Mitteilungsvorlage - 2023/0416
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsentwurf für die Kinder- und Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Verfassend:
- Hensen, Nadine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.10.2023
|
Sachlage
Als Anlage wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Haushaltsentwurf der differenzierten Regionsumlage „Jugendhilfe“ (diff. RU) für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis vorgelegt. Die endgültige Beschlussfassung durch den Städteregionstag erfolgt am 14.12.2023.
Die Verwaltung hat die Haushaltsvoranschläge für 2024 auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2022 und der zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung im April und Mai 2023 erkennbaren Entwicklungen des Jahres 2023 ermittelt. Der Entwurf wurde den Jugendamtskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe am 25.05.2023 vorgestellt.
Insgesamt ergibt sich ein Zuschussbedarf (Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit) in Höhe von rd. 34.030.000 €[1]. Damit erhöht sich der Zuschussbedarf von 2023 nach 2024 – ohne Berücksichtigung der Erträge aus der Isolierung gemäß NKF-CUIG im Ansatz 2023 - um rd. 6.040.000 €. Unter Berücksichtigung der Erträge aus der Isolierung gemäß NKF-CUIG im Ansatz 2023 ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfes von 2023 nach 2024 um rd. 8.050.000 €. In der nachfolgenden Tabelle sind die coronabedingten bzw. ukraine-flüchtlingsbedingten Isolierungen als Summe und nicht produktscharf ausgewiesen. Isolierungen gemäß NKF-CUIG kommen aufgrund der Ankündigung der Landesregierung, das Gesetz nicht über den 31.12.2023 hinaus zu verlängern, für das Haushaltsjahr 2024 nicht mehr in Betracht. Im Bereich der Jugendhilfe entstehen in Folge der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges dennoch weiterhin nicht unerhebliche Mehraufwendungen.
Kostenträger |
JAB 2022 |
Ansatz 2023 |
Ansatz 2024 |
Abweichung |
|
Zuschussbedarf ohne ILV |
|||
Unterhalts-vorschuss |
-559.918,64 |
-329.689 |
-347.672 |
-17.983 |
Zentrale Aufgaben |
-280.570,60 |
-368.064 |
-386.888 |
-18.824 |
Schulsozial- |
-158.520,44 |
-151.980 |
-187.438 |
-35.458 |
Jugendarbeit
|
-485.815,91 |
-593.979 |
-617.600 |
-23.621 |
Jugendgerichts-hilfe |
-145.182,01 |
-116.001 |
-98.774 |
17.227 |
Frühe Hilfen
|
-137.749,90 |
-185.644 |
-158.149 |
27.495 |
Hilfe zur Erziehung |
-8.931.681,06 |
-7.341.811 |
-9.617.100 |
-2.275.289 |
Eingliederungs-hilfe |
-2.612.408,12 |
-2.038.379 |
-3.131.213 |
-1.092.834 |
Vormund- u. Beistandschaft |
-526.641,21 |
-410.796 |
-444.499 |
-33.703 |
Hilfe f. junge Volljährige |
-1.402.957,71 |
-1.153.557 |
-1.461.477 |
-307.920 |
KiTas
|
-14.397.943,68 |
-15.298.494 |
-17.578.045 |
-2.279.551 |
Summe |
-29.639.389,28 |
-27.988.394 |
-34.028.855 |
-6.040.461 |
./. Corona-/ Ukraineisolierung |
3.748.268,88 |
2.015.730 |
0,00 |
|
diff. RU „Jugendhilfe“ |
-25.891.120,40 |
-25.972.664 |
-34.028.855 |
-8.056.191 |
Erläuterungen zu den einzelnen (Teil-) Produkten in der obenstehenden Tabelle:
In allen Produkten der diff. RU „Jugendhilfe“ ergibt sich durch das Tarifergebnis im Sozial- und Erziehungsdienst im Jahr 2022 sowie durch das Tarifergebnis des allgemeinen öffentlichen Dienstes im Jahr 2023 eine deutliche Erhöhung der Personalkosten. Im Bereich des Unterhaltsvorschusses, der Zentralen Aufgaben, der Sozialen Arbeit an Schulen sowie der Jugendarbeit resultiert die Erhöhung des Zuschussbedarfes fast ausschließlich aus den gestiegenen Personalkosten. Neben den Tarifergebnissen ist die Steigerung der Personalkosten im Produkt Zentrale Aufgaben und Soziale Arbeit an Schulen zudem in den beschlossenen Mehrbedarfen zur Ausweitung des Fachcontrollings und der Schulsozialarbeit begründet (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0246 und 2023/0367).
