Beschlussvorlage - 2023/0476

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Städteregionsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die folgenden Vereine zu:

 

1.

Geloog Simmerath e.V.

1.071,84 €

2.

KG „Lätitia“ von 1878 Blaue Funken Artillerie Weisweiler e.V.

1.380,54 €

3.

Musikverein Eintracht Konzen 1874 e.V.

1.500,00 €

4.

Musikverein Harmonie Imgenbroich e.V.

1.500,00 €

5.

Spielmannszug Stoppelhusaren St. Jöris 1995 e.V.

1.441,74 €

6.

KG Nothberger Burgwache 1938 e.V.

1.500,00 €

7.

Mausbacher Karnevalsgesellschaft Löstige-Wölleklös e.V.

1.500,00 €

8.

Trommler- und Pfeiferkorps 1922 Konzen e.V.

1.264,58 €

9.

Musikverein „Eifelklänge“ Eicherscheid

1.500,00 €

10.

St. Laurentius Schützenbruderschaft Puffendorf e.V.

1.500,00 €

11.

OFM-Band e.V. Alsdorf

1.500,00 €

12.

Blaskapelle 1920 Oidtweiler e.V.

1.500,00 €

13.

Musikverein Heimat-Echo Steckenborn 1933 e.V.

1.500,00 €

14.

Trommler- und Pfeiferkorps Rollesbroich 1953 e.V.

1.500,00 €

15.

1. KG Rote Funken Garde, Alsdorf Broicher Siedlung e.V.

1.200,00 €

16.

Trommler- und Spielverein 1913 Baesweiler e.V.

1.500,00 €

17.

Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Stolberg I

1.500,00 €

18.

Musikvereinigung Roetgen 1952 e.V.

1.500,00 €

19.

Musikvereinigung Montjoie 1926 e.V.

1.379,41 €

20.

Trommler- und Pfeiferkorps 1929 Strauch e.V.

1.088,31 €

21.

Karnevalsfreunde Lammersdorf 1935 e.V.

1.500,00 €

 

Gesamt:

29.826,42 €

 

Reduzieren

Sachlage

Nach Abschnitt IV. Ziffer 3 der „Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege“ können kulturtreibende Vereine auf Antrag Zuschüsse für investive Anschaffungen in Höhe von 30 % der nachgewiesenen zuschussfähigen Gesamtaufwendungen, jedoch maximal 1.500 € pro Verein erhalten.

 

Die Gewährung der Zuschüsse soll für die folgenden investiven Anschaffungen der Vereine erfolgen:

 

1. Geloog Simmerath e.V.

Anschaffungen:

Festzeltplane, Faltpavillions

Zuschussfähige Aufwendungen:

3.572,80 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

2. KG „Lätitia“ von 1878 Blaue Funken Artillerie Weisweiler e.V.

Anschaffungen:

Pavillion, Uniformen

Zuschussfähige Aufwendungen:

4.601,80 €

Zuschusshöhe:

1.380,54 €

 

3. Musikverein Eintracht Konzen 1874 e.V.

Anschaffungen:

Instrumente

Zuschussfähige Aufwendungen:

7.342,70 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

4. Musikverein Harmonie Imgenbroich e.V.

Anschaffungen:

Tuba und Zubehör

Zuschussfähige Aufwendungen:

8.387,00 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

5. Spielmannszug Stoppelhusaren St. Jöris 1995 e.V.

Anschaffungen:

Instrumente und Zubehör

Zuschussfähige Aufwendungen:

4.805,80 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

6. KG Nothberger Burgwache 1938 e.V.

Anschaffungen:

Heizungsanlage

Zuschussfähige Aufwendungen:

12.516,28 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

7. Mausbacher Karnevalsgesellschaft Löstige-Wölleklös e.V.

Anschaffungen:

Scheinwerfer, Bühnentechnik

Zuschussfähige Aufwendungen:

6.137,00 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

8. Trommler- und Pfeiferkorps 1922 Konzen e.V.

Anschaffungen:

Altflöte inkl. Zubehör, Bekleidung

Zuschussfähige Aufwendungen:

4.215,26 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

9. Musikverein „Eifelklänge“ Eicherscheid

Anschaffungen:

Noten, Instrumente

Zuschussfähige Aufwendungen:

