Mitteilungsvorlage - 2023/0530

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Beratungsfolge

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Sachlage

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 30.09.2023 termingerecht zum 16.10.2023 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.

 

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

 

Fehlbedarf im Haushalt 2023 von    -11.951.695 €

voraussichtlich ein Fehlbetrag von    -  9.276.061 €

und somit eine Haushaltsverbesserung von   + 2.675.634 €

 

Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2023 ist im Wesentlichen auf

 

  • Erhebliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage) sowie auf
  • die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,
  • Verbesserungen im Bereich Wirtschaftliche Beteiligungen und Energieversorgung,
  • Verschlechterungen im Bereich Ausländeramt und Straßenverkehrsamt
  • Verbesserungen im Bereich des Gebäudemanagements
  • Verschlechterungen im Bereich des Jugendamtes
  • Verschlechterungen im Bereich der Pensionsrückstellungen bei den Allgemeinen Deckungsmitteln und
  • darüber hinaus auf eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)

 

zurückzuführen.

 


1. Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2023

1.1 Allgemeines

 

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2023 folgende Festsetzungen vor:

 

10

   Ordentliche Erträge

 

836.323.512 €

17

- Ordentliche Aufwendungen

 

-     878.304.669 €

18

= Ordentliches Ergebnis

 

-       41.981.157 €

19

+ Finanzerträge

 +      18.311.833 €

20

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-         1.994.140 €

22

= Ordentliches Jahresergebnis

-       25.663.464 €

23

- Außerordentliche Erträge (Isolierung NKF-CUIG)

         13.711.769 €

26

= Jahresergebnis vor interner

   Leistungsverrechnung

-       11.951.695 €

 

Mit Bericht vom 21.12.2022 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 25.01.2023.

 


1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

Alle Prognosen wurden um die voraussichtlich nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19_Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG)“ zu isolierenden Beträge bereinigt (s. Anlage).

 

Gegenüber der Prognose im II. Budgetbericht zum 30.06.2023 mit einem Fehlbetrag von rd. -6,7 Mio. € verschlechtert sich die aktuelle Prognose um rd. -2,6 Mio. € auf rd. -9,3 Mio. €. Neben dem zu prognostizierenden geringeren Anteil der Stadt Aachen aus der differenzierten Umlage (vgl. Ausführungen unter Ziff. 1.16), der die günstigeren Prognosen an verschiedenen Stellen (z.B. Sozialleistungen oder Ausländeramt) teilweise überkompensiert und somit insgesamt zu einer Verschlechterung des Gesamtergebnisses führt, ergeben sich Verschlechterungen im Dezernat VI insbesondere im Bereich des Rettungsdiesntes (vgl. hierzu auch die beantragten erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für den SRT am 14.12.2023, SV 2023/0473).

 

1.3. Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2023 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2023 auf der Basis der Modellrechnung zum Finanzausgleich vom 31.10.2022 und somit in zutreffender Höhe eingeplant. Die Weitergabe der nachträglichen Senkung der Landschaftsumlage in 2023 auf Basis des Beschlusses des SRT vom 15.06.2023 (SV-Nr.: 2023/0254) ist insgesamt ergebnisneutral und führt zu geringeren Erträgen bei der Allgemeinen Regionsumlage und bei der differenzierten Regionsumlage für die Stadt Aachen. In dieser differenzierten Regionsumlage sind zudem die auf die Stadt Aachen entfallenden Veränderungen in den Prognosen, insbesondere die Verbesserungen bei den Sozialleistungen, berücksichtigt.

 

1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie - ergibt sich nach der Prognose zum 30.09.2023 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 1,746 Mio. €. Eine etwaige Corona-Isolierung aufgrund pandemiebedingter Mehraufwendungen ist hierbei in Höhe von rund 3,6 Mio. € berücksichtigt.

 

Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2023 der StädteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2023 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM).

 

1.5 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2023 (vgl. Anlage) sind mit

 

           -133.504.986 €

 

angesetzt worden.

