Beschlussvorlage - 2023/0505

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der in den Anlagen 1, 2, 3 und 4 zur Sitzungsvorlage 2023/0505 aufgeführten Maßnahmen zu den Förderprogrammen DigitalPakt Schule 2020 NRW, NRW.Bank.Gute Schule 2020, KInvFG II und I.

 

  1. Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte nur dann in Betracht kommt, wenn die Fördermittel für städteregionale Maßnahmen nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden.

 

  1. Er stellt darüber hinaus fest, dass das derzeit geplante Maßnahmenvolumen in Höhe von gesamt 37,411 Mio. € eine Minderung in Höhe von 2,235 Mio. € gegenüber der Vorlage 2022/0079 aufweist und gesamt ca. 3,388 Mio. € oberhalb des zur Verfügung stehenden Gesamt-Fördervolumens liegt.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachlage

 

Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:

 

 2017/0070-E2 Förderprogramm – NRW.Bank.Gute Schule 2020

 2017/0072-E1 Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförder-

programms; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen

 2017/0489  Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG);

                                Umsetzung der 2. Tranche

         2018/0151         Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungs-

    gesetzes (KInvFG); 1. + 2. Tranche                                           

 2018/0520   Beschlüsse zu NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen                              der Verabschiedung des Haushaltes 2019             

  • 2019/0293-E1 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 – und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
  • 2019/0509 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
  • 2020/0146 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
  • 2020/0541 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
  • 2021/0437 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme
  • 2022/0079 Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der Förderprogramme

 

 

 

Das zur Verfügung stehende Fördervolumen der vier Förderprogramme beträgt in Summe unverändert 31,90 Mio. € exklusive des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von 2,13 Mio. € bzw. 34,023 Mio. € inkl. des Eigenanteils.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die anteiligen Fördersummen in den jeweiligen Förderprogrammen (gerundete Werte):

 

 

Bereits in den o.g. vorherigen Sitzungsvorlagen wurde darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Förderprogramme bei den Maßnahmen und Maßnahmensummen wegen „Änderungen am Bau“ zu Preisreduzierungen und -steigerungen, und der daraus resultierenden erforderlichen „Optimierung der Fördermittel-Inanspruchnahme“ innerhalb der Förderprogramme zu Verschiebungen kommen kann. Ziel ist es, die gesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vollumfänglich auszuschöpfen.

 

Die obige Tabelle „Geplante Mittelaufteilung der Förderprogramme“ (Stand: 26.10.2023) weist gegenüber der Vorlage 2022/0079 Änderungen/Verschiebungen in den Förderprogrammen Digitalpakt, Gute Schule 2020 und KInvFG II auf. Gesamt liegt das derzeit geplante Maßnahmen-Fördervolumen ca. 2,235 Mio. € unter dem aus der Vorlage 2022/0079, aber immer noch ca. 3,388 Mio. € über der Summe dessen, was der StädteRegion Aachen an Fördermitteln gesamt zu Verfügung steht. Die genannten Maßnahmensummen basieren auf Kostenschätzungen sowie den Gesamtkosten von bereits fertiggestellten Maßnahmen.

Die tatsächlichen Maßnahmensummen können gegenüber den Kostenschätzungen nach oben oder unten abweichen, da erst mit vorliegenden Ausschreibungsergebnissen, Planungs- und Baufortschritt sowie Schlussrechnungen das Investitionsvolumen ermittelt werden kann. Fertiggestellte Maßnahmen bzw. deren Gesamtkosten weisen teilweise eine Abweichung zu den Kostenschätzungen auf.

Eine Vielzahl der in den Anlagen 1-3 aufgeführten Maßnahmen ist bereits beauftragt und in Bearbeitung bzw. abgeschlossen, die in Anlage 4 (KInvFG I) stehenden Maßnahmen sind bereits fertiggestellt, schlussgerechnet und abgeschlossen. Die Beauftragung der Digitalisierungsmaßnahmen für die mandatierten Schulen der Stadt Aachen stehen noch aus.

 

Eine dezidierte Übersicht der für die Förderprogramme DigitalPakt Schule NRW, GuteSchule 2020, KInvFG II und KInvFG I (vorgesehenen) Maßnahmen ist den Anlagen 1- 4 zu entnehmen.

 

Wesentliche / volumenstarke Änderungen in den Förderprogrammen:

 

Im Förderprogramm Digitalpakt Schule NRW (Anlage 1) wurde in der Vorlage 2022/0079 beim geplanten Maßnahmenvolumen das maximal zur Verfügung stehende Fördervolumen in Höhe von 9,389 Mio. € benannt. Nach den heutigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich das geplante Maßnahmenfördervolumen weiter erhöhen wird, das noch nicht genau beziffert werden kann.

