Beschlussvorlage - 2023/0567

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die der Sitzungsvorlage 2023/0567 als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes „Future Mobility Park“ wird beschlossen.

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Sachlage

Die Kommunen Aldenhoven, Alsdorf, Baesweiler und Linnich verfolgen unterstützt durch die StädteRegion Aachen und den Kreis Düren das gemeinsame Ziel, ein interkommunales Gewerbegebiet an den Standorten des ehemaligen Zechengeländes Emil Mayrisch in Aldenhoven und Baesweiler sowie nahe des Business Park Alsdorf-Hoengen auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven zu errichten, weiterzuentwickeln und zu betreiben. Im November 2019 hat der Städteregionsausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst (vgl. SV-Nr.: 2019/0445). Unter dem Namen „Future Mobility Park“ soll eine moderne, zukunftsweisende und nachhaltige, weitgehend klimaneutrale Gewerbeflächenentwicklung stattfinden, um in der Perspektive regionale und überregionale innovative Unternehmen und Institutionen, Spin-Offs und Forschungseinrichtungen, Unternehmen, die den Strukturwandel im Rheinischen Revier im Sinne des §38a LPlG NRW unterstützen sowie Produktionsunternehmen anzusiedeln. Zur Umsetzung des „Future Mobility Parks“ wurde im Rahmen des Förderverfahrens „SofortprogrammPLUS“ am 20.03.2020 ein entsprechender Förderantrag im Strukturwandel des Rheinischen Reviers gestellt.

 

Um eine reibungslose Realisierung des Projektes zu gewährleisten und die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit zu festigen, soll eine gemeinsame Vereinbarung geschlossen werden, die das Zusammenwirken der oben genannten Vertragspartner_innen regelt (s. Anlage).  Darüber hinaus ist es das Ziel, eine Trägerstruktur sowie Geschäftsführung zu finden, um das Vorhaben im Sinne der Vertragspartner_innen umzusetzen.

 

Die Vereinbarung soll vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien der Vertragspartner_innen am 11.01.2024 unterzeichnet werden.

 

Rechtslage

Die Aufgabe ist freiwillig.

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Personelle Auswirkungen

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Keine.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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