Mitteilungsvorlage - 2023/0463
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederaufbauhilfe - Kooperationsvertrag über aufsuchende Hilfen für die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Menschen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro der Kreisdirektorin
- Verfassend:
- Steffen Mingenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Städteregionsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
16.11.2023
|
Sachlage
Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 stellt die größte Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) dar. In der StädteRegion Aachen liegen die besonders stark betroffenen Gebiete bekanntermaßen insbesondere in den Talachsen von Inde und Vichtbach in den Städten Eschweiler und Stolberg sowie in der Gemeinde Roetgen.
Mit einer Antragshilfe und einem Beratungsangebot unterstützt die Verwaltung seit September 2021 den Wiederaufbau. Zuerst mit sechs Bürobussen an verschiedenen Standorten in den betroffenen Gebieten vor Ort, anschließend ab November 2021 mit einem stationären Beratungsangebot in Eschweiler und Stolberg und seit März 2022 mit einer telefonischen oder persönlichen Beratung im Haus der StädteRegion Aachen. Zum 01.11.2023 hat die Verwaltung dieses Beratungsangebot nun organisatorisch neu aufgestellt. Die Buchung des Beratungsangebots erfolgt ab sofort über eine Online-Terminvereinbarung (z. B. Beratung im Haus der StädteRegion Aachen, Online-Beratung oder Abgabe von Unterlagen). Alternativ bleibt eine Terminvereinbarung über die Hotline der StädteRegion Aachen möglich. Eine feste Ansprechperson in der Verwaltung kümmert sich um die Anliegen.
Zwischenzeitlich hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes NRW rund 23.000 Bewilligungen an Wiederaufbauhilfen an Privathaushalte im ganzen Land ausgesprochen. Auf die StädteRegion Aachen entfallen davon ca. 3.500 Bewilligungen mit einer Bewilligungssumme i. H. v. ca. 120 Mio. € (Stand: 30.09.2023). Von den aus der StädteRegion Aachen gestellten Anträgen zur Wiederaufbauhilfe von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind 98 % abschließend vom Land NRW bearbeitet (s. Anlage 1).
Dennoch hat eine Vielzahl an betroffenen Menschen auch in der StädteRegion Aachen noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt. Um antragsberechtigte Menschen zu erreichen, stellt das Land NRW der StädteRegion Aachen bis zu 175.000 € zur Verfügung. Diese Finanzmittel sind für Informationskampagnen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten und für die Umsetzung aufsuchender Arbeit zu verwenden. Die Zielsetzung der durchzuführenden Maßnahmen liegt darin, Antragsberechtigte zu erreichen, die bisher noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben.
Die Verwaltung sieht vor, die vom Land NRW bereitgestellten Mittel an die besonders stark betroffenen Städte Eschweiler und Stolberg weiterzuleiten, damit diese vor Ort eingesetzt werden können. Für eine Leistungserbringung können auch Aufträge an Dritte erteilt werden.
Rechtslage
Zur Umsetzung der Hilfs- und Unterstützungsangebote im Rahmen der Wiederaufbauhilfe hat das Land NRW mit den von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreisen jeweils Kooperationsverträge über aufsuchende Hilfen geschlossen. Der Vertrag mit der StädteRegion Aachen ist am 20.09.2023 unterzeichnet worden und endet am 30.06.2025. Zum 31.12.2025 ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
35,7 kB
|