erhalten Menschen, die nicht ortskundig sind, sich schlecht orientieren können und/oder sprachliche oder kognitive Einschränkungen haben, die Möglichkeit, die attraktiven Naherholungsgebiete im Wurm- und Broichbachtal zu erkunden.

Ergänzend wurden insgesamt 16 sog. Feierabendrunden zusammengestellt, die auf einer Länge von je 4-6 km historische Besonderheiten in der Region verknüpfen. Diese Wegerunden erfahren intensive Nutzung durch die Bürger_innen vor Ort, stellen gleichzeitig aber auch ein beliebtes touristisches Ausflugsziel für ortsfremde Menschen dar. Darüber hinaus wurde auch eine Wanderkarte sowie längere Tourentipps entwickelt, die über die städteregionalen Kommunikationskanäle beworben werden und Gäste und Wochenendausflügler adressieren. Auch diese Produkte werden stark nachgefragt und erfreuen sich einer hohen Beliebtheit.

Im Bereich des Broichbachtals am Weiher in Herzogenrath haben zudem bauliche Maßnahmen stattgefunden, um den Weg barrierefrei erlebbar zu machen. Es wurden ein Blindenleitsystem installiert, eine Rampe gebaut und leicht verständliche Übersichtskarten mit Brailleschrift aufgehängt. Die Wege sind eben und rollstuhlgerecht. In der Städteregion Aachen ist dies der erste barrierefreie Wanderweg.

 

Unterhaltung der Infrastruktur

Während der Pandemie hat sich das Freizeitverhalten der Menschen stark verändert und besonders ortsnahe Ausflugsziele erfreuten sich großer Beliebtheit. Diese intensive Nutzung, die Starkregenereignisse in 2022 sowie erhöhter Vandalismus an prägnanten Stellen haben zu einem hohen Ausmaß an Reparaturkosten geführt. Diese Kosten konnten im Jahr 2022 durch die Projektförderung aufgefangen werden.  Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der starken (Ab-)Nutzung des Wegenetzes hat das Amt für Inklusion und Sozialplanung die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen, zu der sich die StädteRegion Aachen für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren verpflichtet hat, in den Jahren 2022 und 2023 an ein externes Unternehmen vergeben. Dieses wurde mit der Wegekontrolle (halbjährige Begehung der Wege) und der Ausbesserung der im Rahmen der Kontrolle festgestellten Mängel beauftragt, um der Verpflichtung zur Unterhaltung der Infrastruktur nachzukommen, da bei Nichterfüllung eine Rückforderung von Fördermitteln seitens des Fördermittelgebers erfolgen könnte. 

 

Da das o.g. Vertragsverhältnis zur externen Wartung/Unterhaltung des Wegenetzes zum Jahresende ausgelaufen ist und sich das im Rahmen des Projektes entwickelte Infrastrukturangebot in erster Linie auch an ein breites Spektrum von freizeitorientierten Zielgruppen richtet, von denen die inklusiven Zielgruppen nur einen vergleichsweise geringfügigen Anteil einnehmen, ist das Amt für Inklusion und Sozialplanung mit dem Vorschlag an die Stabsstelle 85 herangetreten, die Aufgabe der Unterhaltung der touristischen Basisinfrastruktur künftig inhaltlich und finanziell an die Stabsstelle 85 anzudocken, in deren Aufgabenportfolio u.a.  auch die städteregionale Tourismusförderung angesiedelt ist. Mit Blick auf die Aufgabenschwerpunkte der beiden Fachämter und den insgesamt eher touristischen/freizeitorientieren Nutzungsschwerpunkt des Wanderwegenetzes wird der Vorschlag aufgrund der inhaltlichen Nähe und synergetischen Effekten zu weiteren wandertouristischen Arbeitsschwerpunkten im Aufgabenspektrum der Stabsstelle auch von S85 unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Finanzausstattung als sinnvoll und zielführend erachtet.

 

Im Zuge der Aufgabenübertragung in 2024 ist vor dem Hintergrund des 2023 ausgelaufenen Wartungsauftrags zeitnah eine erneute Ausschreibung und Vergabe der Leistung durchzuführen, damit eine durchgängige Kontrolle und Wartung der mit Projektmitteln aufgebauten Infrastruktur gewährleistet ist und der Zweckbindung entsprochen wird.

S 85 erwartet vor dem Hintergrund der krisen- und inflationsbedingten Preis-/Materialkostensteigerung in den letzten Jahren im Rahmen der Neuausschreibung und Vergabe der Wartungsleistung eine Anhebung der Einheitspreise durch die Anbieter und geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen (jährliche Kosten in Höhe von 10.000-12.000 Euro) daher von jährlich anfallenden Kosten von bis zu 15.000 Euro aus. Die anfallenden Kosten in den Einzeljahren sind natürlich variabel und abhängig vom tatsächlich anfallenden Wartungsaufwand.

 

Rechtslage

Die Entwicklung des Wanderknotenpunktsystems war eine freiwillige Aufgabe. Aufgrund der im Rahmen des Förderbescheids formulierten Zweckbindungsfrist ist die StädteRegion Aachen allerdings verpflichtet, die über das Projekt entwickelte Infrastruktur für die Dauer der Zweckbindung von 10 Jahren in Stand zu halten

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Personelle Auswirkungen

Die Koordination der Wartungsleistung erfolgte bisher über bestehendes Personal des A58 und würde im Falle der o. skizierten Aufgabenübertragung künftig über bestehendes Personal bei S 85 koordiniert.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die bisher angefallenen Kosten i.H.v. 10.000-12.000 € pro Jahr sind bis Ende 2023 aus Projektfördermitteln finanziert worden und sollen im laufenden Haushaltsjahr 2024 aus Mitteln des A 58 (Teilprodukt 05.03.04.; Sachkonto 543978 sowie ergänzend einmalig aus dem Sachkonto 543963) gedeckt werden. 

 

Für den Haushalt 2025 sind somit im Kontext der Aufgabenverlagerung Kosten für Wartung/Unterhaltung i.H.v. 15.000 € in den Haushaltsentwurf im Budget von S 85 einzuplanen. Mit Blick auf das Spezifikum der Barrierefreiheit sollen die bisher bei A 58 veranschlagten Mittel für Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Teilprodukt 05.03.04.; Sachkonto 543978) in Höhe von 5.000€ aufgrund veränderter Zuständigkeit zweckgebunden in den Haushalt von S 85 verlagert werden.

 

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Einführung des knotenpunktorientierten Wandersystems im direkten Naherholungsbereich der Kommunen Alsdorf, Herzogenrath und Würselen wird eine wichtige Grundlage geschaffen, diesen ortsnahen Freizeitbereich für alle erlebbar zu machen.

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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