Mitteilungsvorlage - 2023/0477

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Beratungsfolge

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Sachlage

Nach Abschnitt IV. Ziffer 1. der Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege können antragsberechtigte Vereine bzw. Vereinigungen im Rahmen dieser Richtlinien Förderungen u.a. für Jugendarbeit erhalten.

 

Nach diesen Richtlinien ist die Verwaltung ermächtigt, Anträge auf Zuschüsse ablehnend zu bescheiden, wenn diese nicht unter die Fördergrundsätze fallen. Der Fachausschuss ist hierüber nachträglich zu informieren.

 

Da nach Ende der Antragsfrist (31.10.2023) eine Beteiligung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur zeitlich nicht mehr möglich war, ist der Städteregionsausschuss zu informieren.

 

Im Bewilligungsjahr 2022/2023 wurden zur Förderung der Jugendarbeit Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 3.627 € gewährt.

 

Eine Übersicht der einzelnen Zuschüsse und der abgelehnten Anträge 2022/2023 sowie die Antragszahlen aus dem Vorjahr sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Rechtslage

Bei den Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Produkt 01.02.01 „Bürgerschaftliches Engagement“ sind im Sachkonto 531810 „Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement“ insgesamt 107.700 € veranschlagt. Hiervon entfallen 5.200 € auf Zuschüsse für die Jugendförderung.

 

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Im Auftrag:

gez.: Terodde

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Anlagen

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