Mitteilungsvorlage - 2024/0030-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Die SPD-Städteregionstagsfraktion hat mit Antrag vom 17.01.2024 darum gebeten, dass die Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität am 07.02.2024 mit einer Mitteilungsvorlage über die Inhalte und Diskussionsergebnisse der Informationsveranstaltungen zum Bau des RS 4 am 18.01.2024 in Herzogenrath sowie am 23.01.2024 in Aachen berichtet.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung darum gebeten, die aktuelle Planung zum RS 4 vorzustellen.

 

Die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen und die Stadt Herzogenrath haben nach erfolgreicher Teilnahme am Landeswettbewerb Radschnellwege die vom Land NRW geförderte Machbarkeits­studie zum Radschnellweg Euregio bis zum Jahr 2017 erarbeitet. Die Erstellung der Machbarkeits­studie wurde mit einer intensiven, Workshop-unterstützten Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Anschließend wurde durch die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW auch dieser Rad­schnellweg Euregio (inzwischen als RS4 nummeriert) den Landesstraßen gleichgestellt, so dass die Zuständigkeit für die Streckenabschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten Aachens an Straßen.NRW überging. Die Stadt Aachen hat für die Abschnitte ihrer Ortsdurchfahrten selber die Baulastträger­schaft für den RS4 inne. Straßen.NRW, die Stadt Aachen, die Stadt Herzogenrath und die StädteRegion Aachen haben daraufhin im Jahr 2019 eine Verwaltungsvereinbarung über die Planung des RS4 in einer gemeinsamen Projektgruppe abgeschlossen.

 

Laufendes Verfahren

Da nunmehr der Anspruch an die planerischen und rechtlichen Anforderungen für den RS4 denen des Landes NRW gerecht werden muss, wurden sowohl die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als auch die technischen Unterlagen überarbeitet und damit die sogenannte „Voruntersuchung“ erstellt.

Im Jahr 2022 wurde die UVS in einer letzten Abstimmung mit den Naturschutzbehörden, den Naturschutz­verbänden sowie weiterer Träger öffentlicher Belange abgestimmt.

Die jetzt vorliegende Voruntersuchung hat eine Vorzugsvariante für die Linienführung des RS4 herausgearbeitet.

In dem aktuell laufenden Verfahren erfolgt die Abstimmung der Voruntersuchung sowohl mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wie auch mit der Öffentlichkeit, als sogenannte frühe Öffentlich­keits­beteiligung nach § 25 (3) Verwaltungsverfahrensgesetz NRW; diese läuft seit Mitte Dezember 2023 und endet am 11.02.2024. Bestandteil der frühen Öffentlichkeits­beteiligung sind die Infomessen* am 18.01.2024 in Herzogenrath und 23.01.2024 und Aachen. (*Infomesse: Auslegung der Linienfindungsunterlagen und der Vorzugsvariante sowie Informationsstände zu den Themen allgemeiner Planungsprozess,  technische Planung (untersuchte Varianten und Variantenvergleich), Umwelt (UVS, Artenschutz usw.), Potentiale, Projektatlas (Interaktive Karte), Feedbackbereich für Anregungen und Fragen.)

Vom Angebot der Informationsveranstaltung am 18.01.2024 in Herzogenrath wurde von über 60 Menschen – trotz der schlechten Witterungsverhältnisse – Gebrauch gemacht. Die Veranstaltungen in Laurensberg am 23.01.2024 wurde von über 130 Teilnehmenden besucht. Bei beiden Veranstaltungen wurde das Format positiv aufgenommen („Augenhöhe“, „Einzelgespräche“, „Wertschätzung“) und zahlreiche (Detail-)Fragen, Anregungen, Bedenken und Kritik geäußert, die oftmals auch über die Inhalte des Projektes Radschnellweg hinausgingen. Die Teilnehmenden konnten vor Ort ihre persönlichen Eingaben machen, die alle in den Bewertungs- und Abwägungsprozess einfließen werden. Darüber hinaus können noch bis zum 11.02.2024 Eingaben gemacht werden. Ergänzend dazu besteht jederzeit die Möglichkeit online über den Projektatlas (https://strassennrw.projectatlas.app/rs4/page/home?map=50.826502,6.064350,11.62,0,0) Fragen zu stellen und Anregungen zu platzieren.

Die eingehenden Stellungnahmen, Hinweise, Anregungen und Bedenken aus beiden Beteiligungen werden dann von der Projekt­gruppe geprüft und gewürdigt, ggfls. kann es zu Änderungen an der Planung (Linienführung) kommen. Über die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine Dokumentation als Vermerk erstellt, die auf der Internetseite von Straßen.NRW veröffentlicht wird:
https://www.strassen.nrw.de/de/buergerbeteiligung.html. Eine abschließende Dokumentation liegt zurzeit noch nicht vor.

Anschließend werden die Ergebnisse der Beteiligungen der TÖB und der Öffentlichkeit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vorgelegt und um Zustimmung zu der Linien­führung gebeten. Mit erfolgter Zustimmung liegt dann die Linie des RS4 fest und dient als Grundlage für die folgenden Planungsphasen. Zusätzlich werden die Städte diese Linie in ihre Flächennutzungs­pläne übernehmen.

 

Ausblick:

Sowohl die Stadt Aachen als Baulastträgerin ihrer Ortsdurchfahrten wie auch Straßen.NRW werden anschließend die Gesamtstrecke des RS4 in sinnvolle Abschnitte, die jeweils Anschlüsse an das bestehende Radverkehrsnetz haben, unterteilen. Für diese Abschnitte werden dann detailliert ausgearbeitete Entwurfsplanungen erstellt.

Bei der Stadt Aachen werden durch die zuständigen politischen Gremien Planungsbeschlüsse gefasst, danach werden die Ausführungsplanungen erstellt, zu denen wiederum die politischen Gremien Ausführungs­beschlüsse fassen, damit die Abschnitte des RS4 dann baulich umgesetzt werden können.

Für die Abschnitte in Baulast von Straßen.NRW werden die Entwurfsplanungen der einzelnen Abschnitte zuerst intern genehmigt. Dann erfolgen für die Schaffung von Baurecht die Genehmigungs­planungen, für die in vielen Abschnitten Planfeststellungsverfahren erforderlich werden. Mit Vorlage des Baurechts werden die Ausführungsplanungen erstellt. Darauf kann, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der abschnittsweise Bau des RS4 erfolgen.

Es gibt derzeit keine Planungen, die über das Linienfindungsverfahren hinausgehen. Es ist derzeit eine „Trassenfindung“ mit einem Variantenvergleich. Die Unterlagen sind komplett online bzw. beim Landesbetrieb einsehbar (Projektwebseite: www.RS4.NRW.de, Projektatlas: https://strassennrw.projectatlas.app/rs4).

 

Rechtslage

Grundlage für die aktuelle frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist § 25 (3) des Verwaltungsverfahrensgesetz NRW.

 

Mit den Verwaltungsvereinbarungen mit dem Straßen.NRW und den Städten Aachen und Herzogenrath hat die Städteregion die Projektkoordination als freiwillige Leistung übernommen.

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

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Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

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