 

Außen vor bleiben – gemäß Beschluss des Städteregionstages - bei der Betrachtung die Bereiche

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder           19.620.059 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter)        22.900.000 €

Versorgungsamt                       1.719.409 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2023)   -89.265.518 €

 

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.09.2023 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und Versorgungsamt) von

 

       -90.393.578 €

 

prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.

 

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen – unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen etc. – bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2023 voraussichtlich

 

 Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 2.528.098 €.

 

Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen um. Aufgrund von Tarifsteigerungen wird jedoch die vorstehende Verschlechterung prognostiziert.

 

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

 

1.6 Wirtschaftliche Beteiligungen und zentrales Controlling

Es ergeben sich  im Produkt 15.02.01 "Wirtschaftliche Beteiligungen" Verbesserungen von rund 530 T€ (u.a. erwartete Steuerersparnis E.V.A) und im Produkt 11.01.01 "Energieversorgung" Verbesserungen von rd. 735 T€ (höhere Gewinnausschüttungen der Energieversorger).

  

1.7 Straßenverkehrsamt

Neben erhöhten Personalaufwendungen gibt es insbesondere Verschlechterungen bei den prognostizierten Gebühreneinnahmen.

 

1.8 Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 10.499.792 €) für das Haushaltsjahr 2023 sind aus der Anlage zum Budgetbericht ersichtlich.

Die Verbesserung resultiert überwiegend aus den Verbesserungen bei der Hilfe zur Pflege, den Verbesserungen beim Pflegewohngeld sowie dadurch, dass Pflegeeinrichtungen teilweise auf das Pflegewohngeld und die enthaltenen Leistungszuschläge nach § 43 c SGB XI verzichten.

 

Die Stadt Aachen partizipiert über die Abrechnung der diff. Regionsumlage an dieser Verbesserung, so dass sich anteilig daraus und aus der Aktualisierung der Abrechnungsschlüssel bei den Allgemeinen Deckungsmitteln ein deutlicher Minderertrag ergibt.

 

1.9 Aufgaben Schwerbehindertenrechts

Die Einsparungen sind überwiegend (rd. 1 Mio. €) auf die nicht erfolgte Einführung der 6. Änderungsverordnung VersMedVO und Einsparungen bei den Sachkosten zurückzuführen.

1.10 Immobilienmanagement

Die prognostizierten Minderaufwendungen in den Produkten 961100 Gebäude Zollernstraße; 961200 Berufskolleg Alsdorf und 961290 Astrid-Lindgren-Schule bestimmen das Ergebnis des Immobilienmanagements maßgeblich. Die Verbesserungen in diesen Produkten betragen nach der Prognose rd. 550 T€. Bei den übertragenen Schulgebäuden der Stadt Aachen (Berufskollegs und Förderschulen) betragen die Verbesserungen insgesamt rd. 2,9 Mio. €, wobei dieser Betrag umgekehrt in der prognostizierten differenzierten Regionsumlage der Stadt Aachen berücksichtigt ist. Die Abweichungen ergeben sich u.a. aufgrund der Reduzierung der Kosten durch die Energiepreisbremse.

 

1.11 Umweltamt

Insbesondere im Bereich der Altlasten ergeben sich Verbesserungen, da sich verschiedene Projekte in das Jahr 2024 verschieben.

 

1.12 Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt prognostiziert eine Verschlechterung von rd. 750 T€. Dies resultiert u.a. aus Rückzahlungen bei mehreren Schulen für nicht verwendetes Extrageld und aus gestiegenen Schülerzahlen.

 

1.13 Schulaufsicht

Die Verbesserungen ergeben sich zum einen aus nicht bzw. später besetzten Stellen und aus Erstattungen von Gemeinden aus Aufwendungen von KOBSI.

 

1.14 Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Die prognostizierte Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus dem Ergebnis der Ausschreibung für die Durchführung des Rettungsdienstes durch Hilfsorganisationen.

