Beschlussvorlage - 2023/0524

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag beschließt den der Sitzungsvorlage 2023/0524 als Anlage beigefügten Stellenplan 2024 für die StädteRegion Aachen.

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Sachlage

Die Anzahl der im Stellenplan 2024 benötigten Stellen beträgt 2217,0 Stellen.

 

 

Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:

 

  1. Ausgangspunkt

 

Ausgangspunkt für den Stellenplan 2024 ist der Stellenplan 2023, welcher vom Städteregionstag am 08.12.2022 beschlossen wurde.

2.168,0 Stellen

  1. Stellenplanauswirkungen 2023 – Allgemeine Verwaltung

Stellenmehrbedarf (Vorlage 2023/0522)

 

+ 47,0 Stellen

Stelleneinsparungen (Vorlage 2023/0522)

- 1,0 Stelle

 

Zwischensumme

+ 46,0 Stellen

 

3. Stellenplanauswirkungen 2023 - „Sonderbereiche“

 

Jobcenter

 

Gemäß Beschluss der Trägerversammlung vom 03.05.2023 ergibt sich für den Stellenplan 2023 keine Veränderung.

 

+/- 0,0 Stellen

 

 

Kindertagesstätten

 

Die Planstellen für die personellen Mehrbedarfe im Bereich der Kindertagesstätten wurden bereits im Rahmen der Ausweitung des Stellenplanes 2022 zum 01.10.2022 eingerichtet.

+/- 0,0 Stellen

Anwärter_innen (Vorlage 2023/0523)

 

Stellenmehrbedarf

 

+ 21,0 Stellen

Stelleneinsparungen

- 18,0 Stellen

Zwischensumme

 

+ 3,0 Stellen

SUMME
 

+ 49,0 Stellen

GESAMTSUMME

2217,0 Stellen

 

Insgesamt ergibt sich somit für den Stellenplan 2024 ein Bedarf an 2217,0 Stellen.

 

Der Stellenplan wird um 49,0 Stellen erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:

 

 

456,5 Stellen für Beamt_innen

 

1760,5 Stellen für Tarifbeschäftigte

 

Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2024.

 

Befristete Mehrbedarfe werden an dieser Stelle nicht aufgeführt, da diese keine Auswirkung auf den Stellenplan 2024 haben.

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.

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Personelle Auswirkungen

Der vorgeschlagene Beschluss hat keine unmittelbaren personellen Auswirkungen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Personalkosten für die hier aufgeführten Stellen sind im Haushaltsentwurf 2024 bereits eingeplant bzw. sind bei entsprechender Beschlussfassung im Rahmen der politischen Beratung über die Haushaltsplanung 2024 durch die Veränderungsliste zu ergänzen.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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Anlagen

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