Mitteilungsvorlage - 2023/0405
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalsituation in Kindertageseinrichtungen;
Gemeinsame Forderungen an das Land NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Verfassend:
- Alexander Franzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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26.10.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.11.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Kenntnisnahme
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14.12.2023
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Sachlage
Die Verwaltung hat mit Sitzungsvorlage Nr. 2022/0507 für die Sitzung des Städteregionstages am 08.12.2022 über die bundesweit angespannte Personalsituation in Kindertageseinrichtungen berichtet. Der Fachkräftemangel hat nach wie vor auch in der Städteregion erhebliche Auswirkungen auf berufstätige Eltern und nicht zuletzt auf die zu betreuenden Kinder.
Der Städteregionstag hat die Verwaltung unter anderem beauftragt, die in der o. a. Sitzungsvorlage dargestellten Forderungen an die Landesregierung gemeinsam mit den Jugendämtern in der Städteregion Aachen auf den Weg zu bringen.
Die Hauptverwaltungsbeamt_innen der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen, der Gemeinden Roetgen und Simmerath sowie der StädteRegion Aachen haben am 09.08.2023 einen einvernehmlich abgestimmten dringenden Appell an die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie an die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gesandt. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Stadt Aachen verfolgt mit dem in eigener Zuständigkeit entwickelten "Aachener Modell" einen auf das gleiche Ziel gerichteten Ansatz und steht darüber im engen Austausch mit dem Land.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind Schritte zur zeitnahen Anpassung der Finanzierungsregeln an die Veränderungen im Tarifrecht noch nicht erkennbar. Die tarifbedingte Erhöhung der Personalaufwendungen droht daher, Träger kurzfristig in eine finanzielle Schieflage zu bringen, soweit sie nicht auf andere Finanzierungsquellen (Mitgliedsbeiträge oder Steuermittel) zurückgreifen können.
Auch wird das Land trotz der Personalnot in den Einrichtungen voraussichtlich an der konsequenten Umsetzung des Fachkräftegebotes festhalten. Allerdings ist eine Ausweitung des Fachkräftebegriffes erfolgt.
Nicht erkennbar sind hingegen Schritte zur Verstetigung des Einsatzes der Alltagshelfer_innen. Die Finanzierung wurde von einer "Billigkeitsleistung" in eine - befristete - Regelleistung umgewandelt; mit der Folge, dass nunmehr die Träger einen 10%igen Eigenanteil zu leisten haben, der nicht aus den Beitriebskostenzuschüssen nach dem KiBiz entnommen werden darf.
Die Forderungen der Kommunen wurden mit der Bitte um Unterstützung des Anliegens gegenüber der Landesregierung auch den kommunalen Spitzenverbänden übermittelt. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege vertreten die Interessen ihrer Mitglieder erkennnbar ebenso nachdrücklich.
Falls bis zur Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Städteregionsausschusses oder des Städteregionstages eine Antwort des Ministeriums zu den klar und eindringlich vorgetragenen Forderungen der Hauptverwaltungsbeamt_innen eingeht, wird die Verwaltung entsprechend berichten.
Mit Pressemitteilung vom 19.09.2023 hat das MKJFGFI NRW mitgeteilt, dass die Finanzierung der Kindertagesbetreuung ab dem 01.08.2024 um 10 % steigt und es ein Sonderprogramm zur Unterstützung der freien KiTa-Träger ab dem 01.01.2024 geben soll. Diese Verbesserungen stärken die finanzielle Leistungsfähigkeit der freien Kita-Träger vor dem Hintergrund von Inflation und tariflichen Verbesserungen. Schritte zur Fachkräftegewinnung sind damit allerdings nicht verbunden.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Personelle Auswirkungen
Der Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung bleibt in allen Jugendamtsbereichen in der Städteregion weiter angespannt.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Keine
Soziale Auswirkungen
Fehlende Fachkräfte haben Einschränkungen des qualitativen, quantitativen und zeitlichen Angebotes der Kindertageseinrichtungen zur Folge, soweit die laut Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes geforderte Mindestbesetzung unterschritten wird.
Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion
Die Förderung von Kindern mit anerkannter oder drohender Behinderung durch die Kindertageseinrichtungen wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz -BTHG- nur finanziert, soweit der Fachkräftebedarf sichergestellt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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277,5 kB
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