Mitteilungsvorlage - 2023/0429
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht des Straßenverkehrsamtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 36 - Straßenverkehrsamt
- Beteiligt:
- Büro der Kreisdirektorin
- Verfassend:
- Maaßen, Marlene
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
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Kenntnisnahme
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22.11.2023
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Sachlage
Resultierend aus der Organisationsuntersuchung berichtet das Straßenverkehrsamt seit 2019 dem Fachausschuss im Rahmen eines jährlichen Berichts.
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Entwicklung in den Bürgerservices
- Bürgerservice Zulassungswesen
Im Vergleich zum Jahr 2022 ist der Terminvorlauf für Terminkund_innen gleich geblieben. Jedoch schwankt er abhängig von der Personalverfügbarkeit und den Fallzahlen im Handel. Derzeit beträgt er ca. zwei Werktage, jedoch waren im Verlauf des Jahres überwiegend Termine am gleichen Tag verfügbar.
Für die Spontankund_innen (Vorsprache ohne Termin) steht ein kontingentgesteuerter Schalter zur Verfügung. Daneben kann nach wie vor täglich der Schnellschalter (Abmeldung, Erneuern der Stempelplakette, Zuteilung Feinstaubplakette) ohne vorherige Terminvereinbarung genutzt werden.
Insgesamt sind die Fallzahlen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2023 minimal gestiegen. Auch der Handel hat bislang keine signifikante Steigerung der Zulassungsvorgänge zu verzeichnen.
Die Wartezeiten schwanken sehr stark abhängig davon, ob es sich um Terminschalter bzw. Spontanschalter handelt. Auch übt die tatsächliche Personalstärke in den Bürgerservices darauf Einfluss aus. Die durchschnittlichen Wartezeiten sowie die Anzahl der Besucher_innen im Bürgerservice Zulassungswesen sahen im 1. Halbjahr 2023 wie folgt aus:
Tabelle 1: Zulassungswesen
Schalter |
Anzahl |
Ø Wartezeit |
Terminschalter |
23.955 |
12 Min |
Schnellschalter |
10.246 |
10 Min |
Spontanschalter |
4.890 |
67 Min |
- Bürgerservice Führerscheinwesen
Zum Führerscheinpflichtumtausch der Papierführerscheine beträgt die Antragsquote der zum Umtausch verpflichteten Bürger_innen, Jahrgangsgruppen von 1953 bis 1964, ca. 25 %. Trotz der Investition des Straßenverkehrsamtes in Werbeaktionen und des Angebotes vielfältiger Prozesswege konnte die Quote bisher nicht gesteigert werden.
Im Vergleich zum Jahr 2022 ist der Terminvorlauf für Terminkund_innen von ca. 2,5 auf drei Wochen gestiegen. Daneben werden dienstags Sonderschalter für den Führerscheinpflichtumtausch und die Abholung von Führerscheinen als Spontanschalter angeboten.
Die durchschnittlichen Wartezeiten sowie die Anzahl der Besucher_innen im Bürgerservice Führerscheinwesen sahen im 1. Halbjahr 2023 wie folgt aus:
Tabelle 2: Führerscheinwesen
Schalter |
Anzahl |
Ø Wartezeit |
Terminschalter |
13.441 |
8 Min |
Spontanschalter |
2.364 |
91 Min |
Spontanschalter |
926 |
74 Min |
Die Onlineverfahren im Führerscheinwesen werden zunehmend besser angenommen. So haben sich die Antragszahlen seit 2022 vervierfacht, von 700 auf 2.800. Mit der zunehmenden Akzeptanz ist die Anzahl der Postanträge zurückgegangen.
- Personalsituation
Die Personalsituation im Straßenverkehrsamt ist aufgrund von Präsenzausfällen und Vakanzen angespannt.
Vor diesem Hintergrund wurden Maßnahmen ergriffen, um die Mitarbeitendenzufriedenheit im Straßenverkehrsamt zu erhöhen, zum Beispiel gemeinsamer Betriebsausflug des Amtes, Planung eines Teamtages, Durchführung von Feel-Good-Days, Angebote für aktive Pause, Neumöblierung des Bürgerservice Führerscheinwesen sowie Raumklima-anpassungen in der Zulassungshalle mit regelmäßiger Temperaturmessung.
