Beschlussvorlage - 2023/0554

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er lehnt den Antrag des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. vom 10.11.2023 zur Förderung der Migrationsberatung für das Haushaltsjahr 2024 ab.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushaltsentwurf ab 2025 jährlich 20.000 € einzustellen und ab diesem Zeitpunkt eine entsprechende zweckgebundene Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk abzuschließen.
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Sachlage

Mit Antrag vom 10.11.2023 beantragt das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. einen Zuschuss zur Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE).

 

Der Beratungsbedarf bzw. die durchgeführten Beratungen steigen in der MBE kontinuierlich; hierfür verantwortlich sind die schon seit längerem sehr krisenbelastenden Zeiten und die Erweiterung der Zielgruppe der Migrationsberatung durch den Bund.

 

Im laufenden Jahr verzeichnete das Diakonische Werk über 375 Beratungsfälle – ein Anstieg um 28 % im Vergleich zu den Zahlen von 2022. Weitere hohe Zugänge sind für November und Dezember zu erwarten und auch im Jahr 2024 wird mit steigenden Zahlen gerechnet.

 

Um die gestiegenen Nachfragen auch 2024 bearbeiten zu können, beantragt das Diakonische Werk eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 20.000 €.

 

Die Kostenkalkulation ab 2024 geht von folgender personeller Ausstattung aus:

 

 

Dipl. Soz. Päd  BU 50 % (BAT-KF, SD 12, St. 4)  53.138,40 €

Soz. Päd. M. A.  BU 50 % (BAT-KF, SD 12, St. 3)  49.071,76 €

Verwaltungsmit.  BU 10 % (BAT-KF, EG 6, St. 5)   6.208,42 €

Personalaufwand insgesamt:  108.418,58 €

zzgl. Sachausgaben  15.178,60 €

Gesamtausgaben:  123.597,18 €

 

Die Finanzierung wurde wie folgt geplant:

Finanzierung durch den Bund  77.652,25 €

Zuschuss StädteRegion Aachen  20.000,00 €

Eigenanteil  25.944,93 €

insgesamt:  123.597,18 €

 

Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung eine Förderung des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen für die MBE zu den gleichen Bedingungen wie bei anderen Trägern. Eine Umsetzung in 2024 ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, da die Haushaltsplanung 2024 bereits abgeschlossen ist und keine Mittel hierfür veranschlagt wurden.

 

Rechtslage

Bei der Förderung des Projektes handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen. Gem. § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 in der derzeit gültigen Fassung ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 € zuständig.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine in den Haushalten 2023 und 2024; ab dem Haushaltsentwurf 2025 ff. werden beim Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismus-arbeit“, Sachkonto 531860 „Zuschüsse an Verbände der freien Wohlfahrtspflege“ die entsprechenden Aufwendungen eingeplant.

 

Soziale Auswirkungen

Die Migrationsberatungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e. V. unterstützt mit ihren Angeboten Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund in der StädteRegion Aachen.

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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Anlagen

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