Mitteilungsvorlage - 2023/0547
Grunddaten
- Betreff:
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Fortführung der Schutzwohnung für obdachlose Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt geworden sind
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Verfassend:
- Ilknur Gülbaz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Kenntnisnahme
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29.11.2023
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Sachlage
Wie im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 20.09.2023 (vgl. Vorlage 2023/0403) mitgeteilt, hat die Verwaltung ein neues Interessenbekundungsverfahren zur Fortführung der Schutzwohnung für obdachlose Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt geworden sind, eingeleitet.
Auf das Interessenbekundungsverfahren haben SOLWODI NRW e. V. und ein weiterer Anbieter ein Angebot/Konzept vorgelegt. Nach Auswertung der Angebote/Konzepte sind beide Anbieter in der Lage, gemäß dem vorgegebenen Kriterienkatalog eine Schutzwohnung zu betreiben. Beide Anbieter verfügen über ein qualifiziertes Beratungsangebot. Einziger und entscheidungsrelevanter Unterschied ist, dass SOLWODI NRW e. V. Einzelwohnungen und der andere Anbieter Gemeinschaftswohnungen zur Verfügung stellt.
SOLWODI NRW e. V. hat das Projekt in Kooperation mit dem Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. (CV) seit 2022 durchgeführt. Das ursprüngliche Konzept wurde von SOLWODI NRW e. V. anlässlich des Ausscheidens des CV aus der Kooperation zum 31.12.2023 reflektiert. Es war festzustellen, dass ein gemeinschaftliches Wohnen nicht erstrebenswert ist und daher Einzelwohnungen zu bevorzugen sind. Gemäß dem vorgelegten Konzept von Solwodi kann durch Einzelwohnungen ungünstigen Dynamiken zwischen den Frauen vorgebeugt werden, die den Ausstiegsprozess erschweren. Einer ggf. zu befürchtenden Vereinsamung kann durch die Angebote der Beratungsstellen (Teilnahme am Frauencafé, Deutschkurs) vorgebeugt werden.
Die Darlegungen überzeugen. Hinzu kommt, dass SOLWODI NRW e. V. bereits Erfahrungen in dem Projekt hat, so dass die Verwaltung den Betrieb der Schutzwohnung mit SOLWODI NRW e. V. fortführen wird.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.