Beschlussvorlage - 2023/0490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Herr Simon Robert, Alsdorf, und Herr Kunibert Matheis, Stolberg, werden zu Ombudspersonen nach § 16 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) in der StädteRegion Aachen im Ehrenamt gewählt und die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Bestellung der Gewählten vorzunehmen.

2. Die neue Amtszeit der beiden Ombudspersonen beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2027.

 

3. Der Ausschuss dankt Herrn Robert und Herrn Matheis für den sehr engagierten Einsatz während ihrer bisherigen Amtszeit.

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Sachlage

Mit Beschluss vom 20.11.2019 (SV-Nr.: 2019/0495) wählte der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel Herrn Simon Robert und Herrn Kunibert Matheis zu Ombudspersonen für die Seniorinnen und Senioren in der StädteRegion Aachen. Diese Wahlperiode endet am 31.12.2023. Somit ist eine Neuwahl für die nächsten vier Jahre vorzunehmen.

Sowohl Herr Robert als auch Herr Matheis haben sich bereit erklärt, dieses Ehrenamt im Falle ihrer Wiederwahl nochmals für eine Wahlperiode von vier Jahren zu übernehmen.

Die Verwaltung würde die Wiederwahl von Herrn Robert und Herrn Matheis sehr begrüßen, da beide die Aufgaben als Ombudsperson für alle diejenigen Menschen, welche Wohn-, Pflege- und Betreuungsangebote in der StädteRegion Aachen nutzen, die dem Wohn- und Teilhabegesetz unterliegen, in ihrer bisherigen Amtszeit mehr als überzeugend erfüllt haben und damit zur Erhaltung und zur Stärkung des Vertrauens in dieses Ehrenamt maßgeblich beigetragen haben.

Die Konferenz Alter und Pflege wird in ihrer Sitzung am 21.11.2023 ebenfalls die Wahl zur Ombudsperson beraten. Über das Ergebnis wird die Verwaltung mündlich informieren. 

 

Rechtslage

Der Kreistag des damaligen Kreises Aachen hat in seiner Sitzung am 21.03.1996 beschlossen, die Wiederwahl der ersten Ombudsperson und die Wahl/Wiederwahl künftiger Ombudspersonen, deren Aufgaben mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes im Jahre 2014 erstmals in dessen § 16 definiert wurden, auf den zuständigen Fachausschuss zu delegieren. 

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Personelle Auswirkungen

Die administrative Unterstützung und Begleitung der Ombudspersonen erfolgen mit vorhandenen personellen Ressourcen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Entsprechende Mittel stehen bei Sachkonto 531814 (Produkt 070105) in Höhe von 16.000 € zur Verfügung.

 

Soziale Auswirkungen

Das Ombudspersonenverfahren ist neben der Funktion, dem Regelungsinhalt des § 16 Abs. 2 WTG NRW gerecht zu werden, nach wie vor ein wichtiges und bewährtes Instrument zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten und zur Beratung in Problemsituationen in der Lebenswirklichkeit der auf Pflege und Betreuung angewiesenen Menschen in der StädteRegion Aachen. In diesem Verfahren wird die wichtige Möglichkeit geschaffen, Problemsituationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Leistungsangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz entstehen können, vertrauensvoll, zielorientiert und im Vorfeld der Beteiligung der WTG-Behörde oder der Anforderung gerichtlicher Hilfe zu entschärfen oder zu lösen. 

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Im Auftrag:

gez.: Dr. Ziemons

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