Beschlussvorlage - 2023/0575-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der "Blütenparadies" - Initiative in der Euregio - Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der Städteregionstagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 15.11.2023.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 70 - Umweltamt
- Verfassend:
- Jonas Theegarten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
07.02.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
07.03.2024
|
Sachlage
Die Städteregionstagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 15.11.2023 den im Betreff genannten Antrag eingebracht (siehe Sitzungsvorlage 2023/0575).
Die Anlegung von Blühstreifen ist eine naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme, um dem Strukturverlust von insektenfreundlichen Habitaten entgegenzuwirken. Wichtig bei der Anlegung der Blühstreifen sind eine gewisse Mindestbreite, die Verwendung von regionalem Saatgut und eine nachhaltige Ansaat inklusive Pflege über mehrere Jahre. Reine Akzeptanzarten, die zwar schön blühen, bieten den ohnehin seltenen und gefährdeten Spezialisten unter den Insekten keine Nahrungsgrundlage und dienen hauptsächlich Generalisten wie der Honigbiene. Eine finanzielle Förderung des Vereins sollte daher an diese Vorgaben gebunden sein.
In Bezug auf die Berücksichtigung von Landbewirtschaftenden weist die Verwaltung darauf hin, dass für diese Fördermöglichkeiten über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) der StädteRegion Aachen bestehen; im Rahmen des KULAP werden Fördergelder des Landes und der EU für nachhaltige und extensive Landwirtschaft, unter anderem die Anlegung von Blühstreifen, ausgeschüttet. Ebenso können Fördermittel für Maßnahmen zum Schutz der Natur in geringerem finanziellen Rahmen über die Förderrichtlinie Naturschutz der Bezirksregierung NRW beantragt werden. In beiden Fällen ist die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen für die Bewilligung zuständig.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Personelle Auswirkungen
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2024 im Städteregionstag am 14.12.2023 sind auf der Kostenstelle 470000, KT 130401, SK 531799 "Sonstige Zuschüsse an priv. Unternehmen/Vereine" 5.000,- Euro eingestellt worden. Die finanziellen Mittel werden, nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Bezirksregierung Köln, zweckgebunden über einen Zuwendungsbescheid ausgeschüttet; der Verein muss einen Verwendungsnachweis vorlegen.
Ökologische Auswirkungen
Mit regionalem Saatgut eingesäte Blühstreifen bieten Habitate und Nahrung für die heimische Insektenfauna und erhöhen den Strukturreichtum in der Landschaft.