Beschlussvorlage - 2023/0552-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
„Aufstellen von Radservicestationen an Radwegen in der StädteRegion“ - Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der Städteregionstagsfraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 09.11.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 64 - Mobilität und Klimaschutz
- Beteiligt:
- Büro des Städteregionsrates; S 64 - Mobilität und Klimaschutz
- Verfassend:
- Ralf Oswlad
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
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Vorberatung
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07.02.2024
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
- Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Partnern im Rahmen von „REMORA“ ein flächendeckendes Angebot an Radservicestationen am städteregionalen Radverkehrsnetz zu planen und zu implementieren.
- geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Partnern des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) den Bedarf für ein flächendeckendes Angebot an Radservicestationen am städteregionalen Radverkehrsnetz näher zu untersuchen und darauf aufbauend eine Konzeption für den flächendeckenden Ausbau und Betrieb zu entwickeln.
Sachlage
Die CDU-Städteregionstagsfraktion und die Städteregionstagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 09.11.2023 beantragt, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Partnern im Rahmen des Netzwerks Mobilitätswende Region Aachen (NEMORA) ein flächendeckendes Angebot an Radservicestationen am städteregionalen Radverkehrsnetz plant und implementiert (Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0552).
Eine Radservicestation im Sinne des Antrags dient der Selbstreparatur von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei kleinen Pannen und besteht aus folgenden Elementen:
- Servicesäule z.B. aus Edelstahl,
- Selbstbenutzung ohne personelle Unterstützung,
- Vorrichtung zum Aufhängen des Fahrrads für Reparaturen,
- Luftpumpe für alle Ventilarten mit kraftsparender Bedienung (z.B. Fußpumpe),
- Werkzeug-Paket, das mit der Servicesäule fest verbunden ist,
- Reparaturanleitung.
Anbieter wie die Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH bieten daher neben der Lieferung und Montage der Station als Kauf- oder Mietmodell auch Wartungsverträge an.
Der Einsatz von Radservicestationen wurde in der AG Regionale Radinfrastruktur des NEMORA in den Treffen am 25.10.2023 und am 13.12.2023 besprochen. Mehrere Mitglieder berichteten, dass in ihren Kommunen bereits verschiedene Radservicestationen existieren. Diese wurden teilweise von den Kommunen aufgestellt und finanziert. Es existieren aber auch Standorte bei privaten Anbietern (z.B. Tankstellen, Unternehmen). Die StädteRegion betreibt selbst eine Station am Standort Zollernstraße in Aachen an der Fahrradabstellanlage mit Zugang von der Bachstraße.
Bezüglich der Nutzung und des Bedarfs liegen erste Erfahrungen vor, die jedoch noch kein zuverlässiges Gesamturteil ermöglichen. Bisher gibt es Hinweise, dass die Nutzungsintensität je nach Standortwahl sehr unterschiedlich sein kann. Die Standorte sind überwiegend noch wenig bekannt oder auch aufgrund ihrer Lage bisher nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich. Radfahrende, die bei einer kleineren Panne eine Radservicestation in Anspruch nehmen könnten, erfahren von einem Standort in ihrer Nähe meist nur zufällig. Für eine einfache Nutzbarkeit im Bedarfsfall fehlt bisher eine flächendeckende Verfügbarkeit der Stationen sowie die leicht zugängliche Information über die Lage des nächstgelegenen Standorts.
Die Erfahrungen mit Vandalismus sind bisher gemischt. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle scheint hier sehr wichtig zu sein.
Zusätzlich könnten Erfahrungen mit Radservicestationen durch eine Abfrage bei anderen Kommunen und Kreisen in Deutschland gewonnen werden.
Zunächst wurden die bisher bekannten Standorte in einer Karte zusammengetragen, um eine Übersicht über die bisherige Verbreitung und damit die Versorgung in der Fläche zu gewinnen. Das Zwischenergebnis ist in Anlage 1 dargestellt.
Im Rahmen von NEMORA hat die AG Mobilstationen ein Konzept zur Einrichtung von Mobilstationen in der gesamten StädteRegion Aachen erarbeitet. Mobilstationen dienen dem leichten Wechsel zwischen mindestens zwei Verkehrsmitteln. Ein Denkansatz kann darin bestehen, dass Mobilstationen in der StädteRegion Aachen bei noch festzulegenden Randbedingungen auch über eine Radservicestation verfügen sollten. In Anlage 1 sind daher zusätzlich die bisher geplanten Standorte der Mobilstationen eingetragen. Hierzu soll eine gemeinsame Prüfung mit der AG Mobilstationen erfolgen. Die Darstellung in Anlage 1 soll weiter vervollständigt und dann dazu genutzt werden, Lücken im Angebot herauszuarbeiten. Diese Lücken könnten sowohl durch Private als auch die öffentliche Hand geschlossen werden.
Bisher erscheint es nicht sinnvoll, dass die StädteRegion Aachen zukünftig selbst flächendeckend als Betreiber von Radservicestationen in Erscheinung tritt. Die konkrete Abstimmung der Standortwahl z.B. auf kommunalen oder privaten Flächen und die Betreuung der Standorte, selbst wenn diese über Wartungsverträge vergeben werden kann, sollte besser auf einer Ebene stattfinden, die eine räumliche Nähe zu den Standorten hat. Die StädteRegion könnte wie schon am Standort Zollernstraße ggf. die Ausstattung ihrer eigenen Liegenschaften mit Radservicestationen vorsehen.
Die bisherigen Beratungen haben zunächst folgenden Untersuchungsbedarf erkennen lassen:
• Weitere Bedarfsanalyse für zusätzliche Standorte,
• Auswertung von Erfahrungen bei anderen Kommunen und Kreisen,
• Weitere Abstimmung mit der AG Mobilstationen,
• Verbesserung der Kommunikation der Standorte,
• Konzept für die Trägerschaft der Standorte (privat/öffentlich).
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst diese Schritte zu prüfen. Sie empfiehlt daher den alternativen Beschlussvorschlag B.
Rechtslage
Die Entwicklung einer Konzeption für den flächendeckenden Ausbau und Betrieb von Radservicestationen ist eine freiwillige Leistung.
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Personelle Auswirkungen
Die Entwicklung der Konzeption bindet Ressourcen im Bereich des Radverkehrsbeauftragten.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Je nach Fortgang der weiteren Prüfung kann die Vergabe einer Konzeption für den flächendeckenden Ausbau und Betrieb z.B. an Planungsbüros sinnvoll sein. Vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2024 stehen hierfür Mittel in Höhe von 10.000 € im Produkt 15.01.04 (Regionalentwicklung und Mobilität) unter der Kostenstelle 464000 im Sachkonto 543988 zur Verfügung.
Für das von der CDU-Städteregionstagsfraktion und der Städteregionstagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vorgesehene Finanzvolumen in Höhe von 10.000 € wurde im Rahmen der Haushaltsberatung der Haushaltsansatz im Produkt 12.02.01 (Kreisstraßen) unter der Kostenstelle 464000 im Sachkonto 071110 um 10.000 € auf 50.000 € erhöht. Dieses kann bei sich ergebendem Bedarf für Planung und Bau von Radservicestationen auf Liegenschaften der StädteRegion verwendet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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