Beschlussvorlage - 2023/0565

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag stimmt gemäß § 83 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 01.13.03 – Beschaffung/Service/Arbeitssicherheit – bis zur Höhe von 150.000,- € zu.

 

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Sachlage

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 wurden im Produkt 01.13.03 – Beschaffung/Service/Arbeitssicherheit – insgesamt 165.000,- € für die Möblierung neu angemieteter Büroflächen für das A 46 und das A 53 in den Aachen Arkaden, sowie für das A 51 / Erziehungsberatungsstelle in Stolberg eingeplant.

 

Die Anmeldung der Mittel erfolgte versehentlich als Investitionsmaßnahme im Sachkonto 081111. Es handelt sich jedoch um Austattungsgegenstände, die einzeln einen Wert von 800,- € nicht übersteigen, und somit im Sachkonto 543163 hätten veranschlagt werden müssen.

 

Im Sachkonto 543163 sind für zehn Monate Aufwendungen in Höhe von 314.808,71 € entstanden. Der Haushaltsansatz 2023 von 264.558,25 € wurde bereits innerhalb der Budgetdeckung um 50.250,46 € überschritten, so dass die noch zu erwartenden Aufwendungen im Möbelbudget nicht mehr gedeckt werden können.

 

Rechtslage

Nach § 83 Abs. 2 der GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2023 der StädteRegion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 100.000 € übersteigen. 

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 01.13.03 ist wie folgt vorgesehen:

 

Produkt 010401 "Personal und Organisation", Teilprodukt 910140 "Organisation", Sachkonto 543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": 150.000,- €

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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