5.532, 35 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

10. St. Laurentius Schützenbruderschaft Puffendorf e.V.

Anschaffungen:

Luft- und Lasergewehre

Zuschussfähige Aufwendungen:

6.482,66 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

11. OFM-Band e.V. Alsdorf

Anschaffungen:

Noten, PC, Software, Bühnentechnik, Stativ

Zuschussfähige Aufwendungen:

5.822,98 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

12. Blaskapelle 1920 Oidtweiler e.V.

Anschaffungen:

Noten, Instrumente und Zubehör, Bekleidung

Zuschussfähige Aufwendungen:

6.949,70 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

13. Musikverein Heimat-Echo Steckenborn 1933 e.V.

Anschaffungen:

Instrumente, Bekleidung

Zuschussfähige Aufwendungen:

5.007,53 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

14. Trommler- und Pfeiferkorps Rollesbroich 1953 e.V.

Anschaffungen:

Zubehör für Instrumente, Bekleidung, Fahne

Zuschussfähige Aufwendungen:

8.190,87 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

15. 1.KG Rote Funken Garde, Alsdorf Broicher Siedlung e.V.

Anschaffungen:

Uniformen

Zuschussfähige Aufwendungen:

4.000,00 €

Zuschusshöhe:

1.200,00 €

 

16. Trommler- und Spielverein 1913 Baesweiler e.V. 

Anschaffungen:

Trommeln

Zuschussfähige Aufwendungen:

5.028,00 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

17. Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Stolberg I

Anschaffungen:

Noten, Instrumente und Zubehör, Stimmgeräte, Noten- und Instrumen-tenständer, Laptopzubehör

Zuschussfähige Aufwendungen:

7.187,00 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

18. Musikvereinigung Roetgen 1952 e.V.

Anschaffungen:

Noten, Instrumente und Zubehör, Bekleidung

Zuschussfähige Aufwendungen:

8.532,49 €

Zuschusshöhe:

1.500,00 €

 

19. Musikvereinigung Montjoie 1926 e.V.

Anschaffungen:

Noten, Instrumente, Drum-Hocker, Transportkiste, Bekleidung

Zuschussfähige Aufwendungen:

4.598,04 €

Zuschusshöhe:

1.379,41 €

 

 

 

20. Trommler- und Pfeiferkorps 1929 Strauch e.V.

Anschaffungen:

Noten, Instrumente und Zubehör

Zuschussfähige Aufwendungen:

3.627,70 €

Zuschusshöhe:

1.088,31 €

 

21. Karnevalsfreunde Lammersdorf 1935 e.V.

Anschaffungen:

Uniformen und Zubehör

Zuschussfähige Aufwendungen:

10.940,40 €

Zuschusshöhe:

  1.500,00 €

 

Antragsfrist war der 31.10.2023. Da nach der Antragsfrist eine Beteiligung des Fachausschusses zeitlich nicht möglich war, entscheidet der Städteregionsausschuss.

 

Eine Übersicht aller beantragten und bereits ausgezahlter Zuschüsse für den Bewilligungszeitraum 2022/2023 sowie Antragszahlen aus dem Vorjahreszeitraum sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Rechtslage

Nach § 12 b) der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen vom 21.10.2009 in der derzeit geltenden Fassung entscheidet der Städteregionsrat über Zuschussanträge bis 1.000 € und nach Anhörung des Fachausschusses bis zu einem Betrag von 5.000 € der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die Zuschussgewährung erfolgt nach den geltenden Richtlinien der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Brauchtumspflege und ist eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen.

Reduzieren

Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Im Produkt 01.02.01 „Bürgerschaftliches Engagement“ sind im Sachkonto 531810 „Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement“ insgesamt 107.700 € veranschlagt. Hiervon entfallen 35.500 € auf Zuschüsse für investive Anschaffungen. Insgesamt werden Zuschüsse für investive Anschaffungen in Höhe von 46.361,90 € gewährt. Die entstehenden Mehrkosten für diesen Zuschusszweck werden aus anderen in diesem Haushaltsjahr nicht verausgabten Zuschussmitteln aus diesem Sachkonto getragen.

Reduzieren

Im Auftrag:

gez.: Terodde

Reduzieren

Anlagen

Loading...