Beschlussvorlage - 2023/0440
Grunddaten
- Betreff:
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Käthe-Kollwitz-Schule, Berufskolleg der StädteRegion Aachen: Antrag auf Errichtung des Bildungsgangs "Fachkraft Küche" zum Schuljahr 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schulverwaltung
- Verfassend:
- Daniel Neuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Vorberatung
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02.11.2023
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Erledigt
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Städteregionsausschuss
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Entscheidung
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16.11.2023
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Sachlage:
Der Ausbildungsberuf zur Fachkraft Küche ist neu und existiert seit dem Jahre 2022. Im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft Küche durchlaufen Schüler_innen eine zweijährige duale Ausbildung speziell für die Arbeit in der Küche. Der Ausbildungsgang ist theoriereduziert und richtet sich damit insbesondere an Jugendliche, deren Stärken eher im Praktischen liegen oder die etwa sprachliche Defizite haben. Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit, in die Ausbildung zum_zur Koch_Köchin überzuwechseln, ggf. auch unter Anrechnung der 24 vorangehenden Ausbildungsmonate. Für weitere Informationen wird auf den BERUFENET-Steckbrief der Agentur für Arbeit (s. Anlage 1) verwiesen.
Die Käthe-Kollwitz-Schule hatte ursprünglich vorgesehen, diese Fachklasse zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 einzurichten und den Schulträger hierüber zu dieser Zeit informiert. Die Fachklasse ist bisher noch nicht eingerichtet worden. Gleichwohl sollen mit dem hiesigen Beschlussvorschlag und der einzuholenden Genehmigung der oberen Schulaufsicht die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung der Klasse jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden.
Das notwendige Antragsschreiben der Schule mit Bezug auf einen entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz ist beigefügt (s. Anlage 2). Die durchzuführende, regionale Beteiligung der benachbarten Schulträger ergab keine Bedenken gegen die Errichtung.
Rechtslage:
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung.
Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln.
Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW). Gemäß Absatz 3 der genannten Vorschrift bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Für die Eröffnung der Fachklasse sind 22 Auszubildende erforderlich.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
Soziale Auswirkungen:
Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Berufskollegs dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines Angebots beruflicher Bildung, das in seiner Qualität und Quantität den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht wird, hier insbesondere für den Bereich der Gastronomie.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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896,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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324,8 kB
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