Beschlussvorlage - 2023/0471-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stellt fest, dass die Aufstellung des Haushaltes 2024 mit der Maßgabe des § 9 Satz 2 KrO NRW erfolgt ist, auf die wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen Rücksicht zu nehmen.

 

  1. Er weist darauf hin, dass die angekündigte Verringerung der Anhebung der Landschaftsumlage um 0,5 % von 15,95 % auf 15,45 % über eine entsprechende Senkung des Umlagesatzes der Allgemeinen Regionsumlage sowie eine Senkung der differenzierten Umlage der Stadt Aachen vollständig weitergegeben wird.

 

  1. Die Allgemeine Regionsumlage sowie die differenzierte Regionsumlage für 2024 werden trotz der notwendigen Anhebung des Ansatzes für die Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II dennoch zusätzlich durch die Einbeziehung eines Großteils der im November 2023 zugewiesenen Flüchtlingsmittel von Bund und Land in einer Größenordnung von saldiert insgesamt rd. 5 Mio. € entlastet.

 

  1. Alle übrigen zwischenzeitlich eingetretenen zusätzlichen Belastungen werden im eigenen Haushalt kompensiert und nicht in Form der Erhöhung des Allgemeinen Umlagesatzes an die regionsangehörigen Kommunen bzw. des differenzierten Umlagesatzes an die Stadt Aachen weitergegeben.
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Sachlage

In der Sitzung des Städteregionsausschusses am 16.11.2023 wurden die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung einstimmig beauftragt, zur Sitzung des Städteregionstages am 14.12.2023 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW).

 

Es wird daher zunächst auf die Sitzungsvorlage 2022/0471 für die Sitzung des SRA am 16.11.2023 verwiesen, der als Anlagen u.a. die Stellungnahmen aller regionsangehöriger Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens beigefügt waren.

  1. Einsparmöglichkeiten und Weitergabe von Haushaltsverbesserungen

Die Städteregion Aachen sucht im Rahmen der Haushaltsberatungen Möglichkeiten zu weiteren Einsparungen und gibt Haushaltsverbesserungen in voller Höhe umlagesenkend weiter. (Stadt Aachen, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Kupferstadt Stolberg)

 

  1. Weitergabe von Verbesserungen gegenüber den Eckdaten

Verbesserungen gegenüber den Eckdaten, die bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt eintreten, werden vollumfänglich zur Senkung des Umlagesatzes eingesetzt. (Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen)

 

  1. Kompensation von Verschlechterungen gegenüber den Eckdaten

Verschlechterungen gegenüber den Eckdaten, die bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt eintreten, sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen (Aufwandsreduzierungen) zu kompensieren. (Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen)

 

Würdigung

Gegenüber den Eckdaten haben sich einige Verbesserungen (insbesondere geringere Anhebung des Umlagesatzes des Landschaftsverbandes und nachträgliche Zuweisung von dem Jahr 2024 teilweise zurechenbaren Flüchtlingsmitteln) ergeben, die isoliert betrachtet zu einem Senkungspotenzial von rd. 0,84 %-Punkten bei der differenzierten Regionsumlage der Stadt Aachen und von rd. 1,04 %-Punkten bei der Allgemeinen Regionsumlage führen. An einigen Stellen haben sich gegenüber dem Haushaltsentwurf dagegen Verschlechterungen realisiert. So ist insbesondere aus der weiteren Entwicklung im Jahr 2023 gegenüber dem Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2024 im Mai 2023 festzustellen, dass der eingeplante Bedarf für die KdU im SGB II nicht auskömmlich und damit anzupassen ist. Der höheren Regionsumlage (bei gleichem Umlagesatz) durch die höheren Umlagegrundlagen und die leicht höheren Schlüsselzuweisungen nach der Modellrechnung des Landes NRW stehen zudem gleichzeitig höhere Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage nach dieser Modellrechnung gegenüber, die zunächst bei vergleichender Betrachtung spiegelbildlich zu einer Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsentwurf führen. Die Verschlechterungen konnten insgesamt kompensiert werden und führen mit den weiteren Veränderungen insgesamt zu einer Senkung des Allgemeinen Umlagesatzes gegenüber dem Entwurf von 37,6 % um 1,3 %-Punkte auf 36,3 % sowie bei der differenzierten Umlage der Stadt Aachen von 33,7798 % um 0,9693 %-Punkte auf 32,8105 %.

 

Eine weitere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist nicht möglich, da der Gesamtbetrag der verfügbaren Ausgleichsrücklage bereits komplett im Haushalt 2024 sowie in der Mittelfristplanung 2025 bis 2027 planerisch zur Senkung der Umlage eingesetzt wird.

 

  1. Prüfung des Zuwachses an freiwilligen Aufgaben

Die Städteregion unterzieht auch weiterhin den Zuwachs an freiwilligen Aufgaben einer strengen Prüfung zur Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit. (Stadt Aachen, Stadt Würselen)

 

 

Würdigung

 

Bei der Wahrnehmung von (neuen) Aufgaben, die im Übrigen oftmals auf Grund neuer gesetzlicher Verpflichtungen unumgänglich sind (z.B. Aufenthaltschancengesetz, Gesamtplanverfahren, Betreuungsrechtsreform etc.), auf aktuelle Entwicklungen sowie die teils erheblichen allgemeinen Kostensteigerungen und dadurch ausgelöste erhöhte Zuschussbedarfe reagieren (z.B. erhöhte Anforderungen an das Gesundheitsamt als Reaktion auf die Corona-Pandemie, intensivierte Katastrophenvorsorge als Erkenntnis aus der Hochwassersituation, fortschreitende Planungen in Bezug auf die Regiotram, Mobilitäts- und Verkehrswende, erhöhte Kosten des Tierschutzes) oder in anderen Fällen auch (befristete) Projekte mit einer hohen oder kompletten Refinanzierung darstellen, folgt die Städteregion ihrem bereits im Jahr 2015 eingeführten Strukturkonzept 2015 - 2025 sowie dem beschlossenen neuen Personalbewirtschaftungskonzept 2022 – 2027. Neue Stellen werden der politischen Vertretung im Einzelfall begründet vorgelegt und nur im Falle der positiven Beschlussfassung haushaltswirksam eingestellt.