 

1.15 Allgemeine Deckungsmittel

Die Verschlechterungen bei den allg. Deckungsmitteln - neben den zuvor angesprochenen Veränderungen bei der Landschaftsumlage sowie bei der Allgemeinen Regionsumlage und bei den differenzierten Regionsumlagen Stadt Aachen und Jugendamt - ergeben sich aus der Anpassung der zu erwartenden Pensionsrückstellungen an die Rechnungsergebnisse 2022. Hinzu kommt, dass die Verbesserungen im Dezernat IV bei den mandatierten Schulen unmittelbar zu eine Verringerung der diff. Regionsumlage der Stadt Aachen und somit bei den allgemeinen Deckungsmitteln zu einer spiegelbildlichen Verschlechterung führen. Darüber hinaus wurde bezüglich der Zuordnung der Sozialleistungen der voraussichtliche Anteil der Stadt Aachen an aktualisierte Auswertungen angepasst, was ebenfalls zu einer Verringerung der prognostizierten differenzierten Umlage und somit zu einer Verschlechterung in der Gesamtprognose führt.

 

1.16 Corona und Ukraine

Das Land NRW hat im September 2020 das sog. NKF-Corona-Isolierungs-Gesetz (NKF-CIG) beschlossen. Dieses Gesetz gab den Kommunen zunächst die Möglichkeit, die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge nach der erstmaligen Anwendung im Jahr 2020 auch in den Folgejahren zu „isolieren“. Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine können auch die hierdurch bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge durch Änderung des Gesetzes in das NKF-Corona und Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) ab dem Jahr 2022 isoliert werden. Dies erfolgt so, dass die Corona- und Ukrainebedingten Auswirkungen berechnet und in einer „Bilanzierungshilfe“ aktiviert werden, so dass sie das Ergebnis nicht belasten. Dieser Aktivposten kann dann entweder durch einmalig möglichen Beschluss im Jahre 2025 gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2026 über maximal 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden.

Im städteregionalen Haushalt 2023 sind über die Einzelbudgets verteilt Corona-bedingte Belastungen von per Saldo rd. 4 Mio. € veranschlagt worden, im Rahmen des vorliegenden Budgetberichtes liegt die Prognose bei rd. 4,2 Mio. €. Dazu zählt u.a. die erwartete Verlustabdeckung des Grenzlandtheaters. Im zentralen „Corona-Budget“ des A 53 wurde kein Isolierungsbetrag für 2023 prognostiziert, da aufgrund von prognostizierten Mehr-Erträgen, teilweise für Aufwendungen des Vorjahres, die Aufwendungen im Budget Corona voraussichtlich insgesamt gedeckt werden können. Im Bereich der differenzierten Jugendamtsumlage sind rund 3,6 Mio. € Isolierungen prognostiziert.

Die Ukraine-bedingten Belastungen liegen veranschlagt per Saldo bei rd. 9,7 Mio. €. Die im Budgetbericht angegebene Prognose liegt bei rd. 6,1 Mio. €. Derzeit ist von einer Verringerung von rd. 3,6 Mio. € auszugehen, da die 3. Tranche der Entlastungsmittel für Ukraine-Flüchtlinge von rd. 3,9 Mio. € dem Jahr 2023 zugeordnet wurde. Derzeit sind diese Prognosen jedoch noch mit Unsicherheiten behaftet. Im Bereich der Sozialleistungen stehen diese im Wesentlichen zu der Anzahl der laufenden Fälle oder im Falle der Bundesbeteiligung zu der Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im SBG II in Abhängigkeit.

 

2. Allgemeine wirtschaftliche Lage

Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 steht weiter im Zeichen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine mit vielfältigen Auswirkungen sowohl auf die Aufwendungen (z.B. Tarifsteigerung, Energiepreisanstieg, Zinsanhebung pp.) als auch auf die Erträge (z.B. Steuerrückgänge, niedrigere Zuweisungen, pp.).

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

 

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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