Beschlussvorlage - 2023/0541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Städteregionstag beschließt, analog zur Bezuschussung an die Energeticon gGmbH ab dem Haushaltsjahr 2024 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von bis zu 96.150 € für den Zinkhütter Hof e.V. auf der Grundlage seiner jährlichen Wirtschaftsplanung bereitzustellen.

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Sachlage

 

Die StädteRegion Aachen ist seit 2008 Mitglied im Verein „Gesellschaft zur Förderung des Museums für Industrie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Region Aachen in Stolberg Zinkhütter Hof e.V.“ („Zinkhütter Hof e.V.“) und leistet auf Grundlage der Beschlussfassung des Städteregionstags vom 11.10.2018 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von bis zu 50.000 € nach Maßgabe der jährlichen Wirtschaftsplanung des Vereins. Der Städteregionstag hat als Vertreterin der Städteregion Aachen in die Mitgliederversammlung des Vereins Frau SRTM Edith Nolden (Stellvertreterin: Frau Dina Graetz) bestellt. In den Vorstand wurde die Dezernatsleitung für Wirtschaft, derzeit Herr Markus Terodde, entsandt (Stellvertreterin: Stabsstellenleitung Kultur, derzeit Frau Dr. Nina Mika-Helfmeier).

 

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur, sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dies geschieht insbesondere durch die wissenschaftliche Erforschung und Darstellung der industrie-, wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen sowie durch Vorträge, Führungen und Publikationen.

 

Damit stellt der Zinkhütter Hof e.V. neben der ENERGETICON gGmbH und der Vogelsang IP gGmbH einen von drei bedeutsamen außerschulischen Lernorten in der StädteRegion Aachen dar.

 

Der Zinkhütter Hof e.V. finanziert sich anteilig aus Mieteinnahmen, Mitgliedsbeiträgen und Eintrittsgeldern sowie durch die Bezuschussung sowohl des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) auch als der StädteRegion Aachen. Seitens der StädteRegion Aachen wurde der Zuschuss im Jahr 2018 auf einen Betrag von 50.000 € festgesetzt.

 

Nach der im Jahr 2019 beginnenden Corona-Pandemie stellt insbesondere die Energiekrise im Jahr 2022 das Museum erneut vor besondere Herausforderungen. Durch Sparmaßnahmen, Erhöhung der Eintritts- und Mietpreise, die Erhebung von Heizkostenpauschalen bei Vermietungen während der Heizperiode sowie einmalige Förderungen des Bundes konnte der Verein der Energiepreisentwickung anteilig gegensteuern. Jedoch war eine Verschlechterung der finanziellen Situation des gemeinnützigen Vereins nicht vollständig abzuwenden.

 

Im November 2023 ist der Zinkhütter Hof e.V. erneut an die Verwaltung herangetreten mit der Bitte, die bisherige finanzielle Unterstützung des Vereins zur Sicherung des laufenden Betriebs zu erhöhen. Die Rücklagen des Vereins seien nunmehr aufgezehrt und die Betriebskosten können derzeit nicht mehr sichergestellt werden. Zwar können aktuell noch Stiftungsgelder in Anspruch genommen werden, diese sind jedoch absehbar wieder zurückzuführen.

 

Ausgangspunkt für die erneute Verschärfung der finanziellen Lage des Vereins ist neben der allgemeinen Kostenentwicklung insbesondere die Personalkostenentwicklung. Der Wegfall von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs) löste zusätzliche Personalaufwendungen zur Kompensation aus. Weitere Treiber der Personalkostenentwicklung stellen die Anpassung des Mindestlohns bei geringfügig Beschäftigten sowie die Tariferhöhungen im TVöD dar.

 

Das Anschreiben des Zinkhütter Hof e.V. zum Erfordernis eines höheren Betriebskostenzuschusses ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, aufgrund des akuten Handlungsbedarfes ab dem Haushaltsjahr 2024 analog zur höheren Bezuschussung der ENERGETICON gGmbH (s. SV-Nr. 2023/0517) jährlich einen Zuschuss von bis zu 96.150 € für den Zinkhütter Hof e.V. bereitzustellen. Die Bezuschussung soll zeitlich unbegrenzt erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Verein der StädteRegion Aachen auch weiterhin jährlich seine Wirtschaftsplanung und den geprüften Jahresabschluss vorlegt.

 

Die StädteRegion Aachen trägt damit der Bedeutung der Einrichtung als außerschulischer Lernort sowie als Pfeiler des musealen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebotes in der Region Rechnung. Die Verwaltung hat in bilateralen Gesprächen mit dem LVR bereits ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die angespannte Lage des Zinkhütter Hof e.V. einer Reaktion aller zuschussgebenden Vereinsmitglieder bedarf. Eine finale Abstimmung in der Sache steht noch aus.

 

Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass eine Inanspruchnahme des Maximalbetrages seitens des Vereins derzeit nicht erforderlich ist. Aufgrund der Unabsehbarkeit der weiteren allgemeinen Kosten- und Lohnentwicklung und zur weiteren mittelfristigen Absicherung der Finanzierung des Vereins auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren wird – analog zur Entwicklung bei der ENERGETICON gGmbH - die Einrichtung eines flexiblen Zuschussrahmens bis zur Höhe des genannten Betrages vorgeschlagen. Die exakte Zuschusshöhe findet ihre Grenzen dabei in der vorzulegenden Wirtschaftsplanung des Vereins bzw. in der Kopplung an die Erfordernisse des ENERGETICON.

 

Rechtslage

 

Die Gewährung des Zuschusses an den Zinkhütter Hof e.V. stellt eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen dar.

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Personelle Auswirkungen

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Der Betriebskostenzuschuss den Zinkhütter Hof e.V. wird haushalterisch aus dem Aufwandskonto A/531744 im Budget des S 80 – Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling (Kostenstelle 180000, Kostenträger 15.02.01/Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen) geleistet. Bisher war unter dieser Position im Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 50.000 € eingeplant. Die Erhöhung um einen Betrag von 30.000 € auf insgesamt 80.000 € wird über die Änderungsliste der Verwaltung eingebracht.

 

Im Zeitraum der Mittelfristplanung bis einschließlich 2027 wird nicht von einer Inanspruchnahme des Maximalbetrags durch den Verein ausgegangen, sodass verwaltungsseitig lediglich eine moderate Steigerung bis auf maximal 85.000 € im Haushaltsjahr 2027 eingeplant wird.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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