Mitteilungsvorlage - 2023/0472

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Beratungsfolge

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Sachlage

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Städteregionstag am 28.09.2023 eingebracht.

 

Vorher, d.h. in der Zeit vom 09.08.2023 bis 19.09.2023, wurde das verbindlich vorgeschriebene Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage durchgeführt. Diesbezüglich wird auf die Sitzungsvorlagen 2023/0305 für die Sitzung des Städteregionstages am 28.09.2023 sowie 2023/0471 für die Sitzung des Städteregionsausschusses am 16.11.2023 verwiesen.

 

Nach der Einbringung hat sich der in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage dargestellte Änderungsbedarf zum vorliegenden Haushaltsentwurf insbesondere im Hinblick auf zwischenzeitlich gefasste oder noch zu fassende Beschlüsse sowie aufgrund neuer Erkenntnisse ergeben. Dabei sind jeweils die Sitzungsvorlagen-Nrn. angegeben, aus denen sich die dargestellten Änderungen ergeben.

 

Auf folgende Veränderungen ist besonders hinzuweisen:

 

  1. Finanzausgleich (ADM/039)

 

Durch die Neuberechnung des Finanzausgleichs mit der Modellrechnung des Landes NRW vom 27.10.2023 ergeben sich Veränderungen der Umlagegrundlagen für die Regions- und für die Landschaftsumlage sowie der Schlüsselzuweisungen, die isoliert berachtet bei unveränderten Umlagesätzen per Saldo zu einer Verbesserung gegenüber dem Haushaltsentwurf von rd. 409 T€ bezogen auf den Altkreis führen. Ebenfalls haben sich damit auch die konkreten Berechnungsgrundlagen zur Bemessung des auf die Stadt Aachen entfallenden Anteils der Schlüsselzuweisungen verändert. Die berücksichtigte geringere Anhebung des Umlagesatzes des LVR für 2024 um 0,5 %-Punkte (siehe nachfolgende Ziff. 2) macht eine weitere Entlastung und über die zugesagte 1:1-Weitergabe eine Senkung des Allgemeinen Regionsumlagesatzes (siehe nachfolgende Ziff. 3) möglich. Die übrigen Veränderungen (siehe nachfolgende Ziff. 4) gegenüber dem Haushaltsentwurf führen ebenfalls saldiert zu einer Verbesserung und können zur Entlastung an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben werden.

 

  1. Landschaftsumlage (ADM/039)

 

Der Landschaftsverband hatte mit dem Benehmensverfahren zum Haushalt 2024  einen Umlagesatz von 15,95 % in Aussicht gestellt und diesen in seinem Haushaltsentwurf berücksichtigt. Basis für diese erhebliche Steigerung des Umlagesatzes waren neben Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe eingeplante erhebliche Personalaufwandssteigerungen von annähernd 25 %, ein verschwindend geringer Einsatz der vorhandenen Ausgleichsrücklage von mindestens 170 Mio. € mit nur rd. 3 Mio. € in 2024 und die risikoaffine Einschätzung der Umlagegrundlagen wie auch der Schlüsselzuweisungen. Tatsächlich liegen aber die Umlagegrundlagen und die Schlüsselzuweisungen nach der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2024 über seinen Erwartungen und machen alleine rechnerisch eine Verbesserung um 0,2 %-Punkte aus. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Kritik aus den Reihen der Umlagezahler (kreisfreie Städte, Kreise und die StädteRegion) beabsichtigt der Landschaftsverband, die Erhöhung der Umlage um 0,5 %-Punkte auf 15,45 % zurückzunehmen. Neben den 0,2 %, die aus der Modellrechnung resultieren, soll eine geringere Steigerung der Eingliederungshilfe im Umfang von 0,15 % sowie ein Einsatz der Ausgleichsrücklage mit rd. 35 Mio. € und damit nochmals rd. 0,15 % vorgesehen werden. Die somit in Aussicht gestellte Veränderung um 0,5 %-Punkte ignoriert leider völlig einen der Hauptkritikpunkte im Rahmen des Benehmensverfahrens, nämlich die geplante Personalkostensteigerung um mehr als 70 Mio. € und damit um fast 25 %. Die in Aussicht gestellten 0,5 % sind in der vorliegenden Änderungsliste berücksichtigt und führen zu einer entsprechenden Senkung der Regionsumlage.

