Beschlussvorlage - 2023/0505-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramme - NRW-Bank-Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetze (KInvFG I) 1, Tranche und (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Immobilienmanagement
- Verfassend:
- Stephan Sikora
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der in den Anlagen 1, 2, 3und 4zur Sitzungsvorlage 2023/0505aufgeführten Maßnahmen zu den Förderprogrammen DigitalPakt Schule 2020 NRW, NRW.Bank.Gute Schule 2020, KInvFG II und I.
- Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte nur dann in Betracht kommt, wenn die Fördermittel für städteregionale Maßnahmen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden.
- Er stellt darüber hinaus fest, dass das derzeit geplante Maßnahmenvolumen in Höhe von gesamt 37,411 Mio. € eine Minderung in Höhe von 2,235 Mio. € gegenüber der Vorlage 2022/0079 aufweist und gesamt ca. 3,388 Mio. € oberhalb des zur Verfügung stehenden Gesamt-Fördervolumens liegt.
Sachlage
Gemäß der Beratung in der Bauausschusssitzung am 23.11.2023 legt die Verwaltung hiermit eine Ergänzungsvorlage zum Thema „Förderprogramme – NRW–Bank-Gute Schule 2020, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung der Kommunalinvestitionsfördergesetze (KInvFG I) 1. Tranche und (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramm“ (Vorlage 2023/0505) für den Städteregionsausschuss / Städteregionstag vor.
Wunschgemäß wird hiermit kurzfristig der aktuelle Sachstand zur allgemeinen Entwicklung der Fördermittel DigitalPakt Schule NRW dargestellt mit Hinweisen aus der Vorlage 2023/0531, welche als Anlage beigefügt ist.
Wie in der Vorlage 2023/0505 bereits berichtet, wurde die Ausschreibung für die Digitalisierungsmaßnahmen an den mandatierten Schulen aufgrund unwirtschaftlicher Angebote von der Stadt Aachen aufgehoben.
Folglich der Aufhebung wurden die Leistungen neu ausgeschrieben und gegliedert.
Die ursprünglichen Ausschreibungen wurden neu aufgeteilt und die Zeit der Veröffentlichung erhöht.
Zudem erfolgte eine Anpassung der Preiskalkulation auf Grund der aktuellen Ereignisse (Nahost-Konflikt) um ca. + 15 % und eine Verlängerung der Ausführungsfristen um zwei Monate auf Grund der erfolglosen vergangenen Ausschreibungen.
Die nachfolgende Tabelle beschreibt die Einzelheiten:
|
Veröffentlichung |
Submission |
Rückgabe |
Bindefrist |
Paket 1 |
|
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BK GuT |
17.11.2023 |
02.01.2024 |
16.01.2024 |
27.02.2024 |
Paket 2 |
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MvdR |
16.11.2023 |
03.01.2024 |
17.01.2024 |
28.02.2024 |
Paket 3 |
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PJR |
06.11.2023 |
01.12.2023 |
15.12.2023 |
09.02.2024 |
BK WuV |
06.11.2023 |
04.12.2023 |
18.12.2023 |
12.02.2024 |
Paket 4 |
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KKS |
09.11.2023 |
30.11.2023 |
14.12.2023 |
08.02.2024 |
Paket 5 |
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Kleebachschule |
02.11.2023 |
08.12.2023 |
22.12.2023 |
02.02.2024 |
Janusz-Korczak Schule |
02.11.2023 |
06.12.2023 |
20.12.2023 |
02.02.2024 |
Sobald auskömmliche Angebote vorliegen, werden die Aufträge durch das E26 der Stadt Aachen vergeben, damit die Arbeiten schnellstmöglich beginnen können. Die Firmen werden aufgefordert werden, für die geleisteten Arbeiten Teilrechnungen zu stellen. Diese werden sodann beim Fördermittelgeber eingereicht und mit ihm abgerechnet.
Damit ist sichergestellt, dass so viele Fördermittel wie möglich innerhalb der Förderfrist abgerufen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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106,2 kB
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