Beschlussvorlage - 2023/0585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag nimmt den als Anlage zur Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0585 beigefügten Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis.

 

Er begrüßt die dazu erstellte Beurteilung durch die örtliche Rechnungsprüfung und das Ergebnis der Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom 07.12.2023.

 

Er beschließt gem. § 105 Abs. 7 GO NRW die in dem vorgelegten Bericht enthaltenen Stellungnahmen der Verwaltung in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen und bittet den Städteregionsrat, den als Anlage beigefügten Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt und der Kommunalaufsicht zu übermitteln.

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Sachlage

Da die Beratungen der Prüfungsergebnisse aus der überörtlichen Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen, hatte der Städteregionsrat A 14 als zentrale Stelle bestimmt, die Aufbereitung und Bewertung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den von der GPA getroffenen Feststellungen und Empfehlungen vorzunehmen und entsprechend für die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss vorzubereiten.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfungsteilberichte sowie alle im Prüfungsbericht der GPA getroffenen Feststellungen und Empfehlungen an die betroffenen OE mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Zu den Rückmeldungen der einzelnen OE hat die örtliche Rechnungsprüfung Stellung genommen.

 

In der Sitzung am 21.09.2023 hat Herr Städteregionsrat Dr. Grüttemeier die Mitglieder des SRA darüber informiert, dass in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und der Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung für die Vorberatung des Entwurfs des GPA-Berichtes keine Sondersitzung des RPA stattfinden wird. Anstelle dessen wurden die Ausschussmitglieder am 19.10.2023 um 18:00 Uhr zu einer Videokonferenz eingeladen, damit die Stellungnahme zur Prüfung der GPA NRW fristgerecht zum 31.12.2023 erfolgen kann. Die Ergebnisse des RPA aus diesem Termin und der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.2023 werden dem SRT in seiner heutigen Sitzung vorgelegt.

 

Rechtslage

Die StädteRegion Aachen unterliegt gemäß § 53 Abs.2 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit § 105 Gemeindeordnung NRW (GO) der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA).

 

Nach § 105 Abs. 7 GO NRW beschließt der Städteregionstag über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmten Frist, das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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