 

  1. Allgemeine Regionsumlage (ADM/039)

 

Alle Änderungen, insbesondere die eingetretenen Verbesserungen aufgrund der Modellrechnung zum Finanzausgleich, die Rücknahme der Umlagesatzsteigerung des Landschaftsverbands um 0,5 % sowie die übrigen Veränderungen führen rechnerisch zu einer möglichen Senkung des Allgemeinen Umlagesatzes von bisher 37,6 % auf rd. 36,3 %, allerdings sind hierbei weitere mögliche Änderungen insbesondere im Zuge der Beratungen des Haushalts durch die Städteregionstagsfraktionen noch nicht berücksichtigt. Es ist eine unverändert hohe Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von rd. 14,7 Mio. € in 2024 vorgesehen, d.h. die Verbesserungen werden weder ganz noch teilweise zur Reduzierung des Einsatzes der Ausgleichsrücklage und somit nicht zur Schonung des Eigenkapitals eingesetzt.

 

  1. Übrige Veränderungen

 

Die übrigen Veränderungen berücksichtigen die Auswirkungen aus den zwischenzeitlichen oder noch zu fassenden Beschlüssen, die Auswirkungen auf den Haushalt haben und im Entwurf noch nicht eingeplant waren, ebenso wie weitere zwischenzeitlich notwendig gewordene Anpassungen, die Neukalkulation der Energiekosten (auf Anfrage/Anregung der GRÜNEN-Fraktion) und mit einem großen Anteil von rd. 6 Mio. € für 2024 der zwischenzeitlich zugesagten 7 Mio. € (d.h. davon wird rd. 1 Mio. € in 2023 vereinnahmt) an weitergeleiteten Bundes- und an Landesmitteln für Flüchtlingskosten, aber auch die Anpassung der Kosten der Unterkunft (KdU) an die steigende Entwicklung.

 

  1. Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV (ADM/039)

 

Die aktualisierten Verteilschlüssel auf Basis des Fahrplans Sommer 2023 führen zusammen mit den nach der Modellrechnung aktualisierten Umlagegrundlagen bei einem aufgrund der Anrechnung von Billigkeitsleistungen über 1,14 Mio. € von bisher 21,759 Mio. € auf nunmehr 20,619 Mio. € verringerten Umlagebedarf für 2024 zu Umlagebeträgen und Umlagesätzen entsprechend der nachfolgenden Aufstellung:

 

 

 

  1. Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen (ADM/039)

 

Die saldierten Veränderungen, die der Stadt Aachen zuzurechnen sind, führen, insbesondere aufgrund der anteiligen Zurechnung der Senkung der Landschaftsumlage, zu einer Verringerung des Umlagebedarfs von bisher 198.982.706 € um 5.590.667 € auf 193.392.039 € und somit zu einer Senkung des Umlagesatzes unter Berücksichtigung der neuen Umlagegrundlagen laut Modellrechnung von bisher 33,7798 % um 1,0578 % auf 32,7220 %.

 

  1. Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe (ADM/039)

 

Gegenüber dem Haushaltsentwurf 2024 ergibt sich keine Veränderung des Umlagebedarfs, der Umlagesatz verringert sich dagegen durch die leicht erhöhten Umlagegrundlagen aus der Modellrechnung von bisher 33,7715 % um 0,0683 % auf 33,7032 %.

 

  1. Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2027

 

Die Anpassung der Mittelfristplanung wird für die 2. Beratung des Haushalts 2024 im SRA am 30.11.2023 vorgenommen.

 

Rechtslage

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für den Erlass der Haushaltssatzung ausschließlich zuständig.

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gez.: Dr. Grüttemeier

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Anlagen

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