Mitteilungsvorlage - 2023/0545

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

 

Im Bundeshaushalt 2025 sollen SGB II-Finanzmittel i. H. v. 900 (940) Mio. € in die Arbeitslosenversicherung verlagert werden. Darüber hinaus sollen bereits ab dem Bundeshaushalt 2024 die Finanzmittel für die Jobcenter um 500 Mio. € reduziert werden.

 

Grundlage der Darstellungen des für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 29.11.2023 geplanten Vortrags durch den Geschäftsführer des Jobcenters der StädteRegion Aachen, Herrn Graaf, sind die Schätzwerte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 28.09.2023.

 

Demnach würden dem Jobcenter der StädteRegion Aachen für 2024 geringere Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 6,4 Mio. € zugeteilt werden. Für das Verwaltungskostenbudget stünden damit statt 49,0 Mio. € im laufenden Jahr nur noch 47,4 Mio. € zur Verfügung, obwohl hier mit deutlich höheren Ausgaben gerechnet werden muss.

 

Dies liegt insbesondere an den aktuellen Tarifabschlüssen, die die Personalkosten spürbar ansteigen lassen. Auch im Eingliederungsbudget ist mit einer geringeren Zuteilung in Höhe von 37,0 Mio. € statt 42,0 Mio. € im laufenden Jahr zu rechnen.

 

Zur Deckung der Ausgaben im Verwaltungskostenbudget würde daher mit Stand 18.10.2023 der Umschichtungsbetrag von 6,3 Mio. € auf 11,7 Mio. € steigen. Im Ergebnis stünden in diesem Fall nur noch 4,1 Mio. € für neue Ausgaben im Eingliederungstitel zur Verfügung. Im laufenden Jahr liegt das Volumen für Neugeschäfte noch bei 11,2 Mio. €, was im Vergleich zu den Vorjahren bereits ein stark reduzierter Betrag ist. 

 

Über die Vorschläge muss im parlamentarischen Verfahren noch beraten und entschieden werden.

 

Herr Graaf wird mündlich zu den konkreten Auswirkungen auf die Haushaltssituation des Jobcenters der StädteRegion Aachen sowie deren Folgewirkungen berichten.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

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Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

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