Beschlussvorlage - 2023/0430

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Städteregionstag nimmt die Entwicklung der Studierendenzahlen am Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen (WBK) zur Kenntnis und bekräftigt das strategische Ziel, die Angebote des Zweiten Bildungsweges im öffentlichen Schulwesen in der Bildungsregion Aachen bedarfsgerecht zu sichern.
  2. Vor dem Hintergrund mangelnder Auslastung des Standortes Aachen/Eintrachtstraße begrüßt er die zwischen allen Beteiligten konsensual abgestimmte Bündelung der Angebote am Standort Würselen/Friedrichstraße.  
  3. Zur Unterstützung der Fortsetzung des Schulbesuches nach Änderung des Beschulungsortes werden den aktuellen Studierenden des Bildungsgangs Abendrealschule auf Antrag im Nachgang die vorgelegten Beschaffungskosten für ein Deutschlandticket für die Zeit bis zum Abschluss des Bildungsgangs erstattet. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
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Sachlage

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage 2022/0005. Mit dieser wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Schulleitung des WBK und der oberen Schulaufsicht weitere Handlungsoptionen zu ermitteln, um die Klassenfrequenzrichtwerte bei einem in der Differenzierung reduzierten Angebot künftig zu erreichen.

 

I. Studierendenzahlen/Bildungsangebot:

Die Entwicklung der Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2017/2018 zeigt die folgende Tabelle:

 

Bildungsgang

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

2022/23

2023/24

Abendrealschule

219

129

125

113

96

70

56

Abendgymnasium

und Kolleg

487

470

388

327

296

232

204

Gesamt

706

599

513

440

392

302

260

 

 

  • Aktuell wird das WBK in allen drei Bildungsgängen zusammen (Abendrealschule, Abendgymasium und Kolleg) nur noch von 260 Studierenden besucht.
  • In der Abendrealschule gibt es einerseits einen „Brückenvorkurs“ mit 15 Studierenden sowie andererseits vier reguläre Semester im Vormittagsbereich mit 20, 10, 5 und 6 Studierenden (gesamt 41).
  • Mangels Nachfrage musste der Bildungsgang Abendrealschule in Abendform bereits eingestellt werden (s. o.g. Sitzungsvorlage). 
  • Im Sek. II-Bereich gibt es 204 Studierende, davon 107 im Bildungsgang Kolleg sowie 97 im Bildungsgang Abendgymnasium (davon 29 am Vormittag und 68 im Bereich "Abi-Online").
  • Bisher wurden neue 1. Semester grundsätzlich zum neuen Schuljahr und zum Halbjahr angeboten; das weitere Vorgehen wird durch die Schulleitung kritisch überprüft.

  

 

II. Aktuelle räumliche Unterbringung/Standorte:

  • Die Bildungsgänge Kolleg, Abendgymnasium sowie der „Brückenvorkurs“ Abendrealschule werden bereits am Hauptstandort des WBK Würselen/Friedrichstraße unterrichtet.
  • Allein die 41 Studierenden in vier Semestern im Bildungsgang Abendrealschule werden weiterhin im Nebenstandort Aachen/ Eintrachtstraße unterrichtet.

 

 

III. Perspektive räumliche Unterbringung/Standorte:

  • Vor dem Hintergrund der entstehenden Miet- und Mietnebenkosten und der Tatsache, dass die Stadt Aachen einen eigenen Raumbedarf für die VHS Aachen hat, ist es sachgerecht, den Nebenstandort Aachen/Eintrachtstraße aufzugeben und künftig alle drei Bildungsgänge am Standort Würselen/Friedrichstraße zu bündeln.
  • Diesbezüglich besteht Konsens zwischen der Schulleitung, dem Schulträger und der oberen Schulaufsicht.
  • Alle Genannten erwarten von einem Betrieb an nur einem Standort betriebsorganisatorische Synergien und sehen das beschriebene Vorgehen insgesamt als verantwortungsvollen Schritt. 
  • Die Schulleitung des WBK wurde um interne Beratung darüber gebeten, ob die Bündelung bereits zum nächsten Halbjahr oder erst zum neuen Schuljahr erfolgen soll. Die Schulleitung des WBK hat die Verwaltung im Ergebnis mit Mail vom 29.09.2023 gebeten, die organisatorische Veränderung möglichst bereits zum 01.02.2024 vorzunehmen.
  • Im Einvernehmen mit der Stadt Aachen wird ein Nachtragsvertrag abgeschlossen, der eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.03.2024 ermöglicht.

 

  • Die Entfernung zwischen den Standorten Aachen/Eintrachtstraße und Würselen/Friedrichstraße beträgt ca. 7 km und ist grds. gut mit dem Fahrrad zu bewältigen.
  • Vor dem Hintergrund eingesparter Kosten schlägt die Verwaltung zur Unterstützung der Fortsetzung des Schulbesuches nach Änderung des Beschulungsortes flankierend als temporäre freiwillige Leistung dennoch vor, den aktuellen Studierenden des Bildungsgangs Abendrealschule auf Antrag im Nachgang die vorgelegten Beschaffungskosten für ein Deutschlandticket für die Zeit bis zum Abschluss des Bildungsgangs zu erstatten.
  • Die Kosten für ein Deutschlandticket liegen derzeit bei 49 Euro pro Monat und es wären ca. 35 Berechtigte für die Dauer von einem halben Jahr bis zu maximal eineinhalb Jahren zu erwarten (Ende im Sommer 2025, ohne evtl. Wiederholer).  
  • Im Übrigen gilt weiterhin die Schülerfahrkostenverordnung NRW, wonach Studierende im Weiterbildungskolleg keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben.

 

Schulleitung, obere Schulaufsicht und Schulträger setzen den vertrauensvollen und konstruktiven Dialog zur Sicherung des Zweiten Bildungswegs im öffentlichen Schulwesen in der Bildungsregion fort.  

   

Rechtslage

Gemäß § 23 Schulgesetz umfasst das Weiterbildungskolleg die drei Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs, wobei ein Weiterbildungskolleg mindestens zwei Bildungsgänge umfassen muss.

 

Das Weiterbildungskolleg hat in der Regel eine Mindestzahl von 240 Teilnehmenden. Bestehende Einrichtungen können als Weiterbildungskolleg fortgeführt werden, sofern sie als Abendrealschule mindestens 160, als Abendgymnasium oder Kolleg mindestens 240 Teilnehmende haben. Ein Weiterbildungskolleg kann auch fortgeführt werden, wenn den Teilnehmenden der Weg zu einer anderen Bildungseinrichtung, die einen entsprechenden Abschluss vermittelt, nicht zugemutet werden kann.

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Personelle Auswirkungen

Keine 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Durch die Aufgabe des Nebenstandortes Aachen/Eintrachtstraße können die an die Stadt Aachen zu zahlenden Miet- und Mietnebenkosten (derzeit ca. 100.000 Euro für ein ganzes Jahr) bereits ab April 2024 anteilig eingespart werden. Diese Einsparungen reichen aus, um die vorgeschlagenen temporären freiwilligen Mehraufwendungen für Schülerfahrkosten zu decken (ca. 35 Berechtigte, im Jahr 2024 für maximal 11 Monate, im Jahr 2025 für maximal 7 Monate, ggf. vereinzelte Wiederholer_innen).    

 

Soziale Auswirkungen

Der Zweite Bildungsweg hat eine wichtige Funktion, da hier die Gelegenheit zum nachholenden Erwerb von höheren Schulabschlüssen besteht.   

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Im Auftrag

gez.:Terodde

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