Beschlussvorlage - 2023/0417
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzungen in Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Verfassend:
- Christoph Gromes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Städteregionstag
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2023
|
Beschlussvorschlag
- Die Städteregionstagsmitglieder beschließen die in der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2023/0417 dargestellten Umbesetzungen in Gremien.
- Der Städteregionstag beschließt die in der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 2023/0417 dargestellten Umbesetzungen in Gremien (wirtschaftliche Beteiligungen).
Sachlage
Die SPD-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 27.10.2023 die in der Anlage 1 zu Ziffern 1-12 dargestellten Umbesetzungen mit Wirkung vom 15.12.2023.
Herr sB Wilfried Schmitz, SPD-Städteregionstagsfraktion, verzichtet auf sein Mandat. Die entsprechenden Umbesetzungen sind der Anlage 1, Ziffern 13 – 21 zu entnehmen. Die Umbesetzungen sollen mit Wirkung vom 15.12.2023 erfolgen.
Die CDU-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 21.11.2023 die in Anlage 1 zu Ziffer 22 und die in Anlage 2 zu Ziffer 1 dargestellten Umbesetzungen zum 15.12.2023.
Die Verwaltung schlägt die in Anlage 2 zu Ziffern 2-5 dargestellten Umbesetzungen vor. Diese Umbesetzungen sollen mit Wirkung vom 01.01.2024 erfolgen.
Rechtslage
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags:
Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.
Der Städteregionsrat ist nicht stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW).
Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlags:
Zuständig für die Entscheidung ist der Städteregionstag.
Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW).
Hinsichtlich Unternehmen oder Einrichtungen haben die in deren Gremien bestellte Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion Aachen über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen (§ 113 Abs. 6 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
44,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
35 kB
|