Beschlussvorlage - 2023/0470
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Jugendämter im Altkreis Aachen zur Akquise, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormundschaften und Pflegschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Verfassend:
- Willer-Giese, Doris
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
- Der Städteregionstag beschließt die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der Jugendämter im Altkreis Aachen zur Akquise, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormundschaften und Pflegschaften.
- Er stimmt dem Abschluss der als Anlage zu Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0470 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen den Städten Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und der StädteRegion Aachen als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Errichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle zur Akquise, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormundschaften und Pflegschaften zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die örV der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zuzuleiten. Sollten im Zuge des Genehmigungsverfahrens Änderungen der örV notwendig werden, wird die Zuständigkeit für die damit verbundenen Entscheidungen dem Städteregionsausschuss übertragen.
Sachlage
Am 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel der Reform ist neben der Stärkung der Subjektstellung des Mündels der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Für die Jugendämter ist damit die gesetzliche Pflicht verbunden, aktiv ehrenamtliche Personen zu finden, diese zu schulen, zu beraten und in der Ausübung des Ehrenamts zu beaufsichtigen.
Das Jugendamt hat dem Familiengericht Personen vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zur Bestellung als Vormund eignen. Dieser Vorschlag ist zu begründen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen das Jugendamt zur Ermittlung der am besten geeigneten Vormundsperson unternommen hat.
Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, ergeben sich eine Vielzahl von erweiterten Koordinationsaufgaben; u.a. müssen die Jugendämter proaktiv ehrenamtliche Vormünder akquirieren, schulen und begleiten. Es ist ein Pool an interessierten Personen aufzubauen, die bereit und in der Lage sind, auf ehrenamtlicher Basis Vormundschaften oder Pflegschaften zu führen. Daneben gibt es auch Personen aus dem familiär-verwandtschaftlichen Umfeld von Mündeln, die speziell für diese Kinder Verantwortung in Form einer Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen wollen, dafür aber eine Qualifizierung und Begleitung benötigen.
Nach der Orientierungshilfe zur Personalbemessung im Jugendamt für den Bereich der Förderung ehrenamtlich geführter Einzelvormundschaften, Stand 03.04.2022 (Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften und -pflegschaften Baden-Württemberg), würde bei den einzelnen Jugendämtern im Altkreis zur separaten Wahrnehmung dieser Aufgabe folgender Personalmehrbedarf entstehen (Fallzahlen der einzelnen Jugendämter Stand 10/22):
Jugendamt |
Fallzahlen 10/22 |
Personal-bedarf (VzÄ) |
Kosten/Jahr ohne gemeinsame Lösung (73.687 €/ Stelle EG 10/A 10) |
Anteilige Kosten in der allg. Umlage bei gemeinsamer Koordinierungs- stelle |
Alsdorf |
80 |
0,65 |
47.896 € |
24.214 € |
Eschweiler |
120 |
0,80 |
58.950 € |
28.929 € |
Herzogenrath |
85 |
0,67 |
49.370 € |
21.000 € |
Stolberg |
100 |
0,72 |
53.055 € |
29.534 € |
Würselen |
50 |
0,54 |
39.791 € |
18.068 € |
Städteregion Aachen |
100 |
0,72 |
53.055 € |
25.629 € |
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insgesamt |
|
4,10 |
302.117 € |
147.374 € |
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|
gemeinsame Koordinierungs-stelle |
535 |
2,33 abgerundet: 2 |
147.374 € |
147.374 € |
Zur Umsetzung dieser Aufgabe würde in jedem der sechs Jugendämter im Altkreis je nach Fallzahlen ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,5 – 1,0 Stellen entstehen. Indem eine gemeinsame Koordinierungsstelle die Akquirierung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormundspersonen für die o.g. Jugendämter übernimmt, ergeben sich Synergieeffekte, die den Personalbedarf für den Bereich des Altkreises Aachen auf insgesamt zwei Vollzeitstellen (Fachkräfte der Sozialen Arbeit und/oder Verwaltung) reduzieren. Die Finanzierung dieser gemeinsamen Koordinierungsstelle erfolgt über die allgemeine Städteregionsumlage (ohne Stadt Aachen). Aus der dargestellten Tabelle wird deutlich, dass sich die Kosten für jede Kommune bei Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle im Vergleich zu eigenen Lösungen um ca. 50 % und mehr reduzieren.
Zur Einrichtung der Koordinierungsstelle soll zwischen den beteiligten Kommunen bzw. ihren Jugendämtern eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) geschlossen werden. Ein Entwurf dafür ist als Anlage zu Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0470 beigefügt. Im Laufe des Monats November werden die Räte der beteiligten Altkreiskommunen über den Abschluss der örV entscheiden. Aktuell wurden die entsprechenden Beschlüsse bereits von der Stadt Stolberg und der Stadt Würselen gefasst.
Für die räumliche Unterbringung wird die StädteRegion Aachen Sorge tragen. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Jugendämter im Altkreis hat einvernehmlich die als Anlage 1 zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügte Aufgabenaufstellung für die Koordinierungsstelle erarbeitet.
Ein inhaltliches Konzept sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle mit den anderen Arbeitsbereichen der Jugendämter wird nach Besetzung der Stellen gemeinsam erarbeitet.
Der Städteregionstag hat bereits in seiner Sitzung am 08.12.2022 auf Empfehlung der Altkreiskommunen im Stellenplan 2023 die Einrichtung von zwei Stellen für die Koordinierungsstelle beschlossen und damit seine grundsätzliche Zustimmung erteilt.
Rechtslage
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl 2021 I, 882) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und verpflichtet die Jugendämter, Maßnahmen zu ergreifen, um für jedes Mündel den am besten geeigneten (ehrenamtlichen) Vormund zu finden.
Gemäß §§ 23, 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) können Aufgaben im Wege einer schriftlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf einen anderen kommunalen Träger übertragen werden.
Gemäß § 26 Abs. 1 der KrO NRW entscheidet der Städteregionstag über Angelegenheiten der StädteRegion, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen.
Personelle Auswirkungen
Die Koordinierungsstelle wird mit zwei VZÄ Verwaltungskräften und/oder Fachkräften der Sozialen Arbeit besetzt. Anstellungsträgerin ist die StädteRegion. Die Einrichtung der entsprechenden Stellen hat der Städteregionstag bereits im Rahmen des Stellenplans 2023 beschlossen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus der allgemeinen Regionsumlage. Im Entwurf der Haushaltssatzung 2024 sind im Produkt 06.00.06 „Koordinierungsstelle Vormundschaften” Personal- und Sachkosten in Höhe von rd. 150.000 € eingestellt.
Im Auftrag:
gez. Terodde
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,3 kB
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