Beschlussvorlage - 2023/0437-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Drug-Checking in der Städteregion Aachen
-Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 28.09.2023-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 53 - Gesundheitsamt
- Verfassend:
- Schorn, Holger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.10.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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Vorberatung
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29.11.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Städteregionstag
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
A) Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Landesbehörden eine Genehmigung für ein Modellvorhaben zur qualitativen und quantitativen chemischen Analyse von nicht ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln (»Drug-Checking«) in der Städteregion Aachen zu beantragen. Bei Gegebenheit der rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Verwaltung beauftragt ein entsprechendes Modellkonzept zu erarbeiten.
B) Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung
Es wird festgestellt, dass es bereits eine Bewerbung der Verwaltung zur Durchführung eines Modellprojektes "Drug-Checking" im Rahmen des "Aktionsplans gegen Sucht NRW" gegeben hat und diese nicht zum Erfolg geführt hat.
Sachlage
Zur heutigen Sitzung liegt der Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 28.09.2023 zur Beratung vor (vgl. Sitzungsvorlage Nr.: 2023/0437). Die Verwaltung unterbreitet mit der vorliegenden Ergänzungsvorlage einen geänderten Beschlussvorschlag, der nachstehend begründet wird:
Die Verwaltung hatte sich mit dem als Anlage 1 beigefügten Projektantrag im April 2023 um die Teilnahme an einem entsprechenden Förderprojekt beworben. Eine erfolgreiche Bewerbung war Voraussetzung, um anschließend den Förderantrag stellen zu können. Beabsichtigt war, die erforderliche Entscheidung des Städteregionsausschusses zu den personellen und finanziellen Auswirkungen einzuholen, sofern die Bewerbung erfolgreich ist. Leider wurde die Bewerbung der StädteRegion Aachen von der Bewerbungskommission abgelehnt, so dass eine weitere Beteiligung der politischen Gremien nicht erforderlich war.
Rechtslage
Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion in die Tagesordnung aufzunehmen (vgl. Sitzungsvorlage 2023/0437). Die Verwaltung macht mit der vorliegenden Ergänzungsvorlage von ihrem Recht Gebrauch, einen geänderten Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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511,7 kB
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