Beschlussvorlage - 2023/0520
Grunddaten
- Betreff:
-
SPRUNGbrett gGmbH Beschäftigungs- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen; Umfirmierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
- Der Städteregionstag stimmt der Umfirmierung der SPRUNGbrett gGmbH Beschäftigungs- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen in SPRUNGbrett gGmbH – Sozial- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen und der damit einhergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages zu.
- Die Vertretung der StädteRegion Aachen in der Gesellschafterversammlung wird gem. § 26 Abs. 5 Satz 4 KrO NRW angewiesen, in der Gesellschafterversammlung entsprechend der Beschlussfassung zu Ziffer 1. zuzustimmen.
Sachlage
Die StädteRegion Aachen ist alleinige Gesellschafterin der SPRUNGbrett gGmbH – Beschäftigungs- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen mit einem Stammkapital von 26.000 €.
Mit der letztmaligen Änderung des Gesellschaftsvertrages in 2022 (s. Beratungsvorlage 2021/0541, SRT 09.12.2021) wurde neben der Erweiterung des Gesellschaftszwecks um die Aufgaben des präventiven Gesundheitsschutzes auch der Namenszusatz der Gesellschaft von Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen in Beschäftigungs- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen geändert.
Im operativen Geschäft wurde deutlich, dass der Namenszusatz „Beschäftigungsinitiative“ irreführend sei und den zwei Schwerpunkten der Gesellschaft „Schulsozialarbeit“ und „Gesundheitsförderung/ Gesundheitskiosk“ nicht gerecht werde.
Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nunmehr umzufirmieren in SPRUNGbrett gGmbH – Sozial- und Gesundheitsinitiative der StädteRegion Aachen. Die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung zur Umfirmierung ist für den 13.11.2023 vorgesehen.
Rechtslage
Gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW ist für die Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages eine Zuständigkeit des Städteregionstages gegeben.
Gem. § 26 Abs. 5 Satz 4 KrO NRW kann der Städteregionstag Weisungen beschließen, an die die Vertreter in Gesellschafterversammlungen gebunden sind.