Im Produkt 060201 - Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspfleg-, Amtsvormund- und Beistandschaften wird eine Verschlechterung in Höhe von insgesamt rd. 3.710.000 € progonostiziert. Unter Berücksichtigung der Erträge aus der Isolierung gemäß NKF-CUIG im Ansatz 2023 beläuft sich die Verschlechterung zum Vorjahr auf rd. 5.530.000 €. Die enorme Steigerung zum Vorjahr ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Ansätze für die ambulanten und stationären Hilfen für das Jahr 2023 zu defensiv prognostiziert wurden, da die weiterhin anhaltenden Auswirkungen in Folge der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nicht in diesem Ausmaß absehbar waren. Auch wenn Isolierungen gemäß NKF-CUIG für das Jahr 2024 nicht mehr in Betracht kommen, so werden im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der Hilfen für junge Volljährige dennoch Mehraufwendungen in Höhe von rd. 430.000 € aufgrund der Kostensteigerung im vergangenen Jahr von rd. 10 % bei den Pflegegeldsätzen sowie den Tagessätzen von stationären Einrichtungen in Folge der ukraine-kriegsbedingten Inflation entstehen. Darüber hinaus führt die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung des „Verfahrenslotsen“ ab 2024 sowie die Personalverstärkung im Bereich der Sozialen Dienste und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgrund der weiterhin steigenden Fallzahlen sowie den seit 2022 zusätzlich zu gewährenden Entlastungstagen nach dem TVöD SuE im Jahr 2024 zu zusätzlichen Personalkosten von rd. 240.000 € (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2023/0246 und 2023/0367).
Im Produkt 060301 – Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege werden im Vergleich zum Haushaltsansatz 2023 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 2.280.000 € prognostiziert. Unter Berücksichtigung der Erträge aus der Isolierung gemäß NKF-CUIG im Ansatz 2023 beläuft sich die Verschlechterung auf rd. 2.480.000 €. Die Steigerung ist überwiegend auf die gestiegenen Personalkosten von rd. 2.500.000 € zurückzuführen und wird teilweise durch höher erwartete Erträge in diesem Bereich kompensiert.
Hinweis:
Die im Text der Vorlage genannte Anlage wird den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses sowie den Städteregionstagsfraktionen als Druckexemplar zur Verfügung gestellt. Sie ist im Übrigen über das Ratsinformationssystem (Allris) abrufbar.
Rechtslage
Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 3 der Satzung für das Jugendamt der StädteRegion Aachen vom 12.11.2009 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.06.2015 wird der Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorberaten.
[1] Zur besseren Vergleichbarkeit der Haushaltsentwicklung handelt es sich bei den dargestellten Ansätzen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 um die jeweiligen Veranschlagungen des A 51 vor Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung (ILV).
Personelle Auswirkungen
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen
Nach § 6 Nr. 6 der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen wird die Regionsumlage Mehrbelastung „Jugendhilfe“ mit den Jugendamtskommunen spitz abgerechnet.
Eine Abweichung vom geplanten Zuschussbedarf aus dem Haushaltsjahr 2024 wird nach geltender Systematik im übernächsten Haushaltsjahr (2026) von den oder an die Jugendamtskommunen ausgeglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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995,4 kB
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