Beschlussvorlage - 2023/0466

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der aufgrund des zusätzlichen Mittelbedarfs bei der Eifel Tourismus GmbH durch die Übernahme der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst notwendigen Erhöhung des Strukturhilfebeitrags an den Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. wird - vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2024 – zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den um 12.300 € erhöhten Gesamtbeitrag i.H.v. 158.647 € über die Veränderungsliste der Verwaltung in den Haushalt 2024 einzustellen.
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Sachlage

In der Aufsichtsratssitzung der Eifel Tourismus GmbH vom 27. September 2023 haben die anwesenden Aufsichtsratsmitglieder den Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 der ET GmbH beraten. In diesem Kontext wurde unter anderem die Anpassung der Personalkosten aufgrund der tariflichen Erhöhungen des Öffentlichen Dienstes thematisert. Diese Erhöhung ist nun im Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 der ET GmbH mit einem Betrag von 85.000 € eingeplant.

 

Für den Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. beträgt der Anteil an dieser Erhöhung 36.400 €, der von der StädteRegion Aachen und den Kreisen Euskirchen und Düren, entsprechend der Beitragsordnung des Vereins, zu gleichen Anteilen von je 12.134 € jährlich zu zahlen wäre. Zuzüglich der notwendigen Anpassung des Wirtschaftsplanes des Vereins um weitere 500 € für eine Erhöhung bei den Prüfungs- und Abschlusskosten ergibt sich hierbei eine Anpassung des Wirtschaftsplanes des ETA NRW e.V. für 2024 um exakt 36.899 € im Bereich der Ausgaben und Einnahmen.

 

Bei der Übernahme der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst durch die ET GmbH handelt es sich um eine freiwillige Leistung, der in der Vergangenheit regelmäßig vom Aufsichtsrat und den Gesellschaftern zugestimmt wurde, um als Arbeitgeber für qualifizierte Mitarbeiter attraktiv zu bleiben. Vorherige Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst konnten bisher jeweils aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Bei der jetzigen Tariferhöhung hat die ET GmbH mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11. Mai 2023 die Zahlung eines Inflationsausgleichs in Höhe von 44.000 € aus dem laufenden Geschäftsbetrieb übernommen. Die nun anstehenden weiteren Tarifsteigerungen im Jahr 2024 sind ohne zusätzliche Mittel nicht mehr aufzufangen.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich der Aufsichtsrat der ET GmbH für die Übernahme des Tarifabschlusses ausgesprochen und zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung am 09. November 2023 empfohlen. Die Zustimmung des Gesellschaftervertreters des ETA NRW e.V. steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden kommunalen Gremienbeschlüsse.

 

Im Rahmen der Sitzung des Städteregionstags vom 24.06.2021 wurde beschlossen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der StädteRegion Aachen in den Aufsichtsgremien der Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen, in denen die StädteRegion Aachen nicht als Mehrheitsgesellschafterin auftritt, angewiesen werden, in den Aufsichtsgremien auf geeignete Weise darauf hinzuwirken, dass in diesen Beteiligungen, Gesellschaften und anderen juristischen Personen zukünftig der TVöD bzw. die jeweils branchenüblichen Tarifvertrage Anwendung finden (siehe Sitzungsvorlage 2021/0348). Dieser Forderung wird durch Übernahme der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst durch die ET GmbH Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den mit der Übernahme der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst bei der Eifel Tourismus GmbH begründeten Erhöhung des Strukturhilfebeitrags zuzustimmen. In Anbetracht der stark ansteigenden Beitragsentwicklung des Eifel Touristik Agentur NRW e.V. soll allerdings über den Vertreter der StädteRegion Aachen im Aufsichtsrat der Eifel Tourismus GmbH darauf hingewirkt werden, etwaige künftige Kostensteigerungen innerhalb des Finanzbudgets der Eifel Tourismus GmbH nach Möglichkeit durch Einsparungen an anderer Stelle abzufangen, um weitere Erhöhungen des Strukturhilfebeitrags zu vermeiden.

 

Rechtslage

Die Mitgliedschaft der StädteRegion Aachen im Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. ist eine freiwillige Aufgabe. Gemäß § 26 Abs. 1 Buchstaben g) und s) KrO ist der Städteregionstag zuständig.

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Personelle Auswirkungen

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen

Aktuell stehen im Haushalt unter dem Produkt 150103 „Strukturentwicklung und Tourismus“ in der Position A 549300 „Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und Institutionen“ Mittel i.H.v. insgesamt 69.803,33 € brutto für die Finanzierung des Strukturhilfezuschusses des ETA NRW e.V. zur Verfügung. Diese setzen sich aus einem fixen Strukturhilfezuschuss i.H.v. 40.900 € brutto sowie einem flexiblen Beitrag i.H.v. 28.903,33 € brutto zusammen. Im Jahr 2023 beläuft sich der Auszahlungsbetrag somit auf 69.803,33 € brutto. Für die Jahre 2024-2026 wurde aufgrund der Neuausrichtung der Eifel Tourismus GmbH (ET) in Form der Aufnahme des eifelweiten Wirtschaftsstandortmarketings in das Aufgabenportfolio mit einer Kostensteigerung i.H.v. 6.793,34 € brutto p.A. gerechnet (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2022/0421). Durch die Kündigung der Mitgliedschaft der Sparkasse Aachen im Verein Eifel-Touristik Agentur NRW e.V. ergeben sich ab dem Jahr 2024 zusätzliche jährliche Mehrkosten i.H.v. 69.750 € brutto. (siehe Sitzungsvorlage 2023/0190). Mit der Übernahme der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst bei der ET GmbH ergeben sich jährlich  weitere zusätzliche Mehrkosten in Höhe von 12.134 € sowie einmalig Kosten in Höhe von 166 € für die Anpassung des Wirtschaftsplans 2024.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich für das Haushaltsjahr 2024 somit auf 158.647 € brutto

 

 

Im Haushaltsentwurf 2024 sind die mit der der Übernahme der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst bei der ET GmbH begründeten Mehrkosten in Höhe von 12.300 Euro bisher noch nicht berücksichtigt und müssten über die Änderungsliste der Verwaltung in den Haushalt eingebracht werden.

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Im Auftrag:

gez.:Terodde 

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