Beschlussvorlage - 2023/0550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Städteregionsausschuss stellt fest, dass die Krebsberatungsstelle und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen Aachen e. V. (KBS) sich zum 17.10.2023 aufgelöst und ihre Tätigkeiten zu diesem Zeitpunkt eingestellt hat. Er nimmt zur Kenntnis, dass die SPRUNGbrett gGmbH derzeit prüft, wie das bisherige Angebot der KBS von ihr als neuer Leistungsträger übernommen werden kann.

 

2. Er bekräftigt die Bedeutung einer Krebsberatung als niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot in der StädteRegion Aachen und stimmt daher zu, die bisher der KBS gezahlte Förderung ab 2024 der SPRUNGbrett gGmbH zu gewähren, sofern das bisherige Leistungsspektrum oder Beratungsangebot in einem vergleichbaren Umfang fortgeführt werden kann.

 

3. Er beauftragt die Verwaltung, zu gegebener Zeit eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit SPRUNGbrett gGmbH abzuschließen.

 

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Sachlage

Im Zuge der im Gesundheitsbereich mit freien Trägern, Vereinen und Einrichtungen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen gewährt die StädteRegion Aachen Zuschüsse für die psychosoziale Beratung und unterstützende Begleitung von an Krebs erkrankten Menschen. Derzeit werden hierfür Mittel i.H.v. jährlich 83.399 € an die Krebsberatungsstelle und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen Aachen e.V. (KBS) bereitgestellt.

 

Die KBS hat in der Mitgliederversammlung vom 17.10.2023 die Auflösung des Vereins beschlossen und ab diesem Zeitpunkt alle Tätigkeiten eingestellt.

Um das Beratungs- und Unterstützungsangebot in der StädteRegion weiter fortzuführen und niedrigschwellig sicherzustellen, werden derzeit Gespräche mit der SPRUNGbrett gGmbH geführt, die die Aufgabe ggf. übernehmen würde. Die Verwaltung beabsichtigt, die bisher der KBS gewährte Förderung auch an den neuen Leistungsträger auszuzahlen, sofern das bisherige Leistungsspektrum bzw. Beratungsangebot in einem vergleichbaren Umfang fortgeführt werdern kann.  Derzeit wird geprüft, ob und unter welchen Bedingungen eine Leistungsvereinbarung mit der Sprungbrett gGmbh möglich ist.

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit weiter berichten.

Rechtslage

Die Sicherstellung des Beratungsangebotes sowie die Förderung von und die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen bzw. deren Zusammenschlüssen ist gemäß §§ 6,7, 14 und 15 des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Aufgabe des Gesundheitsamtes.

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Personelle Auswirkungen

Keine. 

Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen

Haushaltsmittel für die Krebsberatung sind im Haushaltsjahr 2024 im Produkt 07.01.01, Sachkonto A/531704 i. H. v. 89.070 € eingeplant.

Soziale Auswirkungen

Die psychosoziale Beratung und unterstützende Begleitung von an Krebs erkrankten Menschen ist ein wichtiger Baustein im Beratungsangebot. Mit Auflösung der KBS und ohne Nachfolgeregelung würden diese Aufgaben vollständig entfallen. 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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