Antrag - Beschluss - 2023/0437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Landesbehörden eine Genehmigung für ein Modellvorhaben zur qualitativen und quantitativen chemischen Analyse von nicht ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln (»Drug-Checking«) in der Städteregion Aachen zu beantragen. Bei Gegebenheit der rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Verwaltung beauftragt ein entsprechendes Modellkonzept zu erarbeiten.

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Begründung

 

Beim sogenannten Drug-Checking werden illegale Drogen auf ihre Inhaltsstoffe untersucht. Ziel ist es Konsumenten vor gesundheits- wie lebensgefährdenden Verunreinigungen und Überdosierungen zu schützen. Die Auswertung der Laborbefunde geht dabei mit einer generellen Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen des Drogenkonsums einher.

Drug-Checking verbindet insofern Intervention und Prävention. Nutzer können anhand der Analysedaten in akuten Fällen eine verantwortungsbewusstere Risikofolgenabschätzung vornehmen. Notfälle infolge von Vergiftungen und Überdosierungen werden verhindert. Die an die Laboruntersuchung verbindlich gekoppelte, individuelle Aufklärungsberatung soll langfristig einen reflektierten und kritischen Umgang mit Drogen anstoßen. Hilfesuchende können mit weiteren Beratungs- und Fürsorgeangeboten in Kontakt gebracht werden.

Der jüngste Todesfall eines 13-jährigen Mädchens aus Altentreptow, infolge einer unbewusst zugeführten MDMA-Überdosierung (Ecstasy, hätte mit einem Drug-Check verhindert werden können.

Es gibt eine grassierende Drogenproblematik mit einer bundesweit steigenden Zahl von Drogentoten und einer auch in der Städteregion sichtbarer in Erscheinung tretenden Drogenszene – beispielsweise in den Aachener Stadtbereichen Bushof, Fran-kenberger Viertel, Kaiserplatz und Elsassplatz. Auch in der Studenten-Kohorte ist der Bedarf an Aufklärung in Sachen illegaler Substanzen erhöht.

Die Vorteile von Drug-Checking werden mit einiger Verspätung inzwischen auch in der politischen Diskussion anerkannt. Als Element einer umfassenden Drogenstrategie kann es nicht zuletzt auch bei neu auf den Schwarzmarkt drängenden synthe-tischen Opioiden mit hochriskanten Wirkstoffschwankungen, wie beispielsweise Fentanyl, Leben retten. Die in Berlin bereits am 6. Juni dieses Jahres eröffneten Drug-Checking-Stellen sprachen allein in der ersten Woche bei 83 eingereichten Proben 30 Warnungen vor Verunreinigungen und Überdosierungen aus. Die Zahl der Drogentoten hat sich in Deutschland mit ca. 2000 Opfern im letzten Jahr seit 2012 verdoppelt. Die reine Straf- und Verbotspolitik hat sich als unwirksam erwiesen.

Mit dem am 23. Juni beschlossenen neuen Arzneimittel-Gesetz (Drs. 20/7397) hat der Bundestag eine rechtliche Grundlage für bundesweite Drug-Checking-Modelle geschaffen. Den zuständigen Landesbehörden wird künftig anheimgestellt entsprechende Angebote zuzulassen. Damit besteht nun auch in der Städteregion die Möglichkeit ein eigenes Drug-Checking-Projekt anzustoßen.

Vorstellbar wäre eine stationäre Einrichtung im Innenstadtbereich Aachen und eine Testlaufzeit von zwei Jahren. Nach anschließender Evaluation soll der Städteregionstag über die weitere Entwicklung des Projekts entscheiden.
 

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gez.:  Sascha Mohr - Fraktionsvorsitzender

gez.:  Hans Wolf - stv. Fraktionsvorsitzender

 

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