Beschlussvorlage - 2023/0513

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.  Er stimmt der Umfirmierung der Forschungsflugplatz Aachen – Merzbrück GmbH zur „Forschungsflugplatz Würselen – Aachen GmbH“ zu.

 

2. Die Vertreter der StädteRegion Aachen in der Gesellschafterversammlung der FAM GmbH werden angewiesen, im Rahmen der notariellen Beurkundung die notwendigen Erklärungen für die StädteRegion Aachen abzugeben.

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Sachlage / Rechtslage

Zum 01.01.2023 wurde die Gesellschaft im Rahmen der Umfirmierung und Weiterentwicklung (vgl. SV-Nr. 2022/0302, SV-Nr. 2022/0302-E1, SV-Nr. 2023/0001) in die Forschungsflugplatz Aachen – Merzbrück GmbH umbenannt.

 

Im Aufsichtsrat am 05.06.2023 wurde durch die Belegenheitskommune Würselen der Wunsch der Umfirmierung der Gesellschaft eingebracht und durch die Geschäftsführung im Aufsichtsrat bzw. der Gesellschafterversammlung am 04.09.2023 entsprechend zur Beschlussfassung eingebracht.

 

Hierbei wurde durch die Geschäftsführung erläutert, dass die Standortentwicklung insgesamt sowie der konzeptionelle Verbund von Verkehrslandeplatz und umgebender gewerblicher Flächenentwicklung eine Schwerpunktsetzung im Aviationbereich und einen entsprechenden Bedeutungsgewinn sowohl für die Region Aachen als auch insbesondere für die Stadt Würselen bedeutet, die bis dato jedoch keinerlei namentliche Erwähnung im Gesellschaftsnamen – allenfalls mittelbar über die historische Bezeichnung „Merzbrück“ – findet.

 

Die Umfirmierung erfordert folgende Anpassungen:

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • Eintragung in das Handelsregister
  • Anpassung der Geschäftsausstattung und der Webseite
  • Luftrechtliche Änderung und Eintragung in das Lufthandbuch Deutschland

 

Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung das kommunalrechtlich erforderliche Anzeigeverfahren gem. § 115 Abs. 1 GO NRW veranlassen.

  

Für den 15.12.2023 ist die entsprechende notarielle Beurkundung des geänderten Gesellschaftsvertrages der FAM GmbH terminiert.

 

Die Rechtswirksamkeit der Umfirmierung der Gesellschaft ist zunächst für den 01.01.2024 anvisiert.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

keine

 

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gez.: Dr. Grüttemeier

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