Beschlussvorlage - 2023/0520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.         Der Städteregionstag stimmt der Umfirmierung der SPRUNGbrett gGmbH Beschäftigungs- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen in SPRUNGbrett gGmbH – Sozial- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen und der damit einhergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages zu.

 

  1.          Die Vertretung der StädteRegion Aachen in der Gesellschafterversammlung wird gem. § 26 Abs. 5 Satz 4 KrO NRW angewiesen, in der Gesellschafterversammlung entsprechend der Beschlussfassung zu Ziffer 1. zuzustimmen. 

 

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Sachlage

Die StädteRegion Aachen ist alleinige Gesellschafterin der SPRUNGbrett gGmbH – Beschäftigungs- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen mit einem Stammkapital von 26.000 €.

 

Mit der letztmaligen Änderung des Gesellschaftsvertrages in 2022 (s. Beratungsvorlage 2021/0541, SRT 09.12.2021) wurde neben der Erweiterung des Gesellschaftszwecks um die Aufgaben des präventiven Gesundheitsschutzes auch der Namenszusatz der Gesellschaft von Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen in Beschäftigungs- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen geändert.

 

Im operativen Geschäft wurde deutlich, dass der Namenszusatz „Beschäftigungsinitiative“ irreführend sei und den zwei Schwerpunkten der Gesellschaft „Schulsozialarbeit“ und „Gesundheitsförderung/ Gesundheitskiosk“ nicht gerecht werde.

 

Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nunmehr umzufirmieren in SPRUNGbrett gGmbH – Sozial- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen. Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zur Umfirmierung ist für den 13.11.2023 vorgesehen.

 

Rechtslage

Gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW ist für die Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages eine Zuständigkeit des Städteregionstages gegeben.

 

Gem. § 26 Abs. 5 Satz 4 KrO NRW kann der Städteregionstag Weisungen beschließen, an die die Vertreter in Gesellschafterversammlungen gebunden sind.

 

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine

 

 

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gez.: Dr. Grüttemeier

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