Mitteilungsvorlage - 2024/0029-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Mit Schreiben vom 17.1.2024 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion, über die Inhalte und Diskussionsergebnisse der Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der Kirchrather Straße (K5) am 25.11.2023 in Herzogenrath zu berichten sowie die aktuelle Planung und den Bauzeitenplan vorzustellen.

 

Die Planung zur Neumarkierung der K5 wurde im Ausschuss für Mobilität und Tiefbau der Stadt Herzogenrath am 12.9.2023 vorgestellt. Die Ausschussmitglieder äußerten hierbei den Wunsch, die Planung im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen. Diese fand als Informationsveranstaltung mit der Möglichkeit der aktiven Beteiligung am 25.11.2023 in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Herzogenrath-Merkstein statt. Die Lagepläne wurden an Stellwänden präsentiert. Die Rückmeldungen der etwa 50 Teilnehmenden wurden u.a. auf Moderationskarten notiert. Die Veranstaltung verlief sehr konstruktiv. Aus Krankheitsgründen konnte hieran leider kein Vertreter der Stadt Herzogenrath teilnehmen.

 

Die Ergebnisdokumentation zu dieser Veranstaltung befindet sich in den Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage.

 

Auf Grund verschiedener Anträge des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Herzogenrath beauftragte die Städteregion Aachen als Baulastträger der K 5 in Abstimmung mit der Stadt Herzogenrath als zuständiger Verkehrsbehörde 2021 eine Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der K 5 - Kirchrather Straße (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2021/0131). Diese Machbarkeitsstudie ist in zwei Teilbereiche eingeteilt, einen kleinräumigen Bereich für den Abschnitt Geilenkirchener Straße bis Fliederstraße (August-Schmidt-Platz) und einen großräumigen Bereich von Fliederstraße bis Willibrordstraße. Die möglichen Varianten für den Bereich August-Schmidt-Platz sind noch nicht auf ihre Machbarkeit mit allen fachlich Beteiligten abgestimmt, so dass hierzu auch noch keine Vorstellung möglicher Varianten erfolgen konnte.

 

Für den großräumigen Bereich sind zunächst mögliche Verkehrsverbesserungen ohne eine bauliche Neuaufteilung des Straßenraumes lediglich durch kleine punktuelle Anpassungen und in erster Linie durch eine Neumarkierung vorgesehen. Da die bestehende Markierung in diesem Abschnitt durch diverse Aufbrüche und Flickstellen aber auch Abnutzung nicht mehr vollständig und verblasst ist, steht hier eine Neumarkierung im Rahmen der Straßenunterhaltung an. Im Zuge dieser Neumarkierung ist es erforderlich, die Radverkehrsführung im Rahmen der Möglichkeiten an den aktuellen Stand der Technik und die aktuelle Rechtslage anzupassen. Daher wurde die Planung für diesen Abschnitt im Rahmen der Machbarkeitsstudie in enger Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Herzogenrath vorgezogen.

 

Mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zur StVO im Jahr 2021 sind für Radschutzstreifen zusätzliche Sicherheitstrennstreifen zum Parken zwingend vorgeschrieben. Damit wird die Gefahr von Unfällen bei aufschlagenden Kfz-Türen verringert (sogenannte Dooring-Unfälle). Da u.a. mit der steigenden Verbreitung von E-Bikes die Geschwindigkeiten im Radverkehr zunehmen und hierdurch die Unfallschwere bei aufschlagenden Kfz-Türen steigt, hat der Gesetzgeber mit dieser Änderung reagiert. Die geänderten Bestimmungen gelten auch für den Bestand und sind spätestens bei anstehenden Neumarkierungen zu berücksichtigen.

 

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie hierzu mit Analyse der Defizite finden sich in anhängender Präsentation des Büro MWM (Anlage 4).

 

Weiterhin wurden Parkraumerhebungen im öffentlichen Straßenraum am Mittwoch, den 16.11.2023 (22 – 23:30 Uhr) und am Mittwoch, den 22.11.2023 (12 – 13 Uhr) auf der Kirchrather Straße zwischen Fliederstraße und Willibrordstraße sowie den nördlich und südlich angrenzenden Seitenstraßen durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet wurde in drei Bereiche unterteilt. Die Ergebnisse (siehe Anlage 3) zeigen, dass auch nach Umsetzung der Neumarkierung in allen drei Bereichen der Parkraumbedarf in einer zumutbaren Entfernung gedeckt wird.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse sowie einer vertiefenden Vermessung wird derzeit die Planung aktualisiert. Dies betrifft u.a. die Hinweise zu Sicherheitsdefiziten aufgrund nicht ausreichender Sichtverhältnisse auf den Radverkehr an Einmündungen bzw. Kreuzungen. Nach abschließender Überarbeitung der Planung und verkehrsrechtlicher Anordnung werden im Frühjahr 2024 zunächst einige geringfügige Korrekturen an der Bordsteinführung im Bereich des Rad-/ Gehweges sowie punktuelle Instandsetzungen der Fahrbahn im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung durchgeführt. Die Neumarkierung erfolgt im Rahmen der jährlichen Erhaltungsmarkierung an Kreisstraßen bis zu den Sommerferien in Kooperation mit dem Landesbetrieb Straßen NRW.

 

Die weitgehend bestandsorientierte Neumarkierung stellt eine erste wichtige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insbesondere für den Radverkehr dar. Bestimmte Abweichungen vom Stand der Technik sowie verschiedene Konfliktsituationen u.a. zwischen Radverkehr und Fußverkehr können darüber hinaus erst mit einer grundlegenden Veränderung der Querschnittsaufteilung ausgeräumt werden. Die Verwaltung hält daher eine zweite Maßnahmenstufe mit einem Umbau des Verkehrsraums für erforderlich und strebt diesen mittelfristig an. 

 

Rechtslage

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Die Städteregion hat gem. Straßen- und Wegegesetz NRW als Baulastträger die Verkehrssicherungspflicht für die Kreisstraßen.

 

Mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften zur StVO zu § 2, Abs. 4 Satz 2 (Rn. 10 und 12) vom 16.11.2021 sind für Radfahrstreifen und Radschutzstreifen zusätzliche Sicherheitsräume zum Parken zwingend vorgeschrieben.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2024 sind unter dem Sachkonto 521140 bei der Kostenstelle 464901 - laufende Instandsetzungsmaßnahmen sowie der Kostenstelle 464916 - Erneuerung von Straßenmarkierungen Mittel in ausreichender Höhe vorhanden.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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Anlagen

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