Auf die Ausschreibung hin, gingen bei den mandatierten Schulen für zwei Pakete jeweils ein Angebot und auf die restlichen drei Pakete gar keine Angebote ein. Die abgegebenen Angebote liegen weit über der Kostenberechnung, weshalb die Vergabestelle der Stadt Aachen die Aufhebung der Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt. Es wird eine neue Ausschreibung mit veränderten Punkten geben, wie z.B. die vorhandenen Pakete werden in mehreren Ausschreibungen aufgeteilt, Verlängerung der Veröffentlichung sowie eine Verlängerung der Ausführungsfrist um zwei Monate.

Der weitere Verlauf verzögert sich dadurch und aufgrund der Förderfrist ist der vollumfängliche Abruf der Digitalpaktmittel bis zum 31.12.2024 gefährdet (vgl. Sitzungsvorlage 2023/0531).

 

Die Maßnahmensumme beruht auf Berechnungen des Ingenieurbüros. Dieses Büro ist auch für die städteregionalen Schulen beauftragt. Sollten die geschätzten Kosten tatsächlich verausgabt werden, wäre der Differenzbetrag zwischen den der StädteRegion Aachen zustehenden Fördermitteln und den derzeit prognostizierten Kosten, nämlich mind. 2,066 Mio. €, voraussichtlich im Jahr 2025 über den Haushalt zu finanzieren.

 

Im Förderprogramm Gute Schule 2020 (Anlage 2) verzeichnet die Verwaltung gegenüber der Vorlage 2022/0079 eine Veränderung in Höhe von ca. -0,203 Mio. €. Die Ursache liegt in der notwendigen Verschiebung von zwei Maßnahmen, die in der vorgegebenen Förderfrist nicht fertiggestellt und schlussgerechnet werden können. Diese (Teil-)maßnahmen müssen deshalb aus dem Förderprogramm herausgenommen werden. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage kommt es hingegen in anderen Projekten zu Kostensteigerungen.

Es wurde zudem eine neue Maßnahme aus dem Haushalt mit aufgenommen, um alle Fördergelder vollständig ausschöpfen zu können. Es werden nach aktuellem Stand aus diesem Förderprogramm gemäß Tabelle auf Seite 3 ca. 0,223 Mio. € mehr benötigt, als der StädteRegion Aachen tatsächlich zur Verfügung stehen.

 

Im Förderprogramm KInvFG II (Anlage 3) wurde in der Vorlage 2022/0079 eine Überdeckung in Höhe von ca. 2,972 Mio. € ausgewiesen. Das bedeutet, dass zum damaligen Zeitpunkt planerisch die prognostizierten Maßnahmensummen die zur Verfügung stehenden Fördermittel überstiegen. Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass sich die Überdeckung auf ca. 0,993 Mio. € reduziert. Dies begründet sich im Wesentlichen in einer kostenstarken Maßnahme, die wegen Gefährdung der Einhaltung der Förderfrist aus dem Programm genommen werden muss.

 

Im Förderprogramm KInvFG I (Anlage 4) wurden alle Maßnahme durchgeführt, abgeschlossen und alle Mittel von der StädteRegion Aachen vollständig in Anspruch genommen. Seitens des Bundes haben alle Projekte den Status “abgeschlossen” erhalten. 

 

Rechtslage

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I

 

Förderziel und Fördervolumen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes besagen, dass der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützt (§ 1 KInvFöG NRW). Hierzu stellt der Bund dem Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.125.621.000 € nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung.“

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II

 

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitiosförderungsgesetzes in NRW, mit dem die zweite Fördertranche umgesetzt wird, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2018 Nr. 2 vom 18.01.2018 veröffentlicht und ist somit am 19.01.2018 in Kraft getreten.

 

Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.02.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der StädteRegion Aachen Fördermittel in Höhe von 7.530.197 € (90 % Förderanteil) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereitgestellt.

 

 

NRW.BANK.Gute Schule 2020

 

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schulddiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0342). Das Konzept ist unabhängig davon dafür erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.

 

DigitalPakt Schule NRW

 

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, BASS 11-02 Nr. 34; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt Schule NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen, gewährt das Land Nordrhein-Westfallen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen

Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.

Reduzieren


 

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 1. Tranche, 2. Tranche sowie DigitalPakt Schule NRW) ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen. Die im Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % über die Zuwendung refinanziert.

 

Ein am Laufzeitende über dem Gesamtfördervolumen hinausgehender Betrag wird über den Haushalt finanziert. Dieser beträgt nach jetzigen Erkenntnissen 3,388 Mio. €.  

 

Die finanziellen Auswirkungen mit Nennung der Haushaltsjahre werden in der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.

Reduzieren

 

Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

Reduzieren

Anlagen

Loading...