Beschlussvorlage - 2023/0516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss beschließt das der Sitzungsvorlage 2023/0516 als Anlage beigefügte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus für die StädteRegion Aachen als zukünftige Grundlage der Arbeit der Fachstelle gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in der StädteRegion Aachen.

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Sachlage

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.2017 mit dem Programm „NRWeltoffen“ eine Förderkulisse für die Entwicklung bzw. Fortschreibung eines Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus für Kreise und kreisfreie Städte geschaffen. Die StädteRegion Aachen hat einen Zuschlag im Rahmen des Programms erhalten. Der Städteregionstag hat das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus am 13.12.2018 verabschiedet (vgl. SV-Nr.: 2018/0502).

 

Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sind ernstzunehmende Bedrohungen für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie. Sie haben in den letzten Jahren zugenommen und äußern sich in Form von Hass, Diskriminierung und Gewalttaten gegenüber Minderheiten und Andersdenkenden. Rechtsextremismus ist laut Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin eine der größten Bedrohungen für das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft. Zugleich werden rechte Strukturen und die Anhänger_innenschaft immer heterogener. Während sich ältere Strukturen auflösen, gehen Rechtsextreme gemeinsam mit Esoteriker_innen, Impfgegner_innen und Verschwörungsgläubigen auf die Straße. Insgesamt entwickelt sich diese Szene sehr dynamisch und verlagert ihre Schwerpunkte in der StädteRegion Aachen mittlerweile auf die Themen Ukrainekrieg und Nahostkonflikt. Zugleich macht die jüngste Welle antisemitischer Übergriffe in Folge der Terroranschläge der Hamas und des eskalierenden Nahostkonfliktes den Bedarf an Bildungs- und Beratungsangeboten mit migrationsgesellschaftlicher Perspektive deutlich.

 

Im Rahmen des Förderprogramms ist die regelmäßige Überarbeitung der Handlungskonzepte vorgesehen. Da das Konzept der StädteRegion Aachen noch aus der Förderphase 2017/18 stammte, wurde in den letzten Jahren ein Handlungskonzept entwickelt, dessen Ziele, Themen und Maßnahmen sich an den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen orientieren und zugleich den sich wandelnden Anforderungen an die Verwaltung entsprechen. Das Handlungskonzept ist in die drei Themenfelder Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus unterteilt, wodurch auch letzterem Thema erstmals inhaltlich eine größere Rolle zukommt. Bei der Entwicklung des Konzeptes wurden Bürger_innen, Expert_innen, Institutionen und Organisationen auf verschiedene Weise einbezogen.

 

Um die im Handlungskonzept aufgeführten Handlungsempfehlungen möglichst praxisnah zu gestalten, wurden Workshops durchgeführt, in denen mit Mitgliedern der Fraktionen, Mitgliedern der Integrationsagenturen in der Region sowie Fachkräften der freien Wohlfahrt Empfehlungen erarbeitet wurden. 

 

Im Rahmen der Überarbeitung des lokalen Handlungskonzepts haben sich die folgenden Handlungsfelder ergeben:

  • Empfehlungen für den Bildungssektor und pädagogische Praxis
  • Empfehlungen für die Verwaltung der StädteRegion Aachen
  • Empfehlungen für die Zivilgesellschaft
  • Empfehlungen für den Gesundheitssektor
  • Empfehlungen für den Bereich Beratung, Unterstützung und Empowerment Betroffener

 

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Handlungskonzeptes wurde eine gekürzte Version des Handlungskonzeptes angefertigt. Um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen sind weitere Versionen in einfacher Sprache sowie in den am häufigsten in der StädteRegion vorkommenden Sprachen vorgesehen. Diese werden in den kommenden Monaten veröffentlicht.

 

Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure tragen mit einer Vielzahl von Maßnahmen, Projekten und Aktivitäten dazu bei, dass relevante Erscheinungsformen gesehen, gesellschaftlich reflektiert und diesen aktiv begegnet werden kann. Wirksame Prävention gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus braucht vor allem Aktivitäten und Engagement vor Ort. Hier setzt das Programm NRWeltoffen an, indem es die Kreise und Kommunen bei der nachhaltigen Entwicklung und Umsetzung präventiver Handlungskonzepte unterstützt. NRWeltoffen leistet einen wichtigen Beitrag zur Abstimmung und Vernetzung der Aktivitäten vor Ort.

 

Rechtslage

Die Umsetzung des Förderprogramms NRWeltoffen und die Entwicklung eines Handlungskonzepts sind freiwillige Aufgabe.

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Personelle Auswirkungen

Siehe Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Die Personalaufwendungen für die befristete 1,0 Stelle sind im Haushaltsplanentwurf 2024 mit 72.940 € veranschlagt sowie im Basiswert des Personalbewirtschaftungskonzeptes berücksichtigt. Weiterhin sind die Landeszuweisungen in Höhe von 73.500 € veranschlagt. Die Stelle ist derzeit befristet bis zum 31.12.2023. Bei positiver Bescheidung über den Antrag für die Jahre 2024/2025 wird die Befristung bis 31.12.2025 verlängert.

 

Soziale Auswirkungen

Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus muss als eine gesamtgesellschaftliche sowie auf Dauer angelegte Aufgabe verstanden werden. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse weltweit und der daraus erwarteten Entwicklungen in Deutschland sind Programme wie „NRWeltoffen“ von besonderer Bedeutung. Das vorliegende Konzept bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeit in diesem Bereich der kommenden Jahre. Dies kommt allen Menschen in der Region zugute.

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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Anlagen

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