Mitteilungsvorlage - 2023/0577

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

Das Städteregionstagsmitglied Eva Erdmann hat gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 12 KWahlG NRW ihren Sitz im Städteregionstag durch den nachträglichen Verlust ihrer Wählbarkeit verloren (Vorlage 2023/0401). Für sie ist mit Wirkung vom 21.11.2023 Herr Olaf Jacobs, Aachen, in den Städteregionstag nachgerückt.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen werden die Städteregionstagsmitglieder vom Städteregionsrat eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass das Städteregionstagsmitglied durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach betsem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, Die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Städteregion Aachen zu erfüllen.“

 

Die Formel kann mit dem betreffenden religiösen Zusatz gesprochen werden.

 

Über die Verpflichtung wird eine von dem Städteregionstagsmitglied und dem Städteregionsrat zu unterzeichnende Niederschrift gefertigt.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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