Beschlussvorlage - 2023/0544
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) Aachen und Stolberg;
Zuschuss 2023 und Festsetzung der Rückzahlung für 2021 und 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Verfassend:
- Dr. Michael Ziemons
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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29.11.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
- Für das Sozialpädiatrische Zentrum Aachen wird die Rückzahlung der in den Jahren 2021 und 2022 freiwillig gewährten Förderungen dem Vorschlag des Zuschussempfängers folgend auf insgesamt 80.713,88 € festgesetzt. Die für 2023 vorgesehenen Mittel in Höhe von 115.000 € werden eingespart.
- Dem Sozialpädiatrischen Zentrum Stolberg wird für das Jahr 2023 antragsgemäß ein Zuschuss in Höhe von 149.296 € zur Deckung der Finanzierungslücke gewährt. Auf eine Rückzahlung der Förderung aus den Jahren 2021 und 2022 wird antragsgemäß verzichtet.
- Ab dem Haushaltsjahr 2024 entfällt die weitere Bezuschussung der SPZ Aachen und Stolberg. Die Verwaltung wird beauftragt, dies im Rahmen der Änderungsliste zum Haushalt 2024 zu berücksichtigen.
Sach- und Rechtslage
In der StädteRegion Aachen dienen die beiden Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) in Aachen und Stolberg der Diagnostik und Behandlung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen im Kontext mit dem Umfeld einschl. der Beratung und Anleitung von Bezugspersonen. Zu den Aufgaben der Sozialpädiatrie gehören insbesondere die Prävention, Behandlung und Rehabilitation unter besonderer Berücksichtigung von Lebensbewältigung und Teilhabe.
Aufgrund des breiten Leistungsinhalts wurden in der Vergangenheit die Kosten der SPZ durch gesetzliche Krankenkassen sowie Eingliederungshilfeträger anteilig finanziert. Die Zahlungen der StädteRegion als Eingliederungshilfeträger erfolgten durch Gewährung einer Einzelfallpauschale je Quartal pro behandeltem Kind.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem richtungsweisenden Beschluss festgestellt, dass die Finanzierung der nicht-ärztlichen Leistungen in den SPZ in die Leistungspflicht der Krankenkassen fällt, wenn sie der Erkennung einer Krankheit und Aufstellung eines Behandlungsplanes dienen. Auf dieser Grundlage hatte der Landschaftsverband Rheinland (zuständig für nicht schulpflichtige Kinder) seine Leistungen an die SPZ zum Ende des Jahres 2020 eingestellt. Um den SPZ eine ausreichende Zeit einzuräumen, sich auf diese neue Situation einzustellen, hat die Verwaltung mit den beiden SPZ für das Jahr 2021 – wie einige andere Eingliederungshilfeträger auch – im März 2021 eine Übergangsvereinbarung geschlossen und die bis Ende 2020 gewährte Einzelfallpauschale auch im Jahr 2021 weiter gewährt. Ziel war es insbesondere, die vorhandenen Strukturen vor allem im Sinne der betroffenen Familien zu erhalten. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die SPZ mit den Krankenkassen eine Vergütungsvereinbarung abschließen oder – sofern dies nicht möglich ist – die Schiedsstelle anrufen.
Da das Verfahren bis Ende 2021 nicht abgeschlossen werden konnte, hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, dem SPZ Aachen einen Zuschuss in Höhe von brutto 115.000 € und dem SPZ Stolberg einen Zuschuss in Höhe von brutto 153.000 € zum übergangsweisen Erhalt der Leistungen und zur übergangsweisen Finanzierung der SPZ zu gewähren, die Mittel jedoch mit einem Sperrvermerk für das Jahr 2022 zu versehen, der aufgehoben wird, wenn das jeweilige SPZ eine verbindliche rechtliche Klärung der Finanzierungsfrage eingeleitet hat. Die Mittel sollten weiterhin im Haushalt fortgeschrieben werden, bis ein Ende der rechtlichen Klärung erfolgt ist (vgl. Sitzungsvorlage 2021/0474).
Seitens der SPZ bestand die Sorge, dass die durch den Wegfall der kommunalen Kostenbeteiligung zum Jahresende 2021 und die langwierigen Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen über eine Ersatzfinanzierung entstehende Finanzierungslücke zu erheblichen Qualitätseinbußen in der Arbeit führen würde.
Beide SPZ hatten zwischenzeitlich ein Schiedsstellenverfahren eingeleitet, so dass der Sperrvermerk durch Beschluss des Städteregionsausschusses vom 24.11.2022 aufgehoben und die Zuschüsse für 2022 ausgezahlt wurden (vgl. Sitzungsvorlage 2022/0479).
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben des SPZ Aachen vom 18.09.2023 sowie der als Anlage 2 beigefügten Mail des SPZ Stolberg vom 27.10.2023 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die Verfahren abgeschlossen sind.
Im Ergebnis wird folgendes mitgeteilt:
Die Uniklinik Aachen als Träger des SPZ Aachen hat für die Jahre 2021 und 2022 einen Betrag in Höhe von 80.713,88 € errechnet, der an die StädteRegion Aachen zurückzuzahlen ist. Handlungsbedarf für das Jahr 2023 wird nicht mitgeteilt.
Das Bethlehem Gesundheitszentrum in Stolberg als Träger des SPZ Stolberg hat mitgeteilt, dass die von der StädteRegion Aachen in den Jahren 2021-2023 gezahlten Zuwendungen zur Deckung der entstandenen Finanzierungslücke benötigt wurden; eine Rückzahlung für die Jahre 2021 und 2022 könne daher nicht erfolgen.
Beide SPZ sehen für 2024 nicht mehr die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung durch die StädteRegion und bedanken sich für die Unterstützung in den letzten Jahren, die zu einer Bestandssicherheit der SPZ beigetragen hat.
Die Verwaltung schlägt vor, den jeweiligen Anträgen der SPZ zu folgen.
Personelle Auswirkungen
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Die Mittel zur Förderung der beiden SPZ in Höhe von 268.000 € sind im Haushalt 2023 im Produkt 05.01.01, Teilprodukt 950170, Sachkonto 531899 eingeplant. Da der Zuschuss für das SPZ Aachen nicht und für das SPZ Stolberg nur anteilig benötigt wird, kommt es zu einer Einsparung von 118.704 €, die im Budgetbericht zum 30.09.2023 berücksichtigt ist.
Die anteilige Rückzahlung der Zuschüsse an das SPZ Aachen für die Jahre 2021 und 2022 wurden als Einnahmen im Haushalt 2023 bisher nicht eingeplant. Sie stellen einen außerplanmäßigen Ertrag in Höhe von 44.373,22 € bei Teilprodukt 950430, Sachkonto 421107 und 36.340,64 € bei Teilprodukt 950170, Sachkonto 414900 dar.
Die Einsparungen für den Haushalt 2024 wird die Verwaltung im Rahmen ihrer Veränderungsliste entsprechend berücksichtigen.
Soziale Auswirkungen
Durch das Verhandlungsergebnis mit den Krankenkassen ist die Finanzierung der Sozialpädiatrischen Zentren mit der wichtigen Aufgabe der Diagnose und Behandlung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gesichert. Die SPZ in der StädteRegion können bzw. konnten dank der Übergangsfinanzierung ohne qualitative Einschränkungen erhalten werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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498,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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131,6 kB
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