 

  1. Einwirkung auf den LVR zum umlagesenkenden Einsatz der Ausgleichsrücklage

Die Städteregion Aachen wird aufgefordert, dringend auf den LVR Rheinland dahingehend einzuwirken, die Ausgleichsrücklage in erheblich größerem Umfang zur Umlagesenkung und zur Entlastung der Mitgliedskommunen einzusetzen. (Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Kupferstadt Stolberg, Stadt Würselen)

 

Würdigung

Die StädteRegion hat sehr intensiv und im Schulterschluss mit den anderen Kreisen sowie mit allen umlageverpflichteten Städten mit insgesamt 3 Stellungnahmen sowie in Gesprächen mit Vertretern des Landschaftsverbandes auf eine geringere Umlageerhöhung bzw. auf eine Umlagesenkung hingewirkt. Dies hatte leider nur teilweise Erfolg, indem der Landschaftsverband nunmehr die Erhöhung um 0,5 % zurücknehmen will, was sich mit einem Anteil von rd. 0,2 %-Punkten automatisch aus den gestiegenen Umlagegrundlagen und mit jeweils rd. 0,15 %-Punkten aus der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage des LVR sowie einer geringeren Kalkulation bei der Eingliederungshilfe ergibt. Leider wird diese Verbesserung vom LVR nicht in der Mittelfristplanung fortgeschrieben, so dass es sich um einen Einmaleffekt in 2024 handelt.

 

  1. Intensivierung der Konsolidierungsbemühungen

Die Städteregion Aachen wird angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken aus der Regionsumlage ihre Konsolidierungsbemühungen, auch vor dem Hintergrund, dass die Ausgleichsrücklage voraussichtlich bis zum Jahr 2027 aufgezehrt wird, weiter zu intensivieren. (Stadt Alsdorf, Stadt Monschau, Gemeinde Simmerath, Kupferstadt Stolberg)

 

Würdigung

Bei der Wahrnehmung von (neuen) Aufgaben, die im Übrigen oftmals auf Grund neuer gesetzlicher Verpflichtungen unumgänglich sind (z.B. WTG-Behörde, Vormundschaftsrecht etc.), auf aktuelle Entwicklungen reagieren (z.B. erhöhte Anforderungen an das Gesundheitsamt als Reaktion auf die Corona-Pandemie, intensivierte Katastrophenvorsorge als Erkenntnis aus der Hochwassersituation) oder in anderen Fällen auch (befristete) Projekte mit einer hohen oder kompletten Refinanzierung darstellen, folgt die Städteregion ihrem bereits im Jahr 2015 eingeführten Strukturkonzept 2015 - 2025 sowie dem beschlossenen neuen Personalbewirtschaftungskonzept 2022 – 2027. Neue Stellen werden der politischen Vertretung im Einzelfall begründet vorgelegt und nur im Falle der positiven Beschlussfassung haushaltswirksam eingestellt.

 

  1. Senkung der differenzierten Umlagen Jugendamt und ÖPNV

Die StädteRegion soll hinsichtlich der Mehrbelastungsumlagen Jugendamt und ÖPNV alles Mögliche zur Senkung der Umlagebedarfe unternehmen (Stadt Monschau)

 

Würdigung

Die steigenden Aufwendungen im Bereich des Jugendamtes resultieren aus der notwendigen Aufgabenwahrnehmung und steigenden Bedarfen sowie steigenden Kosten insbesondere im Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagesbetreuung einerseits sowie im Bereich der Hilfen zur Erziehung andererseits. Hier werden konzeptionelle Neuerungen in der Zusammenarbeit aller Jugendämter angestrebt, die aber erst mittelfristig kostenentlastend wirken können. Auch auf das Land wird weiterhin eingewirkt, seiner Finanzierungsverantwortung nachzukommen.

Im Bereich des ÖPNV werden die positiven Entwicklungen, wie z.B. die Möglichkeit, die Energiekostenbeteiligung des Bundes zur Reduzierung des Zuschussbedarfs einzusetzen, in Form einer entsprechenden Senkung der Umlagebedarfs für das Jahr 2024 um 1,14 Mio. € an die Kommunen weitergegeben. Ebenfalls werden die günstigeren Prognosen in der Vorausschau des ZV AVV zum Anlass genommen, die Mittelfristplanung für die Jahre 2025 und 2026 mit einer deutlichen Entlastung gegenüber der bisherigen Planung anzupassen. Lediglich für das Haushaltsjahr 2027 ergibt sich daraus eine geringfügig höhere Umlagebelastung in der differenzierten ÖPNV-Umlage.

 

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

 

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO NRW zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Die zum Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 am 28.09.2023 vorliegenden Stellungnahmen waren dem Entwurf beigefügt. Mit Einladung zur öffentlichen Sitzung des Städteregionsausschusses am 16.11.2023 wurde den regionsangehörigen Kommunen gem. § 55 Abs. 2 S. 2 KrO NRW Gelegenheit zur Anhörung gegeben. Davon haben die Kommunen keinen Gebrauch gemacht. Über Einwendungen der Kommunen entscheidet der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die Städteregion teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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