Beschlussvorlage - 2023/0527

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Inklusionsbeirat trifft folgende Entscheidungen:

1.  Er bestellt zu seiner Schriftführung Frau Sinja Mund und zu deren  Stellvertretung Frau Jessica Cadenbach.

2. Er widerruft die Bestellung von Frau Bettina Herlitzius zur stellvertretenden  Schriftführerin.

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Sachlage leicht verständlich

Die Städte•region Aachen hat einen Inklusions•beirat.

Der Inklusions•beirat muss organisiert werden.

Das nennt man Schrift•führung.

Dafür wird jetzt eine neue Person benannt.

Die ist jetzt für die Organisation zuständig.

Darüber wird nun entschieden.

 

Sach- und Rechtslage

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 1 Kreisordnung NRW ist vom Inklusionsbeirat eine Schriftführung zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, darüber hinaus eine Stellvertretung zu bestellen.

Durch personelle Veränderung war die Stelle der Schriftführung unbesetzt. Frau Herlitzius, die stellvertretende Schriftführung ist, wird aufgrund ihres Ruhestands in Kürze aus der Verwaltung ausscheiden. Frau Mund und Frau Cadenbach sind Mitarbeiterinnen des Amts für Inklusion und Sozialplanung. 

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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