Beschlussvorlage - 2023/0524
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Zentrale Dienste
- Verfassend:
- Christian Engelen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachlage
Die Anzahl der im Stellenplan 2024 benötigten Stellen beträgt 2217,0 Stellen.
Der Stellenbedarf wurde wie folgt ermittelt:
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Ausgangspunkt für den Stellenplan 2024 ist der Stellenplan 2023, welcher vom Städteregionstag am 08.12.2022 beschlossen wurde. |
2.168,0 Stellen |
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Stellenmehrbedarf (Vorlage 2023/0522)
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+ 47,0 Stellen |
Stelleneinsparungen (Vorlage 2023/0522) |
- 1,0 Stelle
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Zwischensumme |
+ 46,0 Stellen
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3. Stellenplanauswirkungen 2023 - „Sonderbereiche“ |
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Jobcenter |
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Gemäß Beschluss der Trägerversammlung vom 03.05.2023 ergibt sich für den Stellenplan 2023 keine Veränderung.
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+/- 0,0 Stellen
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Kindertagesstätten |
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Die Planstellen für die personellen Mehrbedarfe im Bereich der Kindertagesstätten wurden bereits im Rahmen der Ausweitung des Stellenplanes 2022 zum 01.10.2022 eingerichtet. |
+/- 0,0 Stellen |
Anwärter_innen (Vorlage 2023/0523) |
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Stellenmehrbedarf
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+ 21,0 Stellen |
Stelleneinsparungen |
- 18,0 Stellen |
Zwischensumme
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+ 3,0 Stellen |
SUMME |
+ 49,0 Stellen |
GESAMTSUMME |
2217,0 Stellen |
Insgesamt ergibt sich somit für den Stellenplan 2024 ein Bedarf an 2217,0 Stellen.
Der Stellenplan wird um 49,0 Stellen erhöht. Die Stellen verteilen sich wie folgt:
456,5 Stellen für Beamt_innen
1760,5 Stellen für Tarifbeschäftigte
Die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Stellenplan 2024.
Befristete Mehrbedarfe werden an dieser Stelle nicht aufgeführt, da diese keine Auswirkung auf den Stellenplan 2024 haben.
Rechtslage
Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplanes zuständig.
Personelle Auswirkungen
Der vorgeschlagene Beschluss hat keine unmittelbaren personellen Auswirkungen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten für die hier aufgeführten Stellen sind im Haushaltsentwurf 2024 bereits eingeplant bzw. sind bei entsprechender Beschlussfassung im Rahmen der politischen Beratung über die Haushaltsplanung 2024 durch die Veränderungsliste zu ergänzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,4 kB
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