Da nicht nur das Straßenverkehrsamt betroffen ist, prüft die Verwaltung in Verbindung mit der Personalentwicklung geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung.
- Einnahmensituation (sh. Anlage 1)
Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 sind im 1. Halbjahr 2023 die Gesamteinnahmen des Straßenverkehrsamtes um 169.082,17 € von 3.236.228,42 € auf 3.405.310,59 € gestiegen. Insgesamt sind in allen Arbeitsgruppen die Einnahmen im 1. Halbjahr 2023 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 gestiegen.
Eine Hochrechnung der bisherigen Einnahmen ergibt ein Jahresgesamtergebnis von 6.810.621,18 €. Die erwartete Steigerung der Gebühreneinnahmen im Zulassungswesen nach überstandenen Pandemieeinschränkungen ist bislang nicht stabil eingetreten. Hier bleibt die weitere Entwicklung auf dem Kfz-Markt abzuwarten.
- Prozessneuerungen
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 4)
Zum 01.09.2023 wurde Stufe 4 der internetbasierten Zulassung über i-Kfz in Betrieb genommen. Dadurch, dass alle beteiligten Produkte einschließlich STVA-Portal bei der regio iT betrieben werden, war das Straßenverkehrsamt zusammen mit wenigen Kund_innen der regio iT eine der ersten, die schon im Laufe des Tages 31.08.2023 i-Kfz Stufe 4 frei schalten konnten.
Angesichts der Rahmenbedingungen und der späten Detailinformationen an die Hersteller, Betreiber und Zulassungsbehörden stellt dies eine große Leistung auch der beteiligten Partner dar.
Sofortige Inbetriebsetzung
Zum ersten Mal können die Bürger_innen nach digitaler Abwicklung ein Fahrzeug sofort nutzen. Es ist ein auf zehn Kalendertage befristeter Zulassungsbescheid gut sichtbar im Fahrzeug mitzuführen. Die Plaketten werden erst mit den Papieren spätestens nach sechs Kalendertagen versendet. Bedauerlich ist, dass der gesetzlich vorgegebene Prozess nicht dahingehend vereinfacht wurde, dass auf die Plaketten verzichtet wurde.
Als Zulassungsbezirk mit Grenze zum europäischen Ausland besteht die Einschränkung, dass diese Zulassung nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Dadurch wird der Druck auf die Zulassungsbehörde durch die Bürger_innen der StädteRegion erhöht.
Großkundenschnittstelle
Erstmals können juristische Personen Zulassungsvorgänge über i-Kfz abwickeln. Dies betrifft nur Großkunden (mehr als 500 Zulassungen pro Jahr), die bereit und in der Lage sind, den finanziellen Aufwand für die Entwicklung einer Schnittstelle zu übernehmen. Über diese Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können sich juristische Personen beim KBA registrieren und zertifizieren. Über die Großkundenschnittstelle werden die Anträge an das i-Kfz-Portal weitergeleitet.
Zulassungsvorgänge über i-Kfz
Folgende Zulassungsvorgänge (Fallzahl 2022 mehr als 100.000 Fälle) können Bürger_innen und juristische Personen über i-Kfz online durchführen:
- Anmeldung,
- Abmeldung,
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H),
- Tageszulassung,
- Umschreibung (mit oder ohne Halterwechsel),
- Wiederzulassung.
Tageszulassung
Eine weitere bedeutende Neuerung ist der Vorgang der Tageszulassung. Bei der Tageszulassung wird das Fahrzeug zum Ende des Tages (23:59 Uhr) automatisch wieder außer Betrieb gesetzt. Es muss ein Kennzeichen reserviert oder zugeteilt werden, allerdings muss das Kennzeichen nicht geprägt werden.
