Mitteilungsvorlage - 2023/0472-E1

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Beratungsfolge

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Sachlage

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2024 ist am 28.09.2023 im Städteregionstag eingebracht worden. Die erste Beratung zum Haushalt 2024 fand in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 16.11.2023 statt.

 

Die Städteregionstagsfraktionen CDU/GRÜNE, SPD und FDP legten in dieser Sitzung ihre bis dahin erarbeiteten Änderungsvorschläge zum Haushalt 2024 vor.

 

Gleichfalls zu dieser Sitzung hatte die Verwaltung (Anlage zu SV-Nr. 2023/0472) eine Änderungsliste eingebracht.  Diese beinhaltete die aus Sicht der Verwaltung oder aufgrund zwischenzeitlich gefasster Beschlüsse politischer Gremien notwendigen Änderungen. Diese Vorschläge führen bei unveränderter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu einer Senkung des Umlagesatzes für die Allgemeine Regionsumlage, insbesondere aufgrund der Weitergabe der vom LVR angekündigten geringeren Erhöhung der Landschaftsumlage für 2024 und aufgrund der Einbeziehung eines Teils der im November 2023 zugewiesenen Flüchtlingsmittel von Land und Bund (Aufteilung auf die Jahre 2023 und 2024).

 

Für die Beratung in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 30.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die Änderungsvorschläge von CDU/GRÜNEN und der Verwaltung zu einer Liste zusammenzuführen. Die Liste ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungsvorschläge von SPD und FDP aus der ersten Beratung  im Städteregionsausschuss am 16.11.2023 sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Zusätzlich zu den in der Sitzung am 16.11.2023 vorgelegten Änderungsvorschlägen der Verwaltung wurden in dieser zusammengefassten Liste aus CDU/GRÜNEN und Verwaltung folgende weiteren Punkte berücksichtigt:

 

Ergebnisplan:

 

S. IV/265, S 64, Produkt 150104, Sachkonto 543988:

 

Anhebung der „Sach-/Projektkosten Mobilität“ um 113.000 € als Pauschalbetrag von 0,20 € je Einwohner im Zusammenhang mit NEMORA zur Förderung der regionalen Mobilitätswende (vgl. SV 2023/0572 für den Städteregionsausschuss am 30.11.2023 und den Städteregionstag am 14.12.2023). Der auf die Stadt Aachen entfallende Anteil soll nach Abstimmung in der Bürgermeisterkonferenz am 13.11.2023 über die differenzierte Umlage abgerechnet werden.

 

Darüber hinaus wurden die geplanten Gewinnausschüttungen von EWV, regioIT und GWG aus dem Budget des S 80 ergebnisneutral in das Produkt 060301 "Kindertagesbetreuung" verlagert. Es handelt sich um die haushaltsmäßige Folge der mit nichtöffentlicher SV 2023/0564 für den SRT am 14.12.2023 vorgeschlagenen Einlegung von Beteiligungen in den BgA KiTa's.

 

An zwei Stellen wurde zudem der aus den Änderungen auf die Stadt Aachen entfallende Anteil neu berechnet und entsprechend korrigiert (S. III/067, A 50, Teilprodukt 950310, SK E/449111 sowie S. V/089, A 40, Teilprodukt 940910, SK A/529110).

 

Im Übrigen wurde der Ansatz der Zinsaufwendungen für Kreditmarktdarlehen S. ADM/039, Produkt 160201, SK A/551710 angepasst unter Berücksichtigung der zusätzlichen Investitionsauszahlungen und zur Glättung des Allgemeinen Umlagesatzes 2024.

 

Der Allgemeine Umlagesatz beliefe sich mit diesen Änderungen und der Reduzierung des Umlagebedarfs um rd. -7,1 Mio. € auf jetzt 36,3 % (HH-Entwurf 2024: 37,6 %).

 

Der differenzierte Umlagesatz der Stadt Aachen läge mit der Reduzierung des Umlagebedarfs um rd. -5 Mio. € bei 32,8125 % (HH-Entwurf 2024: 33,7798 %).

 

Der Umlagebedarf der differenzierten Umlage Jugendamt ändert sich nicht, allerdings ergibt sich aufgrund leicht höherer Umlagegrundlagen auch hier eine Reduzierung des Umlagesatzes auf 33,7032 % (HH-Entwurf 2024: 33,7715 %).

 

Die nach individuellen Schlüsseln über die differenzierte Umlage zu verteilenden Kosten des ÖPNV sinken gegenüber dem HH-Entwurf 2024 um -1,14 Mio. € auf 20,619 Mio. €.

 

Sofern sich aus den in dieser Sitzung des Städteregionsausschusses sowie in der Sitzung des Städteregionstags am 14.12.2023 zu fassenden Beschlüssen sowie möglicherweise aus zwischenzeitlichen neuen Informationen weitere Änderungen zum Haushalt ergeben, müssten diese in die Beschlussfassung des Haushalts im Städteregionstags am 14.12.2023 einfließen.

  

Rechtslage

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung ausschließlich zuständig.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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