Beschlussvorlage - 2023/0527
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für den Inklusionsbeirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
- Verfassend:
- Sinja Mund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Inklusionsbeirat
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Entscheidung
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28.11.2023
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Sachlage leicht verständlich
Die Städte•region Aachen hat einen Inklusions•beirat.
Der Inklusions•beirat muss organisiert werden.
Das nennt man Schrift•führung.
Dafür wird jetzt eine neue Person benannt.
Die ist jetzt für die Organisation zuständig.
Darüber wird nun entschieden.
Sach- und Rechtslage
Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 1 Kreisordnung NRW ist vom Inklusionsbeirat eine Schriftführung zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, darüber hinaus eine Stellvertretung zu bestellen.
Durch personelle Veränderung war die Stelle der Schriftführung unbesetzt. Frau Herlitzius, die stellvertretende Schriftführung ist, wird aufgrund ihres Ruhestands in Kürze aus der Verwaltung ausscheiden. Frau Mund und Frau Cadenbach sind Mitarbeiterinnen des Amts für Inklusion und Sozialplanung.