Aufwand
Bei den Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes ergibt sich insgesamt noch keine zeitliche Ersparnis bei der Bearbeitung von Vorgängen über
i-Kfz. Es müssen mehrere Unterlagen ausgedruckt und personalisiert werden (Medienbruch). Auch die Personalisierung der Plaketten ist aufwendiger als das Aufkleben auf die Kennzeichen vor Ort. Aufwendiger ist ebenso die Erstellung und Abwicklung des Buchungsgeschäftes für die Sammelrechnungen der Großkunden sowie die Postbearbeitung. Lediglich der neue Vorgang der Tageszulassung führt zu einer Zeitersparnis.
Gebühren (sh. Anlage 2)
Über i-Kfz werden geringere Gebühren abgerechnet als in der Zulassungsstelle vor Ort. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Gebühren vor Ort und online können der Anlage 2 entnommen werden.
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Fahrzeuge
Eine Ausnahmegenehmigung für ein ukrainisches Fahrzeug wird dann erteilt, wenn das ukrainische Fahrzeug seit Grenzübertritt länger als ein Jahr in Deutschland verkehrt. Die Frist bezieht sich ausschließlich auf das Fahrzeug und endet automatisch am 01.04.2024. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge erteilt, deren Halter erklären, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird. Das Fahrzeug wird nur dann eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn es vorrübergehend in Deutschland verbleibt und eine sog. Sicherheitsprüfung, durchgeführt von einer anerkannten Prüfungsstelle (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.), vorliegt. Die Ausnahmegenehmigung ist ständig im Fahrzeug mitzuführen. Die Kosten belaufen sich auf 25,00 € je Genehmigung.
- IT
Insbesondere die wichtigen digitalen Bürger_innenprozesse wurden konsolidiert und optimiert.
VOIS|TEVIS (Aufrufanlage, Online-Termine)
Seit September 2023 können erstmalig Auswertungen mit verlässlichen Zahlen vorgenommen werden. Nach wie vor sind nicht alle Anforderungen des Straßenverkehrsamtes erfüllt, somit ist noch eine Produktpreiskürzung gegenüber der regio iT wirksam.
FAO (Führerscheinantrag Online)
Die Benutzerführung für die Kund_innen wurde in den Grenzen des vom Hersteller gesteckten Rahmens optimiert.
Optimierung Internetseiten
Folgende Prozessinformationen wurden auf den Internetseiten neu aufgebaut:
- Digitale Fahrerkarte,
- Internationaler Führerschein,
- Pflichtumtausch Papierführerschein,
- Ersatzführerschein,
- Änderung Fahrzeugpapiere,
- Bestellung einer Feinstaubplakette für zugelassene Fahrzeuge,
- Antrag auf Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
ePayment
Zu den digitalen Prozessen Anschriftenänderung, Ummeldung ohne Halterwechsel sowie Bestellung Feinstaubplaketten, welche über Formularserver gesteuert werden, wurde eine ePayment-Anbindung vorgenommen. Dadurch entfällt die Erstellung von Gebührenbescheiden.
- Ausblick
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 4)
Erst im Jahr 2024 wird mit einer verstärkten Nutzung durch die Großkunden gerechnet. Derzeit ist nur ein Großkunde im Zulassungsbezirk der StädteRegion Aachen und auch nur für Abmeldungen zertifiziert. Wie sich dies auf die Gebühreneinnahmen des Straßenverkehrsamtes auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
FAO (Führerscheinantrag Online)
Die Umsetzung von weiteren Prozessen bedarf einer Einbindung der elektronischen Identität (eID) für die Bürger_innen. Mit Einführung von i-Kfz Stufe 4 wurde das Servicekonto.NRW durch das BundID-Konto abgelöst. Damit sind grundlegende Entscheidungen für die Nutzung der elektronischen Identität getroffen worden. Daher ist geplant, abhängig von der Personalverfügbarkeit im Bürgerservice Führerscheinwesen, siehe Präsenzausfall, die eID-abhängigen Prozesse der Neubeantragung (Fahrerlaubnis, begleitetes Fahren ab 17) Zug um Zug in Betrieb zu nehmen.
Optimierung Internetseiten
Die Umstrukturierungen der Internetseiten der übrigen Dienstleistungen wird 2024 abgeschlossen.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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