Beschlussvorlage - 2023/0487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung der beiden Vertragspartnerinnen Stadt Aachen und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens wird die Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums beschlossen.
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Sachlage

Das Euregionale Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen unter Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens blickt auf eine lange Historie zurück, die für die seinerzeit  als “Bild- und Filmstelle“ (später als zwei separate Einrichtungen – Stadtbildstelle bzw. Kreisbildstelle – und dann schließlich wieder als gemeinsames Medienzentrum) bezeichnete Einrichtung, zuständig für die Stadt und den Bezirk Aachen, bereits am 1. April 1924 beginnt. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Aufgabenprofil ebendieser Einrichtung auch aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Kontexte sowie der technologischen Entwicklungen immer wieder gewandelt. Vom damaligen Stadtschulrat gegründet und von Lehrkräften geleitet, hatte die Filmstelle in den ersten Jahrzehnten einen starken pädagogischen Schwerpunkt und entwickelte sich erst später zu einer klassischen Verleihstelle für Medien. Heute stehen wieder die pädagogischen Dienstleistungen im Mittelpunkt. Um auf diese Veränderungen reagieren zu können, wurden die Eckdaten der Einrichtung wie beispielsweise die inhaltliche Ausrichtung, der Stellenplan und der Name stets an die neuen Entwicklungen angepasst.

 

Seit dem Wirksamwerden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums am 01. Januar 2018 und der Fortschreibung im Jahr 2022 legt das Medienzentrum den Arbeitsschwerpunkt auf die Vermittlung von medienpädagogischem und medientechnischem Fachwissen an Leitungs-, Lehr- und Fachkräfte aus Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus werden didaktische Medienpakete ausschließlich online und für die Weiterentwicklung eines zeitgemäßen digitalen Unterrichts bzw. einer digitalen Bildungsarbeit zur Verfügung gestellt. Im Zentrum steht dabei die Bildung im Zeitalter der Digitalität. Um auf diesen Wandel reagieren zu können, haben sich die Vertragspartnerinnen

 

Stadt Aachen,

StädteRegion Aachen und

Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

 

in Zusammenarbeit mit Vertreter_innen der städteregionsangehörigen Kommunen und Mitarbeitenden des Euregionalen Medienzentrums in der Sitzung des Aufsichtsgremiums am 14.06.2023 darauf geeinigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums in zwei Bereichen fortzuschreiben:

 

  1. Namensänderung

Das „Euregionale Medienzentrum“ (EMZ) soll zukünftig den Namen „Euregionales Zentrum für digitale Bildung“ (EZdB) tragen. Das Motiv für diese Namensänderung ist, den Fokus ebendieser Einrichtung auf den Bereich der (digitalen) Bildung deutlich zu machen und eine Verwechslung mit anderen Institutionen, die Informationen in Form von Medien zur Verfügung stellen, zu vermeiden. Bildung wird dabei als „ein kontinuierlicher Prozess verstanden, der Menschen befähigt, ihr Leben und Lernen in einer digitalisierten Welt zu gestalten.“ 

Mit der Umbenennung folgt die interkommunale Einrichtung mit Sitz in Aachen einer landesweiten Entwicklung, die bereits von anderen Medienzentren eingeleitet wurde. Der neue Name soll mit dem 100-jährigen Bestehen der Einrichtung im April 2024 publik gemacht werden.

 

  1. Kostenbeteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden die investiven Sachmittel für Medienlizenzen angehoben und damit eine landesweite Vergleichbarkeit hergestellt. Damit einhergehend erhöht die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ebenfalls den jährlichen Beitrag um 1000,- €. Da in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums der Beitragssatz der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens beziffert wird, bedarf dieser Vorgang einer offiziellen Änderung. Zukünftig können Änderungen des Beitragssatzes durch das Aufsichtsgremium vorgenommen werden und bedürfen keiner zusätzlichen Vereinbarung.

Die Vertragspartnerinnen Stadt und StädteRegion Aachen übernehmen weiterhin die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen. 

 

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Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Gem. § 5 Abs. 2 örV tragen nach Abzug des Anteils der DG (12.000 €) die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen. Die anteiligen Ausgaben der StädteRegion Aachen werden im Haushalt der StädteRegion Aachen im Produkt Bildungsbüro, Teilprodukt 943100 „Bildungsbüro“ unter dem Sachkonto 523201 „Kostenbeitrag Euregionales Medienzentrum“ ausgewiesen. Im Haushaltsentwurf 2024 wurden hierfür ausreichende Mittel in Höhe von 243.705 € eingeplant.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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