Beschlussvorlage - 2023/0523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag beschließt zur Übernahme der Anwärter_innen, die im Jahr 2024 ihren Vorbereitungsdienst beenden, im Rahmen des Stellenplanes 2024 folgende 21 Stelleneinrichtungen:

 

5   Anwärter_innen Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt

16       Anwärter_innen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

 

Er beschließt die Einsparung von 18 Stellen zur Übernahme der Anwärter_innen. 

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Sachlage

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplanes ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie mögliche Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls oder Umorganisation umzusetzen.

 

Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, in denen eine Vielzahl nicht vorhersehbarer Austritte aus verschiedenen Gründen erfolgten, sowie mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung und den Fachkräftemangel werden über den voraussichtlich vorhandenen Bedarf hinaus Nachwuchskräfte ausgebildet.

 

Im Jahr 2024 werden insgesamt 22 Nachwuchskräfte ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Vorbereitungsdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamt_innen, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich grundsätzlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) und A 9 (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) einzuweisen. Freie und zugleich vergleichbare Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten können hierfür grundsätzlich in Anspruch genommen werden, jedoch ist die Verfügbarkeit entsprechender Stellen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewährleistet.

 

Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereiche für die Nachwuchskräfte vorgesehen sind, weshalb noch keine Prüfung erfolgen kann, ob zum entsprechenden Zeitpunkt freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund werden vorsorglich 21 Planstellen für die Übernahme der Nachwuchskräfte vorgehalten.

 

Vor diesem Hintergrund sollen die nachfolgenden Stellen vorsorglich für das Jahr 2024 eingerichtet werden. Im Rahmen des Stellenplanes 2025 können diese Stellen wieder in Abzug gebracht werden.

 

Eine Nachwuchskraft der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist „Aufsteiger_in“ aus der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt und wird bereits auf einer Planstelle geführt, sodass die Einrichtung von 21 Stellen notwendig ist.

 

Deshalb müssen für 2024 noch die folgenden Stellen eingerichtet werden:

 

5   Anwärter_innen Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt

16       Anwärter_innen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

 

Zwei Anwärter_innen, die nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst keine Planstelle zugewiesen bekommen haben und eine entsprechend vorgehaltene Stelle benötigten, konnten mittlerweile entsprechend umgesetzt werden, sodass diese Stellen im Stellenplan 2024 wegfallen

 

- 2 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (A 9)

 

Zudem entfallen die Stelleneinrichtungen aus dem Vorjahr, da hier alle Anwärter_innen nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes auf Planstellen übernommen werden konnten.

 

- 5   Anwärter_innen Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt

- 11       Anwärter_innen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

 

 

Im Ergebnis führt dies zu:

 

+ 21   Stelleneinrichtungen für die Anwärter_innen, die ihren beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst im Jahr 2024 beenden werden

 

- 18     Stellenstreichungen für die Übernahme der Nachwuchskräfte, die ihren beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst im Jahr 2023 beendeten

______

 

+ 3    Stellenmehrbedarf im Stellenplan 2024

 

 

Mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus den letzten Jahren und aufgrund der bestehenden Stellenvakanzen und Bedarfe ist bereits jetzt erkennbar, dass alle geeigneten Nachwuchskräfte in 2024 übernommen werden. Demnach ist davon auszugehen, dass die in 2024 neu einzurichtenden Planstellen im Rahmen des Stellenplanes 2025 wieder eingespart werden können.

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.

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Personelle Auswirkungen

Der vorgesehene Beschluss hat eine personelle Auswirkung von einem vorübergehenden Mehrbedarf von drei Stellen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Entwurf des Haushaltes 2024 sind für die Stelleneinrichtungen keine zusätzlichen Personalkosten veranschlagt. Personalkostenansätze sind seitens der Organisationseinheiten aufgabenbezogen im Haushalt 2024 eingeplant und zum Zeitpunkt der Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbar.

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In Vertretung:

gez.: Nolte

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